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Die Riester-Rente bleibt vor einer Pfändung geschützt

Altersarmut ist in Deutschland ein wachsendes Problem. Ein neues Urteil macht allerdings ein wenig Hoffnung für überschuldete Verbraucher.

An die Rente zu denken ist für manch einen in Deutschland eine echte Angstvorstellung, denn wer hierzulande über viele Jahrzehnte nur einen Teilzeitjob ausübt oder generell nicht allzu viel verdient, der bekommt in den meisten Fällen auch nicht gerade viel Rente. Doch die Altersarmut wird sich in den kommenden Jahren wohl noch verstärken, denn finanzielle Probleme im Alter werden in den nächsten Generationen noch deutlich gravierender – zumindest ohne eine grundlegende Rentenreform. Das gilt besonders für diejenigen, die in ihrem Leben länger arbeitslos waren oder aber sogar zwischenzeitlich in die Überschuldung abgerutscht sind. Immerhin: Die Rente ist großenteils vor einer Pfändung bei einer Privatinsolvenz geschützt.

Ansprüche aus der Rente dürfen nicht gepfändet werden

Wer auf ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, um die finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen, muss sich zumindest in einer Hinsicht keine Sorgen machen: Ansprüche aus der Rente sind in jedem Fall pfändungsfrei. Der Insolvenzverwalter darf also nicht einfach seine Finger nach den bereits erworbenen staatlichen Rentenansprüchen ausstrecken. Auch wer über Jahre sehr gut verdient hat und demnach höhere Ansprüche erreicht hat, muss sich nicht vor einer Kürzung durch eine Pfändung fürchten. Unabhängig von der Höhe der Rentenansprüche, dürfen die staatliche Ansprüche eines Verbrauchers nicht gepfändet werden – ohne Ausnahme.

Auch Riester-Rente bleibt meist pfändungsfrei

Zweifel gab es dagegen lange um die Riester-Rente. Über mehrere Jahre hatten zuletzt erst ein Amtsgericht, dann ein Landgericht und zuletzt der Bundesgerichtshof über den Fall einer Frau geurteilt, bei der die Ansprüche auf die Riester-Rente gepfändet werden sollten. Es ging dabei nur um wenige hundert Euro, was die Intentionen des Insolvenzverwalters zweifelhaft erscheinen lässt. Doch einen Anspruch auf die Pfändung hatte er sowieso nicht, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil der höchsten Instanz festgestellt hat – damit ist das Urteil nicht nur rechtskräftig, sondern kann auch als Muster für andere Urteile dienen. Begründet wurde das Urteil vom BGH dadurch, dass Verbraucher durch eine Pfändung oder Privatinsolvenz nicht automatisch in Altersarmut rutschen dürfen. Sofern ein Höchstbetrag nicht überschritten wird, ist eine Pfändung der Riester-Rente nach dem Urteil der Richter nicht möglich – wo genau der Betrag angesetzt ist, bleibt für den Moment offen. Normale Sparer müssen sich aber wohl keine Sorgen machen und dürfen sich darauf verlassen, dass die Riester-Rente pfändungsfrei bleibt.

Private Altersvorsoge meist nicht vor Pfändung geschützt

Man sollte nun allerdings nicht annehmen, dass man vor einer möglichen Pfändung generell geschützt ist. Wer privat vorgesorgt hat und dann in finanzielle Schwierigkeiten abrutscht, sollte idealerweise einen Schuldenabbau über ein Produkt wie das Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung anstreben. Bei einer möglichen Pfändung, etwa im Rahmen der Privatinsolvenz, droht in diesem Fall nämlich eine vollständige Pfändung. Der Bundesgerichtshof hat klar gemacht, dass sich sein Urteil auf Altersvorsorge mit staatlichem Anteil konzentriert, also eben die Riester-Rente, und eben nicht auf private Vorsorge. Wer rein privat vorgesorgt hat, zum Beispiel über einen Sparfonds oder eine Festgeldanlage, muss dagegen auch weiterhin leider mit einer Pfändung rechnen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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