Die große Steuerfalle bei der Kurzarbeit
Es sind schon jetzt schwierige Zeiten für all diejenigen, die in Kurzarbeit sind – doch bei der Steuererklärung droht die nächste böse Überraschung.
Die Zahl der Kurzarbeiter ist im Jahr 2020 auf neue Höchststände gestiegen, die selbst in der Finanzkrise der Jahre 2007 und 2008 bei Weitem nicht erreicht wurden. Die Krise rund um das Coronavirus hat dafür gesorgt, dass die Kurzarbeit so stark genutzt wurde, wie nie zuvor. Noch heute sind mehr als eine Million Verbraucher aktiv in Kurzarbeit und arbeiten entweder gar nicht oder deutlich weniger – das Gehalt ist ebenfalls entsprechend reduziert. Doch das reduzierte Gehalt könnte schlussendlich noch weiter zusammenschrumpfen, wie aus mehreren Medienberichten hervorgeht.
Steuernachzahlungen von mehreren hundert Euro möglich
Konkret wurde im letzten Jahr in der Politik darüber diskutiert, ob infolge der Pandemie die sogenannte Progression bei steuerfreien Einkünften wie dem Arbeitslosengeld oder dem Kurzarbeitergeld wegfallen sollte. Schlussendlich hat man sich – begründet auf die Fairness zu aktiv arbeitenden Arbeitnehmern – dagegen entschieden. Doch diese Entwicklung könnte für manch einen, der aktuell etwa auch auf das Girokonto ohne Schufa setzt, zu einem echten Problem werden. Durch die sogenannte Progression drohen Betroffenen nämlich Steuernachzahlungen in Höhe von mehreren hundert Euro.
Steigende Steuern auf jeden regulär verdienten Euro
Eine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag hat die Bundesregierung dazu genötigt, zu veröffentlichen, wie hoch die nachzuzahlenden Steuern insgesamt ausfallen könnten. Das Finanzministerium geht demnach davon aus, dass durch die Progression beim Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 noch insgesamt 1,6 Milliarden Euro in die Kassen gespült werden könnten. Hintergrund ist, dass der Steuersatz für jeden regulär – also außerhalb der Kurzarbeiter – verdienten Euro durch die Progression steigt, sodass auf all diese Einkünfte zusätzliche Steuern entrichtet werden müssen. Diese nachträgliche Belastung dürfte all diejenigen treffen, die nicht das gesamte Jahr, sondern nur einige Monate in Kurzarbeit waren sowie genauso auch Ehepaare, die das Ehegattensplitting nutzen.
Kurzarbeitergeld an sich bleibt steuerfrei
Das Kurzarbeitergeld als solches ist von der Regelung nicht betroffen – dieses wird steuerfrei ausgezahlt und auch nachträglichen werden keine Steuern auf die Zahlungen aufgerechnet. Allerdings hilft das am Ende vielen Verbrauchern nicht, denn kaum einer rechnet damit in diesen schwierigen Zeiten auch noch eine relevante Steuernachzahlung tätigen zu müssen. Immerhin bedeutet das Kurzarbeitergeld in den meisten Fällen schon jetzt einen Einkommensverlust von mehr als 30 Prozent, der viele Verbraucher schwer trifft. Gerade wer gerade eine Immobilie finanziert oder andere hohe laufende Kosten hat, muss mit einer sehr komplexen Situation zurechtkommen. Dass die Politik die Regelung noch ändern wird, gilt allerdings als sehr unwahrscheinlich.
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