02.07.2013
Ab 1. Juli 2013 erhöhter Grundfreibetrag bei Pfändungen
Alle zwei Jahre ändern sich die unpfändbaren Beträge. Das Bundesministerium für Justiz gibt die neuen maßgebenden Beträge rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt. Auch in diesem Jahr war es wieder so weit. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 gelten neue Pfändungsfreigrenzen beispielsweise in Bezug auf den Grundfreibetrag für Pfändungsschutzkonten.Freibetrag für P-Konto hat sich erhöht
Gemäß Bekanntmachung vom 26. März 2013 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 erhöhen sich die unpfändbaren Beträge zum 1. Juli 2013. So gilt ab diesem Zeitpunkt für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) der neue Betrag von 1.045,04 Euro (bisher 1.028,89 Euro) pro Monat. Auch das P-Konto der Global MasterCard Premium passt sich dem neuen Freibetrag automatisch an.Unterhaltszahlungen maximieren den Grundfreibetrag
Zahlt man gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt, erhöht sich der Grundfreibetrag um entsprechende Summen. Diese haben sich ebenfalls zum 1. Juli 2013 nach oben angepasst. So kann ein maximaler monatlicher Freibetrag von 2.314,82 Euro erreicht werden, der sich wie folgt zusammensetzt: 1.045,04 Euro Grundfreibetrag 393,30 Euro monatlich für die erste unterhaltsberechtigte Person 219,12 Euro monatlich für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person Die neuen Freibeträge gelten automatisch. Sie müssen keine neuen Nachweise beispielsweise über Ihre Unterhaltszahlungen vorlegen. Alle Konten der Global MasterCard, die als P-Konto geführt werden, unterstützen den neuen Grundfreibetrag. Die nächste Änderung der Freibeträge erfolgt zum 1. Juli 2015.Hier finden sie weitere interessante News.