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Ende der Privatinsolvenz: Möglich schon nach drei Jahren

Ein Girokonto ohne Schufa kann dabei helfen, die eigenen Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Wer es aber nicht  schafft, ohne eine Privatinsolvenz seine Schulden abzubauen, der sollte sich zuerst über die Rechtslage informieren. Seit Juli 2014 ist es möglich, die Privatinsolvenz schon nach drei oder fünf statt bisher nach sechs Jahren zu beenden. Die Restschuldbefreiung ist eine dieser Dinge, auf die viele Menschen in Deutschland oft über Jahre hinarbeiten. Das Wort ist für viele Schuldner Musik in den Ohren, denn die Restschuldbefreiung ermöglicht den Start in ein neues Leben, egal wie viel davor finanziell schiefgegangen ist. Doch wenn man es nicht schafft, trotz einem Girokonto ohne Schufa die Privatinsolvenz zu verhindern, sollte man sich zuerst mit der Rechtslage auseinandersetzen, ehe man über die Restschuldbefreiung nachdenkt. Gerade diese ist nämlich deutlich komplizierter als viele denken. Seit dem 1. Juli 2014 ist es nämlich möglich, die Privatinsolvenz bereits nach drei oder fünf Jahren zu beenden – zuvor war es normal, dass die Privatinsolvenz erst nach sechs Jahren ein Ende findet.

Nur 35 Prozent der Schulden zurückzahlen

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos

Doch auch wer auf ein Konto ohne Schufa setzt, kann es während einer Privatinsolvenz nicht immer schaffen, seine Schulden schon verfrüht zurückzuzahlen. Vielmehr ist es sogar sehr schwierig, die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren zu erreichen. Wer allerdings ein gutes Gehalt hat, eine überraschende Erbschaft erhält oder zahlungskräftige Freunde hat, der hat die Möglichkeit, die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren zu erreichen. Möglich ist einem das immer dann, wenn man 35 Prozent der Schulden sowie alle Gerichts- und Verfahrenskosten begleichen kann. Je nach Höhe der Schulden bedeutet das, dass man insgesamt zwischen 40 und 60 Prozent der Gesamtverschuldung (inklusive Gerichts- und Verfahrenskosten) zurückzahlen muss. Immerhin die Hälfte wird einem in diesem Fall erlassen.

Gerichts- und Verfahrenskosten selbst bezahlen

Wer dagegen nur auf ein mittleres Gehalt setzen kann, für den kommt neuerdings eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren in Frage. Wer etwa auf ein Konto ohne Schufa setzt und regelmäßig einige Euro anspart, der hat die Möglichkeit, nach fünf Jahren die gesamten Gerichts- und Verfahrenskosten zu bezahlen und dadurch die Privatinsolvenz hinter sich zu bringen. Von den eigentlichen Schulden muss in diesem Fall nichts bezahlt werden. Dennoch belaufen sich die Gerichts- und Verfahrenskosten je nach Schuldenhöhe auf 5 bis 20 Prozent der eigentlichen Schulden – vernachlässigen sollte man das nicht. Besonders diese Möglichkeit sehen viele Experten als Chance für die Schuldner der Republik, denn eine Rückzahlung der Gerichts- und Verfahrenskosten ist zweifelsohne für jeden, der während der Privatinsolvenz eisern spart, möglich.

Gesamte Zahlungen während der Insolvenz zählen

Ein gern gemachter Fehler bei der Auseinandersetzung mit den neuen Insolvenzregeln ist der, dass man denkt, dass man nach drei respektive fünf Jahren den gesamten Betrag aufbringen müsste, der für die jeweilige Schwelle notwendig ist. Die Restschuldbefreiung erfolgt aber auch dann, wenn man in den drei beziehungsweise fünf Jahren der Privatinsolvenz regelmäßig einen Teil des Gehalts an den Insolvenzverwalter pflichtweise abgetreten hat. So kommt es, dass man nach drei oder fünf Jahren auf einmal nur noch einen kleineren Betrag von 5 bis 10 Prozent der Gesamtschulden aufbringen muss, um die letzte Hürde zu überspringen. Kontoprodukte wie das Konto ohne Schufa machen genau das möglich!  

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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