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Bedeutet die Ehe auch eine Gemeinschaftshaftung bei Schulden?

Die Hochzeit soll der schönste Tag des Lebens sein. Das ist er auch meistens, doch danach kann sich dafür schnell vieles verändern. Meist liegt das am Geld, denn wenn es ums Geld geht, hört die Liebe oft auf. Das gilt besonders dann, wenn Schulden im Spiel sind. Doch eine Ehe bedeutet noch lange nicht, dass man auch für die Schulden des Anderen aufkommen muss. Die Rechtslage ist in diesem Fall deutlich komplizierter. Die Süddeutsche Zeitung hat dem Problem von Schulden in einer Ehe einen kompletten Artikel gewidmet. Das macht durchaus Sinn, denn Schulden in der Ehe sind ein äußerst kompliziertes Problem. Nicht nur scheitern Beziehungen oft an den Schulden, es wird auch bei einer harmonischen Beziehung äußerst schwierig abzugrenzen, für was ein Ehepartner aufkommen muss und für was nicht. In Deutschland gab es zu diesem Thema in den letzten Jahren eine Vielzahl an Gerichtsurteilen, welche die Situation nicht unbedingt in jeglicher Hinsicht vereinfacht haben.

Grundsätzlich sind Schulden getrennt zu betrachten

© Jyothi | Dreamstime Stock Photos

In Deutschland gilt grundsätzlich eine relativ unkomplizierte Regelung zum Thema Schulden. Macht ein Ehepartner Schulden, muss auch nur diese Person für die Schulden geradestehen. Die Situation ist entsprechend dieselbe wie bei Personen, die nicht verheiratet sind. Ist also die Angst, auf ein Girokonto ohne Schufa setzen zu müssen, weil die Angst vor der Privatinsolvenz besteht, völlig unberechtigt? Nein, denn diese Regelung gilt zwar grundsätzlich, deswegen aber keineswegs für jeden Fall. In gleich drei Ausnahmefällen muss der Ehepartner nämlich für die Schulden des Partners geradestehen. Das gilt einmal, wenn unter einen Vertrag beide Personen ihre Unterschrift gesetzt haben. Dasselbe Schicksal ereilt den unverschuldeten Ehepartner dann, wenn eine Bürgschaft unterschrieben wurde. Letztlich gilt die Gemeinschaftshaftung auch dann, wenn die Schulden durch Ausgaben für sogenannte Ausgaben des Alltags angehäuft wurden.

Schulden im Falle einer Bürgschaft oder Mithaftung

Indiskutabel ist die Situation für den Gesetzgeber immer dann, wenn beide Ehepartner ihre Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt haben. Genauso wie wenn die beiden Unterschreibenden nicht verheiratet sind, müssen in diesem Fall beide für die durch den Vertrag angefallenen Schulden – etwa bei einer gescheiterten Selbstständigkeit oder dem Kauf eines Autos – aufkommen. Auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung zu setzen, macht in diesem Fall also für beide Seiten Sinn. Dasselbe gilt bei einer Bürgschaft, denn diese hat im Prinzip dieselbe Wirkung wie eine gemeinsame Unterschrift unter den Vertrag. Man gibt sozusagen zu Protokoll, dass man ohne jegliche Einschränkungen für die Schulden des anderen durch einen Vertrag geradesteht, wenn dieser diese nicht mehr begleichen kann.

Schulden im Falle von Ausgaben des Alltags

Deutlich komplizierter wird es bei dem deutlich sperrigeren Begriff der Ausgaben des Alltags. Diese wurden in den letzten Jahren durch verschiedene Untereile immer weiter differenziert. Immer zu den Ausgaben des Alltags gehören beispielsweise Ausgaben für Lebensmittel, die Haushaltsführung, Kleidung, Möbel oder den Hausrat. Dasselbe gilt für Verträge mit Energielieferanten. Schwieriger wird es bei Ausgaben für Arztrechnungen und Ausgaben des Alltags, die als Luxus einzustufen sind – also etwa Designermöbel. Meistens allerdings wird ein Gericht die Gemeinschaftshaftung annehmen. Am Ende muss man also wohl auch bei Ausgaben des Alltags auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen – auch wenn der Ehepartner die Schulden gemacht hat.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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