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Das neue Privatinsolvenzrecht wird überprüft

In diesem Monat prüft der Gesetzgeber, was das neue Gesetz zur Privatinsolvenz bewirkt hat. Das Fazit der Schuldnerberatungen ist durchwachsen.

Die Privatinsolvenz sollte für Betroffene allen voran eines werden: Einfacher durchzustehen. Der entscheidende Faktor war dabei die Länge, denn als das Privatinsolvenzrecht in Deutschland im Jahr 2014 reformiert wurde, gab es nur eine einzige Option: Wer Privatinsolvenz angemeldet hat, musste sich sechs Jahre mit einem Insolvenzverwalter herumschlagen und Gehälter und ähnliches pfänden lassen. Seit der Reform sieht die Welt anders aus: Die Privatinsolvenz dauert nun zwischen drei und sechs Jahren, insgesamt gibt es drei verschiedene Optionen. Bestehen geblieben ist dabei die normale Privatinsolvenz, bei der nach sechs Jahren alle Schulden erlassen werden, egal wie viel man zurückgezahlt hat. Dazugekommen sind zwei neue Regelungen, die ein schnelleres Ende der Privatinsolvenz zulassen, gleichzeitig aber mit einer Mindestquote für die Rückzahlung daherkommen.

Neues Privatinsolvenzrecht wird selten genutzt

Die neue Rechtslage wurde von Anfang an sowohl von der Gläubigerseite als auch von Schuldnerberatern kritisiert. Zu niedrig die Schwelle, hieß es auf der einen Seite. Zu hoch die Schwelle, auf der anderen. Recht hatten wohl eher die Vertreter der Schuldenseite, denn das neue Privatinsolvenzrecht wird bislang kaum genutzt. Von den Verbrauchern, die eine Möglichkeit zur Beendigung des Verfahrens innerhalb von drei Jahren (Privatinsolvenz ab dem Stichtag im Jahr 2014) hatten, haben diese weniger als 5 Prozent genutzt. Noch unklar ist, wie viele Verbraucher die reduzierte Rückzahlung nach fünf Jahren in Anspruch nehmen können, um die Privatinsolvenz zumindest ein Jahr früher hinter sich zu lassen.

Knapp die Hälfte der Schulden zurückzahlen

Das Problem an dem viele Verbraucher nagen, darunter auch solche die auf Hilfe durch eine Schuldnerberatung oder ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa setzen, ist die Höhe der nach drei Jahren notwendigen Rückzahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein betroffener Verbraucher einen Anteil von 35 Prozent seiner Gesamtschulden zurückgezahlt haben. In Zahlen müsste ein Schuldner mit einem Schuldenberg von 10.000 Euro also insgesamt 3.500 Euro zurückzahlen. Das klingt an sich noch machbar, doch es kommt ein zweiter Kostenblock drauf: Die Schuldner müssen zusätzlich die gesamten Verfahrenskosten begleichen. Diese liegen je nach Verfahren meist zwischen 800 und 3.000 Euro, damit steigt die Rückzahlungsquote in vielen Fällen auf etwa 50 Prozent. Das wiederum scheint zu viel, denn die wenigsten Verbraucher können die notwendige Summe innerhalb von drei Jahren aufbringen.

Verfahrenskosten sind verhältnismäßig hoch

Auch bei einem Ende der Privatinsolvenz nach fünf Jahren müssen zumindest die Verfahrenskosten vollständig zurückgezahlt werden – eine Mindestquote für die Schuldenrückzahlung gibt es dafür nicht. Einzig bei der Insolvenz nach sechs Jahren müssen auch die Verfahrenskosten für einen Schuldenerlass nicht zwingend zurückgezahlt werden. Bei der möglichen Abänderung des Gesetzes gilt es für den Gesetzgeber also einen besonderen Blick auf die Verfahrenskosten zu werfen, denn diese sind durch den Schuldnerberater und die Gerichtskosten oft ein großes Problem und sorgen dafür, dass der Schuldenberg direkt um 10 bis 30 Prozent wächst. Genau hieran scheitern nämlich viele Verbraucher und nicht zwingend an den sonstigen Quoten. Dennoch gilt: Die Privatinsolvenz scheint sich immer weiterzuentwickeln, was Verbrauchern mit einem Girokonto ohne Schufa Hoffnung geben sollte.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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