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Die Schuldenbefreiung nach drei Jahren ist unrealistisch

Schuldenfrei nach drei Jahren. Unter diesem Motto wird heute nahezu schon für die Privatinsolvenz geworben, denn eine Entschuldung war nie so einfach wie heute. Doch dieser Wunschvorstellung können sich nur die wenigsten Menschen auch tatsächlich hingeben, denn realistisch ist ein Ausstieg aus der Privatinsolvenz nach nur drei Jahren nahezu nie. Das neue Privatinsolvenzrecht wurde in der Politik gefeiert wie eine Revolution. Doch wer einen normalen Inhaber eines Kontos ohne Schufa, der gegen Schulden kämpft, fragt, der erfährt, dass von der rosaroten Welt der „neuen“ Privatinsolvenz nichts der Wahrheit entspricht. Theoretisch steht es Schuldnern, die sich für den Offenbarungseid entscheiden, mittlerweile frei, die Privatinsolvenz nach drei, fünf oder wie bisher nach sechs Jahren zu beenden. Eine kürzere Wohlverhaltensphase würde wohl jeder gerne nutzen, um die Verschuldung hinter sich zu lassen. Doch wie man sich denken kann, gibt es für Inhaber eines Girokontos ohne Schufa genauso wie für alle Menschen auch Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Privatinsolvenz schneller zu beenden. Und eben jene können schlichtweg nur die wenigsten Bürger erfüllen.

Ausstieg nach drei Jahren

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos

Seit dem 1. Juli 2014 können Schuldner die Restschuldbefreiung nach nur drei Jahren beantragen – für das starre deutsche Recht nahezu revolutionär. Doch welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um nach drei Jahren auch tatsächlich der Privatinsolvenz ein Ende zu setzen? So gilt es sowohl die Kosten für das Gerichtsverfahren als auch für den Insolvenzverwalter zu begleichen. Darüber hinaus müssen 35 Prozent der Gesamtschulden abgetragen werden. Insgesamt summiert sich die Summe, die zurückgezahlt werden muss, auf etwa 50 Prozent der Gesamtverschuldung. Egal ob mit einem Konto ohne Schufa oder nicht, ist es nahezu unmöglich, diese Summe innerhalb von nur drei Jahren aufzubringen. Die Restschuldbefreiung nach drei Jahren scheint Stand heute nur für all diejenigen sinnvoll, die trotz Privatinsolvenz über ein enorm hohes Einkommen verfügen oder von Freunden oder Familie unterstützt werden.

Ausstieg nach fünf Jahren

Es macht allerdings auch keinen Sinn, das neue Privatinsolvenzrecht komplett zu verteufeln, denn entgegen des allgemeinen Eindrucks hat die neue Rechtslage auch Vorteile. Der Ausstieg aus der Wohlverhaltensphase nach fünf Jahren, der zum 1. Juli 2014 ebenfalls neu eingeführt wurde, ist für viele Schuldner realistisch. Das gilt insbesondere für alle, die von Anfang an auf eine Schuldnerberatung und die Unterstützung von Produkten wie dem Konto ohne Schufa setzen. Nach fünf Jahren müssen dabei nur die Kosten für das Gerichtsverfahren und den Insolvenzverwalter sowie mögliche andere Treuhänder beglichen werden. Diese Verfahrenskosten belaufen sich gewöhnlich auf einen Betrag zwischen 10 und 20 Prozent der Gesamtschuld.

Ausstieg nach sechs Jahren

Gelingt auch das nicht, muss man dennoch kein Leben in Schulden leben. Die „normale“ Privatinsolvenz, die mit einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase einhergeht, wird es auch weiterhin geben. Das bedeutet, dass man nach sechs Jahren auch dann schuldenfrei ist, wenn es einem nicht gelingt, während der Privatinsolvenz die Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Nur bei groben Verstößen kann es eine Ausnahme von der Schuldenbefreiung geben. Wer aber von Anfang an auf ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, der kann sich sicher sein, dass die Privatinsolvenz zu meistern ist – mittlerweile sogar in fünf Jahren.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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