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Die versteckte Bonitätsprüfung bei Bestellungen im Internet

Wer eine Kreditkarte beantragt, dem ist meist bewusst, dass auch eine Bonitätsprüfung stattfindet – doch das gilt auch bei Bestellungen im Online-Handel.

Eine Bestellung im Internet kann so einfach sein. Man geht auf die Webseite eines Händlers, wählt die Produkte aus und legt sie in den Warenkorb. Danach muss man nur noch durch einen Klick in den Warenkorb gehen. Dort gibt man die Zahlungsdaten und die gewünschte Zahlungsart an und schon kann man die Bestellung abschließen – zumindest theoretisch. Einen Zwischenschritt bekommt man als Kunde nämlich nicht mit, denn bei der Bestellung im Online-Handel findet in fast allen Fällen auch noch eine Bonitätsprüfung statt. Das heißt konkret: Die Schufa ist bei fast jeder Bestellung im Internet mit von der Partie, als Verbraucher bekommt man davon aber gar nichts mit.

Bonitätsprüfung bei fast allen Online-Bestellungen

Laut Recherchen von Journalisten findet eine Bonitätsprüfung in 27 von 30 Fällen statt, was für Verbraucher relevante Folgen haben kann. Wer beispielsweise auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa setzt, kann durch die verstreckte Bonitätsprüfung teilweise relevante Nachteile erleiden. Im allerschlimmsten Fall ist es sogar möglich, dass überhaupt keine Bestellung im Online-Handel möglich ist – und dass obwohl Verbraucher einer Bonitätsprüfung zu keinem Zeitpunkt zugestimmt haben. Verbraucherschützer stellen gerade deshalb in Frage, ob diese Praxis überhaupt rechtens ist, denn eigentlich müssen Verbraucher einer Bonitätsprüfung zustimmen – dies tut man beispielsweise bei einem Kreditkartenantrag durch das Setzen eines Hakens im Bestellprozess.

Bezahlung auf Rechnung wird oft nicht angeboten

Die Folgen der Bonitätsauskunft im Bestellprozess sind allerdings umstritten, denn die Online-Händler halten sich mit Informationen in dieser Thematik doch stark zurück. Demnach ist ziemlich unklar, was die jeweilige Anfrage bei der Schufa oder anderen Unternehmen zur Bonitätsauskunft eigentlich zur Folge hat. Anonyme Angaben von Händler geben allerdings preis, dass besonders die Zahlung per Rechnung nur dann angeboten wird, wenn die übermittelten Werte ein sehr geringes Risiko darstellen. Wenn ein Verbraucher dagegen schon einmal eine Rechnung zu spät oder gar nicht bezahlt hat, wird ein Händler in den allermeisten Fällen keine Zahlung per Rechnung anbieten.

Auch wer generell eine schlechte Schufa hat oder zum Beispiel nach einer Privatinsolvenz auf ein Girokonto ohne Schufa setzt, wird wohl nicht per Rechnung bezahlen können. Ganz klar lässt sich das zwar nicht sagen, denn alle Händler verrechnen die erhaltenen Werte mit anderen Kriterien wie dem Warenkorb, der Abweichung vom Kaufverhalten anderer Kunden sowie der Höhe des entsprechenden Einkaufs – je nach der Kombination dieser Werte berechnet ein Computer, ob eine Zahlung per Rechnung angeboten wird oder nicht.

Bestellungen können sogar abgelehnt werden

Doch auch wenn es den meisten Händler um eine Minimierung des Risikos geht, ist dies nicht die einzige mögliche Folge der Bonitätsauskunft. Bei der Zahlung per Rechnung ist das Vorgehen durchaus nachvollziehbar, denn die Missbrauchsquote ist hier sehr hoch. Teilweise kommt es aber sogar vor, dass Händler eine Bestellung bei besonders schlechten Werten komplett ablehnen, zumindest wenn auch der Warenkorb ungewöhnlich ist und der Wert der Waren zu hoch ist. Generell vorsichtiger sind die Händler übrigens bei Neukunden – auch mit einer guten Bonität kann man oft nicht per Rechnung bezahlen, wenn man das erste Mal bestellt.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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