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Ende der Privatinsolvenz schon bald nach drei Jahren

Die verkürzte Privatinsolvenz kommt in Deutschland schneller als erwartet. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf schon auf den Weg gebracht.

Endlich eine kürze Privatinsolvenz. Diesen Wunsch hegen hierzulande viele Betroffene, denn es dauert in den allermeisten Fällen insgesamt zwischen sieben und zehn Jahren bis ein wirtschaftlicher Neustart gelingen kann – teils sogar noch länger. In Zukunft soll sich das ändern, damit Verbraucher schneller wieder ins Wirtschaftsleben integriert werden können. Der entsprechende Impuls kommt dabei von der Europäischen Union, die eine Vereinheitlichung des Insolvenzrechts in der EU anstrebt. Für Betroffene hierzulande dürfte das positive Folgen haben, denn das neue Gesetz verspricht eine deutlich verkürze Privatinsolvenz.

Kaum Einschränkungen für verkürzte Privatinsolvenz

Bislang gibt es in Deutschland mit Blick auf die Privatinsolvenz ein mehrstufiges Verfahren. Das heißt konkret, dass Verbraucher die Privatinsolvenz je nach Summe der Rückzahlungen nach einem bestimmten Zeitraum beenden können. Wer es schafft, nach drei Jahren mehr als ein Drittel der Schulden und die gesamten Verfahrenskosten zurückzubezahlen, der darf das Insolvenzverfahren schon nach dieser kurzen Zeit beenden. Das allerdings schafft leider fast niemand. Erst das Ende nach fünf Jahren, bei diesem ist nur ein Begleichen der Verfahrenskosten notwendig, ist für die meisten Betroffenen überhaupt machbar. Beim neuen Privatinsolvenzrecht soll das Ende des Insolvenzverfahrens nach drei Jahren deshalb deutlich leichter sein.

Drei Jahre statt bislang fünf Jahre als Regel

Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht eine Anpassung des Insolvenzrechts anhand dessen vor, was die Europäische Union vorgeschlagen hatte. Der Plan ist dabei klar: Nach drei Jahren soll die Privatinsolvenz in Zukunft regulär beendet sein, große Schwellen gibt es dafür nicht. Wer den Offenbarungseid leisten muss, der soll dadurch signifikant schneller wieder ins Wirtschaftsleben zurückkehren, als das bislang der Fall ist. Profitieren würden davon viele Menschen, die aktuell schon mit großen finanziellen Problemen kämpfen, sich aber vor der Anmeldung der lange andauernden Privatinsolvenz fürchten. Profitieren könnte demnach auch der eine oder andere Inhaber von einem Produkt wie dem Girokonto ohne Schufa.

Schufa soll Daten weniger lange speichern dürfen

Dazu kommt noch eine weitere positive Neuerung, denn die Schufa soll entsprechende Daten über Verbraucher in Zukunft auch weniger lange speichern dürfen. Auskunfteien sollen laut dem Vorschlag der Europäischen Union nach einer Privatinsolvenz schneller löschen müssen, was ihnen über Verbraucher vorliegt – dadurch soll ein schnellerer Neustart ins Wirtschaftsleben gelingen. Sollte der Gesetzesentwurf vom Bundestag und Bundesrat abgenickt werden, dürfte man sich schon bald auf eine deutlich leichterer Privatinsolvenz in Deutschland freuen – für viele Verbraucher wären das in schwierigen Zeiten sehr gute Neuigkeiten.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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