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Die Privatinsolvenz ist nicht nur böse

Die Privatinsolvenz gilt in Deutschland grundsätzlich als ein Schicksal, das man mit allen Mitteln vermeiden sollte. Doch bei einer hohen Überschuldung ist die Privatinsolvenz oft die einzig sinnvolle Lösung. In vielen anderen Ländern würde man sich freuen, ein mit der Privatinsolvenz vergleichbares Verfahren zu haben. Das sollte man auch hierzulande bedenken. Wer gegen die Überschuldung kämpft, der setzt meist auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung. Doch nicht immer reicht diese Kombination aus, um die Überschuldung wirklich hinter sich zu lassen. Oft sind die Schulden auch einfach so hoch, dass es nicht mehr zu schaffen ist, die Schulden mit normalen Mitteln abzubauen. Hier bieten sich meist nur noch zwei Möglichkeiten an: Eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder eine Privatinsolvenz. Einigungen mit Gläubigern sind schwer zu erzielen, wer es aber dennoch schaffen will, der sollte sich mit seiner Schuldnerberatung beraten und gleichzeitig einen Plan aufzeigen, wie die Schulden zurückgezahlt werden können. Nicht zu vernachlässigen sind dabei Produkte wie das Konto ohne Schufa, das Gläubigern den Eindruck gibt, dass man wirklich an einem Schuldenabbau arbeitet.

Privatinsolvenz als Ultima Ratio

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos

Scheitert eine Einigung mit den Gläubigern, so bleibt als Ultima Ratio noch die Privatinsolvenz. Wer auf das Entschuldungsverfahren setzt, der muss sich darauf einstellen, mehrere Jahre mit einem relativ geringen Einkommen auskommen zu müssen. Wer aber bereits auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa setzt und sich bereits in Zurückhaltung geübt hat, kommt damit meist besser zurecht als man denkt. Zudem steht einem in der Privatinsolvenz ein Existenzminimum zu, das gewährleistet werden muss. Hat man ein Gehalt, so steht einem die Pfändungsfreigrenze in Höhe von 1.073,88 Euro zur Verfügung. Jeder Cent, den man mehr verdient, muss man allerdings an den Insolvenzverwalter abgeben. Dieser verteilt das Geld dann an die Gläubiger.

Drei, fünf oder sechs Jahre

Seit der letzten Gesetzesnovelle ist das Privatinsolvenzverfahren hierzulande deutlich flexibler geworden. Wer beispielsweise auf ein Girokonto ohne Schufa setzt und damit immer einen Teil seines pfändungsfreien Geldes anspart, kann die Privatinsolvenz möglicherweise bereits nach drei Jahren hinter sich lassen. Die Wohlverhaltensphase endet dann bereits nach drei Jahren, wenn man 35 Prozent seiner Gesamtschulden beglichen hat und zusätzlich für die gesamten Gerichtskosten aufgekommen ist. Diese Hürde ist hoch und nur schwer zu überspringen. Wer sich aber mit nicht allzu hohen Schulden in die Privatinsolvenz manövriert hat und eisern spart, der kann es schaffen. Eine andere Möglichkeit ist ein Ende der Privatinsolvenz nach fünf Jahren. Notwendig hierfür ist eine Rückzahlung der gesamten Gerichtskoten, Gläubigerforderungen müssen nicht beglichen werden.

Schuldenfrei nach sechs Jahren

Spätestens nach sechs Jahren allerdings darf man sich – sofern man sich während der Wohlverhaltensphase nichts zu Schulden kommen hat lassen – über den Status einer schuldenfreien Person freuen. Die Restschulden werden entweder nach drei, fünf oder sechs Jahren erlassen. Gläubiger haben danach keinerlei Ansprüche mehr, an ihr Geld zu kommen. Ausnahme sind nur Forderungen, die nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens entstanden sind oder die mit kriminellen Handlungen zu tun haben. Die Privatinsolvenz ist also nicht immer schlecht, sondern oft auch eine Möglichkeit, wieder von vorne anzufangen.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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