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Business Änderungen für das Jahr 2022

Neben den vielen Änderungen für das Jahr 2022 für Verbraucher, kommen einige Änderungen auf Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer zu. Wichtig ist, dass sich die Überbrückungshilfe III Plus und viele andere staatliche Unterstützungen verlängern.

Neues im Jahr 2022 - Business

Überbrückungshilfe IV

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Die staatliche Unterstützung Überbrückungshilfe III Plus wird bis Ende März 2022 verlängert – unter dem Namen Überbrückungshilfe IV. Wenn Sie corona-bedingte Einschränkungen erleiden, dann sichern Sie sich staatliche Hilfen zu.

Aktuell laufen hierbei zwei Varianten angeboten:

  • Überbrückungshilfe III Plus
  • Neustarthilfe Plus für Selbstständige

Diese Wirtschaftshilfen sollten mit dem Jahreswechsel 2022 wegfallen. Jedoch stehen diese in der Verlängerung. Mit der Überbrückungshilfe IV können sich Unternehmer Fixkosten erstatten lassen. Zusätzlich erhält man einen Eigenkapitalzuschuss, wenn das Unternehmen durch die Corona-Pandemie besonders schwer von Schließungen betroffen war. Die Hilfestellung soll es für diejenigen geben, welche durch die Absage der Advents- und Weihnachtsmärkte eingeschränkt oder betroffen waren.

Als Soloselbstständige/r kann die gewährte Neustarthilfe fortgeführt werden. Hierbei wird ein Zuschuss von bis zu 1.500 Euro pro Monat ermöglicht. Das FAQ finden Sie auf der Seite des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Antragsbedingungen für die Überbrückungshilfe IV decken sich mit dem Vorgänger. Das heißt, wenn Ihr Geschäft coronabedingt einen Umsatzrückgang von 30 Prozent oder mehr im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019 hatte, sind Förderung beantragbar. Dabei werden maximal 90 Prozent der fixen Kosten erstattet. Allerdings muss der Rückgang des Umsatzes über 70 Prozent verzeichnen.

Was zählt als Fixkosten? Die Unternehmen haben eine breite Auswahl. Mit fixen Kosten sind grundsätzlich alle Kosten gemeint, welche jeden Monat gleich ausfallen. Unter diese Kosten zählen beispielsweise:

  • Miete
  • Pacht
  • Zinsaufwendungen für Kredite
  • Ausgaben für Instandhaltung
  • Versicherungen

Den Eigenkapitalzuschuss erhalten Unternehmer, welche durchschnittlich im Dezember 2021 und Januar 2022 einen Umsatzeinbruch von 50 Prozent oder mehr durch Corona-Einschränkungen erlitten haben. Dieser Bonus wird zusätzlich zu der Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt. Wenn Sie unter Schausteller, Marktleute und private Veranstalter zählen und von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen waren, dann erhalten Sie einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 50 Prozent. Dabei muss ein Umsatzeinbruch von 50 Prozent im Dezember 2021 nachgewiesen werden.

Die Frist für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus endet voraussichtlich am 1. April 2022. Rechnungen und Nachweise für die abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) werden bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht.

Selbstständig machen 2022

Durch das Corona-Virus haben viele Unternehmenszweige große Probleme oder waren gezwungen, den Betrieb einzustellen. Hier war und ist viel Kreativität gefragt. Auch zukünftig werden die Kunden viel Geschäft über das Internet abwickeln. Wichtig ist dabei, dass Sie sich nicht Hals über Kopf in die Selbstständigkeit stürzen. Wenn die Einnahmen wegfallen, kann es schnell problematisch werden.

Daher ist es eine gute Möglichkeit sich teilselbstständig zu machen. Wie Sie teilweise in die Selbstständigkeit einsteigen, finden Sie in unserem Blog: Wie mache ich mich nebenberuflich selbstständig?

Aus Alt mach Neu

In vielen Bereich sind aktuell Schließungen verhängt. Viele Geschäfte werden dauerhaft den Betrieb einstellen, aus Gründen von Alter usw. So kommt es, dass das Familie Café verschwindet, die kleine Bäckerei pleitegeht oder die Stammkneipe leer steht. Warum treten Sie nicht die Nachfolge an?

Im besten Fall kennen Sie sich in dem Gebiet aus und bringen bereits Erfahrung mit. Aber Sie bauen auf etwas auf, was einen gewissen Ruf/Wert hat. Wenn Sie für dieses Projekt brennen, dann wurde der Grundstein gelegt und Sie starten Ihren Traum mit mehr "Startkapital". Nicht alle Unternehmen schließen das Geschäft, weil finanzielle Probleme vorliegen.

  1. Mit der Selbstständigkeit kommt das Thema Steuern deutlich vermehrt. Sie müssen teilweise monatlich eine Steuererklärung machen und tun gut daran, sich mit dem Thema zu befassen. Eine Hilfestellung gibt Ihnen hierbei Steuerberater oder Berater bei einer Gründungsberatung.
  2. Keiner kommt um das Internet herum. Eine fähige Webseite, ein Social Media-Account oder ein Support für Ihr Unternehmen ist ein Standard als heutiger Unternehmer. Die schönsten Konzepte und Ideen helfen Ihnen nicht, wenn der Kunde Sie nicht findet oder kontaktieren kann.

Mangelnde Absicherung im Alter

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Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind fürs Alter nicht genug abgesichert. Normalerweise könnte man denken, dass es für Selbstständige und Co. in Deutschland eine gesetzliche Altersvorsorge gibt. Das ist aber nicht für alle der Fall! Beispielsweise sind Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer gesetzlich pflichtversichert und viele andere Zweige nicht.

Die Bestimmung, welche schon seit 2019 fällig ist, kommt wahrscheinlich ab 2024. Der Entwurf sieht vor, dass selbstständig arbeitende Menschen unter 35 Jahren entweder:

  • Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Eine private Altersvorsorge wie die Rürup-Rente besparen
  • Eine Versorgungswerk (gilt etwa für Ärzte und Anwälte) besitzen

Neues Gewährleistungsrecht

Eine große Änderung für Verbraucher aber auch für Unternehmer ist das Gewährleistungsrecht. Dieses besagt, dass der Kunde bei einem Mangel den Kaufpreis erstattet bekommt, wenn das Produkt zurückgesendet wird.

Hierbei treten viele neue Änderungen in Kraft. Wir haben Ihnen die wichtigsten fünf Regelungen aufgelistet:

  1. Es wird eine Updateverpflichtung für digitale Elemente eingeführt. Wenn ein Verbraucher ein Produkt erwerben möchte, dann muss gewährleistet sein, dass auf diesen die neuste Software hinterlegt ist. Sowohl die Funktionsfähigkeit als auch die IT-Sicherheit sind zu gewährleisten.
  2. Wenn Sie als Händler digitale Elemente dauerhaft bereitstellen, dann muss die Ware während des Zeitraums der Nutzung mangelfrei funktionieren.
  3. Garantien müssen dem Käufer als Garantie-Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erhältlich sein. Es muss daraus deutlich hervorgehen, wenn es anders geregelt ist als das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
  4. Bei einer Reklamation wegen eines Mangels wird nach Erhalt der versendeten Ware der Preis erstattet. Den Nachweis kann der Verbraucher erbringen, indem dokumentiert das dieser den Versand (Einlieferungsbeleg) der Kaufsache in Bearbeitung geschickt hat.
  5. Die Kosten für die Rücksendung fallen in diesen Fällen auf den Verkäufer zurück.

Weitere Änderungen im Jahr 2022

  • Verbot für dünne Plastiktüten - bis auf wenige Ausnahmen dürfen Sie keine dünnen Plastiktüten mehr anbieten.
  • Es wird ein Pfand eingeführt, welches für Einwegflaschen auf Kunststoff gilt.
  • Machen Sie Ihre Kassen fit, damit Kunden digital bezahlen können.
  • Gewährleistungsrecht wird verstärkt. Wenn bei einem Produkt ein Mangel beim Kauf vorlag, kann diese reklamiert werden. Der Zeitraum dafür wird auf ein Jahr verlängert! Dabei muss der Mangel beim Kauf vorhanden gewesen sein.
  • Ab dem Mai 2022 müssen Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Informationen für Verbraucher aufzeigen. Es wird in Zukunft verdeutlicht, wie ein Ranking von Produkten zustande kommt.
  • Wenn Ihr Unternehmen über eine Webseite Verträge mit Kunden abschließt, benötigt Ihre Seite einen gut sichtbaren "Kündigungsbutton" o.ä.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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