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Durch falsche Beratung und Privatinsolvenz in die Straffälligkeit

Es ist eine erstaunliche Geschichte, die sich vor dem Landgericht Frankfurt zugetragen hat. Eine Frau, die einige Zeit zuvor Privatinsolvenz anmelden musste, soll eine Bank überfallen haben. In ihren Aussagen widerspricht sich die Frau, für die Richterin macht all das keinen Sinn. Und dann ist da noch der Anwalt der Frau, der sich sicher ist: Die Privatinsolvenz wäre überhaupt nicht nötig gewesen. Viele Fragen und wenig Antworten gab es bei einem Prozess vor dem Frankfurter Landgericht. Es geht um Maritta O., eine Frau, die zwar keinen Schulabschluss hat, sich aber dennoch immer gut durchgeschlagen hat. Fast immer mit Job, nie mit Schulden und heute doch in der Privatinsolvenz. Der Fall von O. wirft viele Fragen auf. Diese beginnen schon damit, dass die Angeklagte eigentlich überhaupt keine Privatinsolvenz hätte anmelden müssen. Das zumindest behauptet der Strafverteidiger. Falsche Beratung, keine richtige Schuldnerberatung und kein Konto ohne Schufa? Für O. lief es in den letzten Jahren alles andere als gut. Dabei war eigentlich alles gut. Trennung, Schulden, Privatinsolvenz

© John Valenti | Dreamstime Stock Photos

Die Geschichte von Maritta O., die nie auf ein Girokonto ohne Schufa setzen konnte, beginnt 2011. Damals hat sich die Frau von ihrem Mann getrennt. Wie in einigen ähnlichen Fällen bedeutete diese Trennung eine Überschuldung. Auf einmal waren da Schulden von 100.000 Euro für das gemeinsame Haus und 4.000 Euro für einen Stellplatz eines Caravans. Eigentlich aber hätte O., die ihr ganzes Leben lang gearbeitet hat, die Schulden abbezahlen können. Ihr Anwalt ist sich dem sicher, die Angeklagte selbst hat sich dazu nicht weiter geäußert. Schlechte Beratung und kein Konto ohne Schufa. Diese toxische Kombination führt in vielen Fällen in die Privatinsolvenz, denn wer keine kompetente Hilfe bekommt, der schafft es meist nicht, die Verschuldung einzudämmen. Straftat wegen falscher Beratung? Im Fall von Maritta O. hat die falsche Beratung aber noch größere Folgen als bei den meisten anderen Menschen. Nicht nur stand da die Privatinsolvenz, am Ende sorgte die falsche Beratung und der dadurch fehlende Hinweise auf Angebote wie ein Girokonto ohne Schufa, dass O. auch noch eine Straftat beging. Das zumindest behauptet die Angeklagte, die eine Bank überfallen haben soll. So hatte sich die Frau ohne Schulabschluss 5.000 Euro angespart – ehrlich und eisern, wie O. vor Gericht betont. Dieses Geld lag auf einem Konto bei einer Sparkasse im Hessischen. Im Rahmen der Privatinsolvenz allerdings wurde das Konto gepfändet. Zwei Filialen merkten das sofort, die in Steinbach nicht. Ein Bankmitarbeiter schickte eine Kollegin zum Tresor, um Geld zu holen. Statt 5.000 Euro brachte sie 10.000 Euro mit. Maritta O. ergriff die Chance und stahl das Geld. Welche Rolle spielte Gewalt? Als die Angeklagte verfolgt wurde habe sie geschrien, dass sie ein Messer habe. Ein Küchenmesser im Auto und ein Skalpell, das sie am Körper trug, wie die Polizei später feststellte. Für O. haben diese beiden Gegenstände Folgen, verschlimmern sie die Tat doch um ein Vielfaches. Dank der Aussagen der Bankmitarbeiter, die keiner Gewalt ausgesetzt waren, entschied das Gericht sich dennoch für eine milde Strafe. Offen bleibt allerdings dennoch, was passiert wäre, wenn Maritta O. richtig beraten worden wäre. Hätte eine gute Schuldnerberatung in Verbindung mit einem Girokonto ohne Schufa eventuell eine Straftat verhindert? Endgültig klären lässt sich das nicht, fest steht allerdings, dass diese Kombination schon vielen Schuldnern geholfen hat.  

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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