BGH rügt höhere Gebühren für das Basiskonto
Das Basiskonto wurde vor wenigen Jahren geschaffen, um jedem den Zugang zum Zahlungsmarkt zu ermöglichen – doch oft sind die Konten zu teuer.
Mit der Einführung des Basiskontos im Jahr 2016 sollte besonders denjenigen Verbrauchern geholfen haben, die es im Leben schwer haben. Etwa Obdachlose, Flüchtlinge oder Menschen mit einem negativen Schufa-Eintrag sollten von der Einführung des Kontos profitieren. Die Logik dahinter war klar: Jeder sollte in einer zunehmend digitalen Welt an den Optionen des bargeldlosen Bezahlens partizipieren können. Leider gibt es aber einen Haken, denn die Gebühren sind in vielen Fällen so hoch, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht geholfen wird.
Mehrkosten dürfen nicht auf Kunden umgelegt werden
Der BGH hat nun allerdings ein Grundsatzurteil gefällt, dass auf ein Basiskonto angewiesenen Menschen in Deutschland helfen könnte. Die oberste Instanz hat dabei entschieden, dass die bei einem Basiskonto entstehenden Mehrkosten für Banken nicht einfach auf die betroffenen Kunden umgelegt werden dürfen. Im konkreten Fall hatte die Deutsche Bank eine hohe Gebühr für das Basiskonto damit begründet, dass es einen hohen Beratungsaufwand gäbe – etwa weil Betroffene zuvor noch nie ein Konto hatten oder nur schlecht Deutsch sprächen. Doch der BGH möchte dennoch keine Benachteiligung von Basiskonto-Kunden. Stattdessen fordert das Gericht, dass solche Kosten auf alle Kunden umgelegt werden müssten und nicht nur auf die Schwächsten.
BGH beharrt auf einen angemessenen Preis
Produkte wie das Girokonto ohne Schufa, das für Verbraucher in schwierigen Situationen seit Jahren ein wichtiger Anlaufpunkt ist, bieten seit jeher faire Gebühren und sogar zahlreiche Inklusivleistungen. Dabei gelten dieselben Bedingungen und Preise für alle Kunden – unabhängig von den Lebensumständen und der Bonität. Genau das allerdings ist bei vielen anderen Banken nicht der Fall, denn beim Basiskonto werden vielfach höhere Gebühren erhoben. Der BGH hat deshalb noch einmal klargestellt, dass die Gebühren zwingend angemessen sein müssen und darauf verwiesen, dass ein Basiskonto genauso teuer sein sollte wie ein vergleichbares reguläres Konto. Bei einigen Banken dagegen ist das Basiskonto das teuerste Konto im Portfolio, was der grundlegenden Idee widerspricht, den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft zu helfen.
Banken wollen Basiskonto-Kunden nicht
Ein Grundproblem wird sich aber wohl auch mit dem BGH-Grundsatzurteil nicht lösen. Während man etwa im Girokonto ohne Schufa einen echten Helfer findet, haben die meisten Banken eigentlich kein Interesse an Basiskonto-Kunden. Üblicherweise erhoffen sie sich lukrative Anschlussgeschäfte über das Girokonto hinaus, etwa durch Depots oder Kredite – beides ist bei einem Basiskonto eher unwahrscheinlich. Entsprechend sind die Angebote oft auch abgespeckt und kommen ohne Kreditkarte oder andere wichtige Zusatzleistungen daher. Trotz des BGH-Urteils bleibt ein Basiskonto oftmals schlechter als vergleichbare Konten für wirklich jeden – das müsste sich eigentlich ändern, damit wirklich jeder am Zahlungsmarkt gleichbehandelt wird.
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