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Der einfachste Weg zur Löschung von Schufa-Daten

Zweifelhafte Einträge in der Schufa Score findet vermutlich jeder Deutsche mindestens einmal im Leben. Manchmal sind Einträge einfach komplett falsch, manchmal ist die Eintragung ungerechtfertigt und dann gibt es noch veraltete Einträge. Der Volksglaube, dass man diese Einträge nicht mehr aus der Score herausbekommt, ist allerdings komplett falsch. Wer im Rahmen der kostenlosen Schufa-Selbstauskunft feststellt, dass in der Score ein falscher Eintrag auftaucht, kann diesen schnell und einfach löschen lassen. Oft genügt ein Anruf bei der Schufa, manchmal ist ein Schreiben mit einer Frist notwendig. Doch am Ende gelingt einem meist relativ schnell und einfach das, was viele für unmöglich halten: Eine Löschung eines negativen Schufa-Eintrags. Ein Girokonto ohne Schufa ist dann auf einmal gar nicht mehr zwingend notwendig, weil die Bonität wieder aufpoliert wird. Doch wie kann man der Schufa glaubhaft machen, dass ein Eintrag überhaupt falsch ist? Dafür sollte man auf jeden Fall gut vorbereitet sein.

Verschiedene Typen von Einträgen

SCHUFA Holding AG

Einträge im Schufa-Register können grundsätzlich viele verschiedene Gläubiger vornehmen. Eine Bank kann beispielsweise melden, dass ein Kredit nicht mehr bedient wird oder der Dispositionskredit die meiste Zeit genutzt wird – eine Kommunikation zwischen Schufa und Bank findet bei Produkten wie dem Girokonto ohne Schufa übrigens nicht statt. Dann können selbstredend auch Unternehmen angeben, dass eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Und dann sind da auch noch Inkassobüros, die relativ einfach und schnell einen Schufa-Eintrag vornehmen können. Nötig ist dafür oft nur eine vom Gläubiger an ein Inkassobüro weitergegebene Forderung, die nach einmaliger Aufforderung nicht beglichen wurde. Inkassobüros gelten oft als extrem schnell, wenn es darum geht, einen Schufa-Eintrag vorzunehmen. Man sollte entsprechend immer auf der Hut sein.

Jeden Eintrag im Detail prüfen

Fällt einem in der Score ein negativer Eintrag auf, sollte man diesen zwingend im Detail prüfen. So kann man feststellen, ob man diesen bestreiten kann oder nicht. Nötig ist es dafür erst einmal nachzuvollziehen, wodurch der Eintrag entstanden ist. Danach gilt es zu prüfen, ob die jeweilige Forderung entweder schon bestritten wurde oder man dagegen Einspruch eingelegt hatte. Ist eines von beidem der Fall, sollte man nach Unterlagen suchen, die genau das nachweisen. Sollte sich herausstellen, dass die Forderung schon bestritten ist, gibt es zwei Möglichkeiten. Wurde die Forderung schon vor dem Schufa-Eintrag bezahlt, kann man eine komplette Löschung bei der Schufa verlangen. Ist die Zahlung erst nach dem Eintrag eingegangen, kann man die Forderung im Schufa-Register als „erledigt“ vermerken lassen. Liegt ein Einspruch gegen die Forderung vor, kann man sich ebenfalls um eine komplette Löschung bemühen, bis rechtlich geklärt ist, ob die Forderung denn überhaupt bestritten werden muss.

Nachweise sind entscheidend

Problematisch ist bei dem Löschverfahren oft, dass man nachweisen muss, dass man im Recht ist. Nur wer genügend Unterlagen hat, kann nachweisen, dass die Schuld für den falschen Eintrag beim Unternehmen oder dem Inkassobüro liegt. Besonders bei Letzteren sollte man jeden Eintrag genau prüfen, denn Inkassobüros neigen dazu, Schufa-Einträge als Druckmittel zu verwenden – auch bei Forderungen, bei denen ein Einspruch vorliegt. Wem das alles zu kompliziert ist, der kann auch auf ein Konto ohne Schufa setzen – bei diesem spielt die Bonität überhaupt keine Rolle.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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