DSGVO funktioniert in der Praxis bislang kaum
Wer speichert welche Daten über mich? Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung kann jeder das herausfinden – zumindest theoretisch.
Am 15. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Seitdem soll es für Verbraucher möglich sein, bei jedem Unternehmen alle gespeicherten Daten über die eigene Person in Erfahrung zu bringen – zumindest theoretisch. Doch in der Praxis ist die Sache natürlich deutlich komplexer, als man denken mag. Die Stiftung Warentest hat in einem umfangreichen Test deshalb die Auskunftsfreudigkeit verschiedener Unternehmen getestet, darunter beispielsweise auch die Schufa. Diese macht es Verbrauchern besonders schwer, die entsprechenden Daten zu bekommen. Das ist zwar eigentlich nicht erlaubt, was die Schufa allerdings scheinbar nicht zu stören scheint. Doch auch ansonsten sind die Ergebnisse eher schockierend.
Unvollständige Daten und keine Antworten
Beim Test der Stiftung Warentest schicken einige Unternehmen zwar tatsächlich nach wenigen Tagen oder Wochen eine Auskunft über die gespeicherten Daten, wirklich vollständig ist diese aber nicht. Beispiel: Spotify. Bei dem Musikdienstleister kommen die Daten nicht nur in einem unüblichen Format, es ist auch schlichtweg nicht all das aufgeführt, was auch aus der Datenschutzerklärung hervorgeht. Warum das so ist, beantwortet das Unternehmen nicht. Genauso schickt auch GMX nur einen Bruchteil der Daten, PayPal verweist sogar komplett darauf, dass nur personenbezogene Daten versendet werden. Und dann ist da noch das Problem der fehlenden Antworten: Beim Test fehlen auch nach einigen Wochen teilweise noch Antworten von Unternehmen. Eine Auskunft kann man zwar überall beantragen, diese in absehbarer Zeit aber auch zu bekommen, ist noch einmal eine komplett andere Sache.
Schufa ist nicht schlechter als andere
Kurioserweise ist es gerade die Schufa, die noch durch eine recht schnelle Auskunft punktet. Meist bekommt man die Datenübersicht nach wenigen Tagen, spätestens nach wenigen Wochen. Sogar einen einfachen Online-Prozess für die Beantragung gibt es. Einfach ist dies aber nur, wenn man sich auskennt. Wie viele Verbraucher, die auf ein Girokonto ohne Schufa setzen wissen, macht es die Schufa einem in vielerlei Hinsicht nämlich schwer. Bei der Online-Beantragung werden einem nämlich zuerst verschiedene kostenpflichtige Angebote feilgeboten. Nur wer nach ganz unten scrollt und die „Vorteile“ der anderen Angebote überliest, kommt zur kostenlosen Auskunft. Hier ist der Prozess der Beantragung dann relativ einfach und die Auskunft erfolgt danach postalisch. Auch hier ist das die schöne Theorie: Im Test der Stiftung Warentest war es nicht so einfach, denn die Schufa wollte unbedingt eine alte Adresse haben, um den Datensatz vervollständigen zu können.
Theorie und Praxis liegen noch weit auseinander
Eigentlich hat sich mit der DSGVO am 15. Mai 2018 nur eine Sache verändert: Unternehmen müssen signifikante Strafen fürchten, sofern sie Verbrauchern keine Auskünfte erteilen oder bestimmten Anträgen auf Löschung nicht zustimmen. Schon davor mussten die Unternehmen laut dem Datenschutzgesetz auf Wunsch bestimmte Daten an die Verbraucher herausgeben. Doch auch wenn diese Praxis eigentlich schon seit Jahren funktionieren sollte, hapert es in der Praxis noch extrem. Selbst bei der Schufa, die schon lange eine Selbstauskunft anbietet, ist es keineswegs einfach, an die kostenfreie Auskunft zu kommen – zudem finden sich in dieser eben auch nicht alle Daten. Bei so wenig Transparenz sollte es nicht überraschen, dass viele Verbraucher lieber auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen.
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