Arglistige Täuschung bei der Beantragung einer Schufa-Selbstauskunft
Bei einer Bestellung der Schufa-Selbstauskunft lauern Kostenfallen – das zeigt ein neues Urteil zu Gunsten eines getäuschten Verbrauchers sehr gut.
Wer auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, der hat zumeist auch schon einmal eine Schufa-Selbstauskunft im Internet angefordert. Dies ist auch ein durchaus sinnvoller Prozess, denn die Auskunft sollte einmal im Jahr komplett kostenfrei sein und ermöglicht es, alle Daten in der Schufa-Selbstauskunft unter die Lupe zu nehmen und mögliche Falscheinträge löschen zu lassen. Doch bei der Bestellung der Eigenauskunft lauern einige Kostenfallen. Das ist schon bei der Schufa selbst der Fall, denn diese versucht verschiedene kostenpflichtige Optionen zu verkaufen, doch noch problematischer sind andere Anbieter, welche Verbraucher teils bewusst in eine Kostenfalle locken möchte. Gegen einen solchen Anbieter wurde nun ein Urteil gefällt.
Unbedingt auf die richtige Webseite achten
Bei der Bestellung der Schufa-Selbstauskunft ist es sehr wichtig, dass Verbraucher darauf achten, auf der richtigen Webseite zu sein. Die offizielle Webseite und damit auch die einzige Webseite, auf der man eine solche Eigenauskunft bestellen sollte, ist meineschufa.de oder die mobile Version der Webseite mobil.meineschufa.de. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Webseiten, die sehr ähnlich klingen. Auf solchen Webseiten sollte man allerdings auf keinen Fall eine Selbstauskunft der Schufa bestellen, denn der Service, den diese Seiten bieten, ist immer kostenpflichtig – dabei sollte es sich eigentlich um eine komplett kostenlose Leistung handeln.
Webseite täuscht eine unbedarfte Frau
Das Amtsgericht Göttingen hat vor Kurzem in einem Fall geurteilt, in dem eine unbedarfte Frau von einer Webseite getäuscht wurde, die nicht offiziell der Schufa zugeordnet ist. Die Frau hatte versucht für ihren Mann im Internet die eigentlich kostenlose Selbstauskunft der Schufa anzufordern und dabei verschiedene Haken gesetzt und dann die Bestellung in Auftrag gegeben. Dadurch, dass sie dies allerdings nicht auf der offiziellen Webseite der Schufa getan hat, erhielt der Ehemann später eine Rechnung von dem Anbieter. Insgesamt 14,95 Euro sollten für die Leistung bezahlt werden, die eigentlich komplett kostenlos ist. Preise wie diese sind bei Drittanbietern für die Beantragung einer Schufa-Selbstauskunft üblich und werden von Verbrauchern viel zu häufig auch bezahlt. Dabei ist es nämlich so, dass die Webseiten die Daten aufnehmen und dann selbst auf der richtigen Webseite in das Formular eingeben – hierfür nehmen sie eine Gebühr und täuschen Verbrauchern somit vor, dass dieser die Daten direkt bei der Schufa eingeben würden.
Preise auf der Webseite nicht klar ausgewiesen
Leider ist diese Praxis nicht generell verboten, sodass Inhaber eines Girokontos ohne Schufa auch in Zukunft die Augen offenhalten müssen und sich nicht täuschen lassen sollten. In dem Fall vor dem Amtsgericht Göttingen ging es nur um einen speziellen Fall, in dem die Gebühr nicht klar ausgewiesen war. Weder enthielt der Button zur Bestellung die notwendige Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ noch war der Preis offen aufgeführt, sondern nur hinter einem Link einer Checkbox versteckt. Eine solche Vorgehensweise ist im Online-Handel grundsätzlich untersagt. Wenn ein Anbieter den Preis für eine Dienstleistung dagegen klarer ausweist, könnten Verbraucher tatsächlich dazu gezwungen sein, für die „Leistung“ zu bezahlen. Daher sollte man auch weiterhin die Augen offenhaben und unbedingt die richtige Webseite ansteuern, wenn man eine Schufa-Selbstauskunft beantragen möchte.
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