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Ein wenig Hoffnung im Kampf gegen die Pleite

Die Antragspflicht für die Privatinsolvenz bleibt weiterhin ausgesetzt – das sind auch positive Nachrichten für Verbraucher in Deutschland.

Wer auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa setzt, der weiß meist, wie problematisch finanzielle Probleme sein können. In Zeiten des Coronavirus können auch immer mehr Privatpersonen nachvollziehen, wie schwer es Unternehmen haben können. Die Geschäftsschließungen und die Einschränkungen für die Gastronomie gefährden so einige Existenzen in Deutschland. In dieser Hinsicht gibt es nun zumindest eine positive Nachricht, zumindest temporär.

Reduzierte Unternehmensinsolvenzen im Januar

Konkret hat der Bundestag die Verlängerung der Aussetzung zur Pflicht von Firmeninsolvenzen gebilligt. Bereits seit dem Frühjahr gilt eine vergleichbare Regelung, um Massenpleiten zu verhindern. Bis zum Herbst war die Antragspflicht dabei komplett ausgesetzt, bei der Verlängerung wurde sie nur auf Firmen eingeschränkt, die nicht zahlungsunfähig sind. Die neue Erweiterung der Regelung auf den Januar umfasst ebenfalls nur Unternehmen, die ihre Rechnungen noch begleichen können. Beim Vorliegen anderer Insolvenzgründe ist eine Firmeninsolvenz bis mindestens 31. Januar 2021 nicht notwendig – auch wenn dies nach Gesetzeslage normalerweise so wäre. Dadurch will der Bund viele Unternehmen schützen, die in der Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind.

Millionen Unternehmen von der Pleite bedroht

Dass die Regierung sich entschieden hat, die Regelung schlussendlich doch zu verlängern, hat verschiedene Gründe. Zum einen war vor einigen Monaten noch nicht absehbar, wie hart die zweite Welle werden würde – Schließungen von Restaurants und Geschäften hatte kaum jemand mehr erwartet. Zum anderen droht hierzulande mittlerweile Millionen Firmen die Pleite, sofern sie nicht unterstützt werden. Besonders betroffen sind kleinere Firmen sowie Selbstständige und Freiberufler, die rechtlich allerdings ins Privatinsolvenzrecht fallen. Hier hilft der Bund genauso wie bei Firmen auch mit vielen anderen Hilfen, die das Überleben sichern sollen. Ob das allerdings auch langfristig gelingt, steht in den Sternen – die Aussetzung der Insolvenzpflicht hilft wohl nur temporär.

Lockerungen auch für Privatinsolvenzen

Neben der Aussetzung der Insolvenzpflicht für Unternehmen wurden auch die Bedingungen für eine Sanierung ohne Insolvenz erleichtert. Ab sofort müssen Firmen hier nicht mehr die Zustimmung aller Gläubiger haben, sondern nur noch der Mehrheit. Dadurch dürften Pleiten verhindert werden, was wiederum zum Erhalt von Arbeitsplätzen beiträgt und damit indirekt Verbrauchen hilft. Generell dürfen sich auch Privatpersonen über Lockerungen freuen, denn rückwirkend für alle Insolvenz seit Oktober 2020 gelten ab sofort neue Regeln: Eine Privatinsolvenz kann regulär nach drei Jahren beendet werden, ohne einen bestimmten Teil der Schulden zurückgezahlt haben zu müssen. Wer wegen der Krise in die Insolvenz muss, kann so zumindest ein wenig aufatmen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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