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Die Ausnahmeregelungen während einer Privatinsolvenz

Wem es nicht gelingt, dank einem Produkt wie dem Girokonto ohne Schufa die eigenen Schulden abzubauen und finanziell wieder besser dazustehen, der muss oft Privatinsolvenz anmelden. Wer das tut, der sollte allerdings einige Details beachten. Während der Privatinsolvenz gelten nämlich einige besondere Regeln, etwa bei einem Lottogewinn oder einer Erbschaft. Ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung sind nahezu immer ein probates Mittel, um finanzielle Probleme in den Griff zu bekommen. In manchen Situationen reicht aber selbst diese Kombination nicht aus, um die Privatinsolvenz zu verhindern. Selbstredend gibt es auch solche Fälle, in denen sich Menschen überhaupt keine Hilfe gesucht haben. Am Ende sind aber alle in der Privatinsolvenz gleich, egal ob sie auf ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung gesetzt haben oder nicht. Und alle müssen die gleichen Details beachten, die bei einer Privatinsolvenz gelten. Allen voran ist dabei darauf hinzuweisen, dass während der bis zu sechs Jahre andauernden Privatinsolvenz jegliches Einkommen über einer Freigrenze, die bei Singles bei knapp über 1.000 Euro liegt, gepfändet wird und von einem Treuhänder an die Gläubiger verteilt wird.

Sonderregelungen für Erbschaften und Schenkungen

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos

Allerdings wird während einer Privatinsolvenz keineswegs jedes Einkommen gleichbehandelt. Grundsätzlich gilt die oben genannte Regelung für alle regelmäßigen Einkommen, also etwa Einkommen, Gehalt oder Rente. Anders ist die Sache im Falle einer Erbschaft oder einer Schenkung. Hier greift eine Sonderregelung, die den Schuldner bevorzugt. Nach Abzug der möglichen Steuer auf Erbschaften und Schenkungen müssen nur 50 Prozent des erhaltenen Betrags für den Schuldendienst aufgebracht werden. Konkret bedeutet das, dass man immer die Hälfte einer Schenkung oder einer Erbschaft behalten darf, völlig egal in welchem Stadium der Privatinsolvenz man sich befindet.

Kein Schuldendienst bei Lottogewinn

Noch krasser ist die Ausnahmeregelung bei Lottogewinnen. Hier mag sich manch jemand, der auf ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, um eine Überschuldung zu verhindern, doch sehr wundern. Ein Lottogewinn wird von der Pfändung bei einer Privatinsolvenz nämlich überhaupt nicht tangiert. Der Schuldner hat Anspruch auf die Auszahlung des gesamten Gewinns. Diese Regelung hat historische Gründe und besteht so, seit es die Privatinsolvenz gibt. Verständnis dafür hat keineswegs jeder, denn während sich ein Schuldner selbstredend freuen kann, werden Gläubiger stark benachteiligt. Immerhin können diese darauf hoffen, dass ein Schuldner einen früheren Exit aus der Privatinsolvenz wählt, also etwa nach drei Jahren. Dann müssen 35 Prozent der Gesamtschulden und alle Verfahrenskosten beglichen sein – das sollte bei einem Lottogewinn locker möglich sein.

Glückliches Schicksal ereilt einen nur selten

Wirklich darauf hoffen, von einer der Sonderregelung zu profitieren, sollte man allerdings nicht. Die Chance, dass man tatsächlich das Glück hat, im Lotto zu gewinnen, ist sehr gering. Vielmehr macht es Sinn, die Verschuldung von Anfang an mit einem Produkt wie dem Konto ohne Schufa zu bekämpfen und die eigenen Finanzen so in den Griff zu bekommen. Eine Schuldnerberatung wird einem zudem tunlichst davon abraten, dass man auf eine Erbschaft oder eine Schenkung spekuliert. Selbst wenn eines der Szenarien in Aussicht steht, macht es nur selten Sinn, deswegen die Privatinsolvenz einem Kampf gegen die Überschuldung mit einem Girokonto ohne Schufa vorzuziehen – zu groß sind die Einschnitte, die man während einer Privatinsolvenz erleiden muss.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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