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Der lange Weg in die Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden ist bei Weitem nicht so einfach wie viele denken. Wer auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, versucht deshalb zumeist auch, die Privatinsolvenz noch zu verhindern. Das Verfahren ist nämlich alles andere als unkompliziert – zumal es klare Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren gibt.

Wer auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, hat meist das große Ziel, die Überschuldung zu verhindern und einer Privatinsolvenz aus dem Weg zu gehen. Natürlich funktioniert das bei Weitem nicht immer, weswegen das Insolvenzverfahren manchmal eben doch möglich ist. Doch die Anmeldung einer Insolvenz ist nicht einfach, weswegen wir im Weiteren erklären wollen, was es vor und bei der Anmeldung des Insolvenzverfahrens zu beachten gibt. Einfach zum Gericht gehen und eine Privatinsolvenz erklären – so funktioniert es in Deutschland keineswegs. Vielmehr muss man zuerst einige wichtige Voraussetzungen erfüllen.

Vor einer Privatinsolvenz braucht es einen Einigungsversuch

Dass eine Schuldnerberatung eigentlich zum Pflichtprogramm bei finanziellen Problemen gehört, wissen die meisten Menschen. Doch dass die Schuldnerberatung im Prinzip sogar wirklich Pflicht ist, um Privatinsolvenz anmelden zu können, das wissen die wenigsten. Das liegt allerdings daran, dass es vor einer Anmeldung der Insolvenz immer zwingend notwendig ist, dass ein sogenannter Einigungsversuch vorliegt. An diesem Versuch muss eine geeignete Person – das kann ein Rechtsanwalt oder ein Schuldnerberater sein – beteiligt sein. Die deutlich günstigere Lösung für den Verbraucher ist dabei meist ein Schuldnerberater, denn diese arbeiten oft komplett ehrenamtlich. Sofern der Einigungsversuch scheitert, benötigt der Verbraucher eine schriftliche Bestätigung des gescheiterten Einigungsversuchs. Hier ist eine Unterschrift der geeigneten Person entscheidend.

Schwieriger Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht

Der nächste Schritt bei der Privatinsolvenz – in der Zwischenzeit können Verbraucher problemlos auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen – ist der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Für diesen braucht es neben dem Schriftstück über das Scheitern des Einigungsversuchs unter anderem auch ein Verzeichnis des vorhandenen Vermögens. Weiterhin zwingend erforderlich ist ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan. Da allein der Begriff schon kaum einem Schuldner etwas sagt, ist für einen solchen ebenfalls meist die Hilfe einer professionellen Schuldnerberatung notwendig. Gerade deshalb bietet es sich auch an, schon von Anfang an bei Schulden auf eine Schuldnerberatung und ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa zu setzen. Der Schuldenbereinigungsplan muss im Prinzip klar zeigen, wie der Schuldner plant, die Schulden wieder an die Gläubiger zurückzuzahlen – es handelt sich sozusagen um einen zweiten Einigungsversuch, der die Insolvenz noch einmal verhindern kann.

Die Restschuldbefreiung beantragen

Im nächsten Schritt haben die Gläubiger die Möglichkeit, den Plan zurückzuweisen oder anzunehmen. Bei einer Zurückweisung kann das Gericht den Plan noch einmal überarbeiten. Wird er endgültig angenommen, wird der Antrag auf die Eröffnung des Verfahrens zurückgezogen. Wird der Antrag abgelehnt, beginnt das Insolvenzverfahren. Hierfür muss ein Verbraucher auch zwingend einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Nur so ist ein schuldenfreier Neustart nach dem Ende dem Privatinsolvenzverfahren möglich. Sobald das Verfahren eröffnet wurde, werden noch vorhandene Vermögenswerte gepfändet. Der Erlös geht an die Gläubiger. Danach beginnt erst die Wohlverhaltensphase, die für den Schuldner mit nicht zu vernachlässigenden Einschränkungen in finanzieller Hinsicht verbunden ist.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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