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Auch Inkassounternehmen dürfen nicht alles

Drohungen mit einem Schufa-Eintrag gehören bei vielen Inkassounternehmen dazu. Doch erlaubt ist das keineswegs in jedem Fall. Vielmehr muss man davon ausgehen, dass man ein Recht hat, gegen die Praxis vorzugehen, wenn man selbst betroffen ist. So etwa in einem Fall, in dem man Einspruch gegen eine Forderung erhoben hat. Dann sind Drohungen mit der Schufa unrechtmäßig. Menschen, die auf ein Girokonto ohne Schufa setzen, tun das meist deshalb, weil sie schon einmal Probleme mit der Auskunftei aus Wiesbaden hatten. Das kommt in Deutschland nicht gerade selten vor, denn fast jeder Deutsche ist bei der Schufa registriert. Zwar kämpft nur jeder Zehnte mit einem negativen Eintrag, doch Probleme gibt es dennoch genug. Ein gutes Beispiel sind Schreiben von Inkassounternehmen, die dazu neigen, immer wieder mit der Schufa zu drohen. Damit wollen die Unternehmen ein Drohszenario aufbauen, das helfen soll, den Schuldner zum Zahlen zu bringen. Doch die Inkassounternehmen überschreiten dabei nicht gerade selten die Schwelle des rechtlich Zulässigen.

Forderungen kann man widersprechen

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos

Das gilt beispielsweise dann, wenn man einer Forderung widersprochen hat. Grundsätzlich wissen viele Verbraucher gar nicht von dieser Möglichkeit, obwohl sie mehr als sinnvoll sein kann. Fordert ein Unternehmen oder ein Inkassounternehmen Geld, kommt einem die Forderung aber gänzlich unbekannt vor oder wurde diese bereits beglichen, kann man Einspruch einlegen. Dieser sogenannte Widerspruch muss schriftlich erfolgen und gilt bis zur endgültigen Klärung der Forderung. In diesem Zeitraum ist es Inkassounternehmen untersagt, mit einem Schufa-Eintrag zu drohen. Selbst Inkassoschreiben sollten in dieser Zeit grundsätzlich ausbleiben. Daran allerdings halten sich nur die wenigsten Unternehmen, was man zum Anlass nehmen kann, um Klage zu erheben. Derzeit werden einige Musterklagen verhandelt – der Ausgang ist relativ sicher: Die Inkassounternehmen werden mit einer Untersagung der Praxis und möglicherweise einer Geldstrafe rechnen müssen.

Schufa-Eintrag kann schwere Folgen haben

Wie viele Inhaber eines Kontos ohne Schufa wissen, ist der Widerspruch gegen einen Schufa-Eintrag äußerst sinnvoll. Wenn man jenen dadurch verhindern kann, ist auf jeden Fall gewonnen. Das liegt allen voran daran, dass ein Schufa-Eintrag schlimme Folgen haben kann. Selbst wenn man sowieso schon auf ein Girokonto ohne Schufa setzt, kann ein Schufa-Eintrag das normale Leben schwer beeinträchtigen. Das gilt beispielsweise dann, wenn man einen Handyvertrag abschließen will oder sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung macht. Nicht immer sind es eben nur Kredite oder Konten, bei denen der Schufa-Eintrag von entscheidender Bedeutung ist. Bei Konten hat man ja sowieso die Möglichkeit, auf ein Produkt ohne Schufa zu setzen, muss sich also keine allzu großen Gedanken wegen der Schufa machen.

Forderungen nicht einfach ausblenden

Auf Grund der diversen Gefahren eines Schufa-Eintrags sollte man es tunlichst vermeiden, Forderungen einfach auszublenden. Briefe wegzuwerfen hilft einem mittelfristig sicherlich nicht weiter. Vielmehr muss man damit rechnen, dass die Probleme dadurch sogar noch größer werden. Wer eine Forderung genau prüft, kommt gewöhnlich zu einem klaren Urteil: Entweder ist die Forderung so nicht korrekt – dann sollte man Einspruch einlegen – oder die Forderung ist korrekt – dann sollte man tunlichst bezahlen. Einfach nichts zu tun ist die denkbar schlechteste Lösung. Wer so handelt, der muss damit rechnen, dass selbst ein Girokonto ohne Schufa nicht mehr unbedingt helfen kann, einen finanziellen Kollaps zu verhindern.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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