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Eine Erbe ist nicht immer ein Segen

Eine Erbschaft ist für viele Menschen eine schwierige Sache. Zum einen bekommen sie oft viel Geld, zum anderen verlieren sie einen wichtigen Teil ihres Lebens. Doch es gibt sogar eine doppelt schlimme Situation. Stirbt eine geliebte Person und lässt auch noch Schulden zurück, gibt es nur schlechte Seiten eines Erbes. Die Möglichkeiten sind in einem solchen Fall begrenzt.

Auf einmal auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen müssen, weil man geerbt hat? Unvorstellbar! Denkt man sich auf den ersten Blick, doch nicht jeder erbt vermögen. Theoretisch kann man auch Schulden erben. Das kommt gar nicht einmal so selten vor, wie manch einer denken mag. Problematisch ist allen voran, dass viele Menschen überhaupt nicht wissen, wie es eigentlich um ein Erbe steht. Gerade in Deutschland spricht man selten über die Finanzen, weswegen oft vollkommen unklar ist, wie viel Geld eine Person hat. Das gilt besonders dann, wenn es sich um Personen handelt, mit denen man nur begrenzt Kontakt hatte.

Teilweise Annahme des Erbes ist nicht möglich

Weiß man, dass ein Erbe hoch verschuldet ist, kann man dieses immer auch ausschlagen. Dabei machen viele Verbraucher aber den Fehler, zu denken, dass sie einen Teil des Erbes ausschlagen könnten. Das funktioniert nie, weswegen die Sache oft so verzwickt ist. Nur das geliebte Elternhaus erben, die Schulden aber links liegen lassen? Das funktioniert nicht. Man kann immer nur das gesamte Erbe annehmen oder ausschlagen. Das heißt bei einem verschuldeten Erbe vielfach aber auch, dass man dieses ausschlagen muss, obwohl viele emotional relevante Dinge Teil des Erbes sind. Eine sehr schwierige Situation, die manch einen dazu bringt, auch ein verschuldetes Erbe anzunehmen. Ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung können dann oft nötig werden.

Nachforschungen bezüglich des Erbes sind komplex

Doch es kann sogar noch komplizierter werden: Immer dann, wenn Verbraucher damit zurechtkommen müssen, nicht viel über das Erbe zu wissen. Herauszufinden, wie es um das Erbe steht, ist nahezu unmöglich. Auf Behördenebene kann gemeinhin fast niemand helfen. Eine Nachfrage bei der Bank ist nur selten möglich. Notwendig ist dafür meist ein Legitimationsnachweis in Form eines Erbscheines. Doch wer einen Erbschein beantragt, der nimmt damit automatisch auch das Erbe an. Theoretisch ist es über verschiedene Verfahren danach möglich, das Erbe doch noch auszuschlagen – doch das ist hoch komplex und kostet Gebühren. Teilweise muss man sich also darauf einlassen, die Katze im Sack anzunehmen. Eine Privatinsolvenz auf Grund eines Erbes ist eher unwahrscheinlich, doch das Risiko besteht zumindest. Nicht umsonst muss manch einer nach einem Erbe auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen.

Ausschlagen des Erbes erfordert einer Form

Wer sich entscheidet, ein Erbe nicht anzunehmen, muss ebenfalls die bürokratischen Grundsätze beachten. Einfach „nein“ zu sagen, reicht nicht. Wer als Erbe auserkoren wurde, wird meist vom Gericht benachrichtigt. Danach steht einem gewöhnlich eine Frist von sechs Wochen zur Verfügung, um Einspruch einzulegen. Dafür reicht allerdings nicht ein an das Gericht adressierter Brief. Vielmehr muss man eine persönliche Erklärung vor Gericht abgeben – alles im Rahmen der Form selbstverständlich. Lehnen alle Erben ab, geht das Erbe an den Staat. Die Schulden bezahlt dieser aber nicht zurück – die Gläubiger gehen also leer aus.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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