Diakonie fordert Weihnachtsgeld für Hartz IV-Empfänger
Passend zu Weihnachten werden wieder Forderungen nach einem Weihnachtsgeld für Hartz IV Empfänger laut – eine berechtigte Forderung.
Bis zum Jahr 2005 durften sich die Schwächsten noch über eine ganz besondere Zuwendung im Rahmen der Sozialhilfe freuen – eine Weihnachtsbeihilfe von 32 Euro. Diese Zulage ist mit der Einführung von Hartz IV ersatzlos gestrichen wurden, was so einige Menschen schwer getroffen hat. Nun werden passend zum Weihnachtsfest wieder Forderungen laut, dass es stattdessen ein Weihnachtsgeld für Betroffene geben sollte. Dass es wirklich zu Änderungen kommt, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Wer etwa mit der Hilfe eines Girokontos ohne Schufa versucht gegen das schwierige Leben mit Sozialhilfe anzukämpfen, wird es also auch dieses Weihnachtsfest nicht einfacher haben.
„Weihnachten ist in Hartz IV nicht vorgesehen“
Besonders der Präsident der Diakonie Deutschland hat sich für eine besondere Hilfe für Hartz IV Empfänger stark gemacht. „Weihnachten ist in Hartz IV nicht vorgesehen“, verkündete er in Berlin und verstärkte seine Forderung damit, dass Weihnachten eben kein unnötiger Luxus sei. „Die Menschen, die es ohnehin schwer haben im Leben, müssen daran ganz besonders teilhaben können“, heißt es weiter. Dies ist durchaus nachvollziehbar, denn wer keine Weihnachtsgeschenke oder keinen Weihnachtsbaum kaufen kann, für den werden die Weihnachtstage zu einem traurigen Event. Auch soziale Kontakte sind ohne zusätzliches Budget an Weihnachten kaum zu pflegen – ein generelles Problem in der Debatte rund um Hartz IV.
Weihnachtsgeld von mindestens 30 Euro gefordert
Der Präsident der Diakonie fordert deshalb, dass als Ersatz für die 2005 gestrichene Leistung ein Weihnachtsgeld für Bedürftige eingeführt wird. Dieses solle mindestens 30 Euro betragen, damit die Menschen tatsächlich am Weihnachtsfest teilhaben können. Dadurch könnten Bedürftige sich dann beispielsweise einen Weihnachtsbaum oder auch Geschenke kaufen. Der Regelsatz für Hartz IV beträgt aktuell gerade einmal 424 Euro, sodass kein relevanter Spielraum für weitere Ausgaben neben den üblichen Tagesausgaben existiert. Wenn die Menschen also am Weihnachtsfest partizipieren können sollen, ist eine zusätzlich finanzielle Förderung im Prinzip zwingend erforderlich.
Selbst Geschenke sind bei Hartz IV ein Problem
Doch es gibt sogar noch eine weitere bittere Nachricht für Hartz IV-Empfänger: Selbst Geschenke können nämlich auf den Regelsatz angerechnet werden. Vor wenigen Jahren noch wurden jegliche Geschenke mit einem Wert von über 50 Euro auf den Regelsatz angerechnet – dies wurde mittlerweile geändert. Solange sich Zuwendungen in einem „angemessenen Rahmen“ bewegen, werden diese nicht mehr angerechnet. Sofern die Lage des Begünstigten aber „günstig beeinflusst“ wird, kann der Anspruch auf Sozialleistungen sich möglicherweise ändern. Wie genau die Grenzen aussehen ist unklar, auch bei Geschenken an Kinder von Hartz IV-Empfängern ist dies nicht klar geregelt. Dennoch raten Experten im Zweifel lieber nicht auf das Konto zu überweisen, um Nachfragen zu entgehen.
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