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Die Selbstständigkeit eignet sich nicht für jeden

In Duisburg steht momentan ein Mann vor Gericht, der sich nicht nur überschuldet hat und dadurch in die Privatinsolvenz geraten ist, sondern scheinbar auch nichts von seiner Geschäftstätigkeit verstand. Der Mann ist wegen 44-fachen Betrugs angeklagt. Einen Stromversorger soll er um insgesamt 83.000 Euro geprellt haben. Das Geld wird der Versorger so schnell wohl nicht mehr sehen.

In manchen Fällen ist man tatsächlich ratlos. So etwa bei dem Fall, über den die Westfälische Allgemeine Zeitung momentan berichtet. Eigentlich war der Mann, der heute vor Gericht steht, einmal Schlosser. Er hatte einen ordentlichen Job und führte ein normales Leben. Irgendwann war ihm das aber nicht mehr genug. Wie viele andere in Deutschland entschied er sich für die Selbstständigkeit. Anders allerdings als andere setzte er nicht auf einen Partner mit betriebswirtschaftlichem Know-How oder ein unterstützendes Finanzprodukte wie ein Girokonto ohne Schufa, das beim Eintritt in die Selbstständigkeit hilft und gleichzeitig gegen eine mögliche Überschuldung absichert. Einstieg ins Immobiliengeschäft

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Ohne ein Konto ohne Schufa und ohne andere Unterstützung wagte sich der Mann dann auch noch in einen Geschäftszweig, in dem er bislang überhaupt keine Erfahrungen sammeln konnte: Immobilien. Wie er vor Gericht preisgab, habe er die Häuser nach dem Kauf „fertig gemacht“ und danach vermietet. An sich keine schlechte Geschäftsidee, die sich bei vielen Handwerkern, die einen ähnlichen Weg gehen, durchaus schon gelohnt hat. Nicht aber bei dem Mann aus Duisburg, denn ihm fehlte scheinbar jede betriebswirtschaftliche Kenntnis, sodass aus dem Projekt ein Reinfall wurde. Für den Stromversorger der Appartements könnte das teuer werden, denn der Mann ist heute wegen 44-fachen Betrugs angeklagt. Seine Schulden beim Stromversorger sollen sich auf insgesamt 83.000 Euro – nur für den Zeitraum von Dezember 2013 bis April 2014 – belaufen. Kein Widerspruch, kein Überblick Fraglich erschien der Richterin im Verfahren insbesondere auch, warum der Unternehmer, der nicht auf Unterstützung oder ein Konto ohne Schufa setzte, keiner Rechnung widersprach oder zumindest die Abschläge, die er von Mietern einbehalten hat, bezahlte. Dennoch, so ließ der Verteidiger wissen, wird die Höhe der Rechnungen angezweifelt. Ob der Mann im Zivilverfahren allerdings eine Minderung erzielt, ist für das Strafverfahren irrelevant. Die Richterin kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei all den Versäumnissen nur um Vorsatz gehandelt haben kann. Dazu kommt, wie die WAZ berichtet, dass der Mann kaum eine Frage verstanden habe. Einfacher wurde der Gerichtsprozess dadurch sicher nicht. Er zeigt aber ein weiteres Mal, dass der Mann der Aufgabe als Unternehmer keineswegs gewachsen war. Privatinsolvenz und Schulden Dass nicht nur der Stromversorger noch Geld erhält, zeigt sich daran, dass der Duisburger heute nicht mehr im Immobiliengeschäft tätig ist. Sein Investment scheint gründlich in die Hose gegangen zu sein, denn der Mann arbeitet nun als Hausmeister und wird wohl Privatinsolvenz anmelden. Vielleicht gelingt ihm zumindest im Prozess dieser einzusehen, dass die Selbstständigkeit die falsche Entscheidung war. Mit einem Girokonto ohne Schufa kann er auch danach wieder ein normales Leben beginnen. Dann vielleicht wieder in seinem eigentlichen Beruf, ganz ohne Experimente und ohne Risiken. So lässt sich das Leben sicherlich auch deutlich mehr genießen als vor Gericht.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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