05.05.2014
EU-Parlament: Basiskonto für jeden EU-Bürger
In Deutschland haben sich die Banken bisher nur eine freiwillige Selbstverpflichtung gegeben, jedem Bürger ein Girokonto zu eröffnen. Die Realität sieht allerdings anders aus. Mehrere tausend Menschen sind ohne Girokonto und werden bei den meisten Instituten abgelehnt. Ein Beschluss des EU-Parlaments könnte jetzt die Wende bringen.Basiskonto für jeden EU-Bürger
Alle in der EU legal ansässigen Personen sollen ein Recht auf ein eigenes Girokonto haben. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 15. April 2014 mit 603 Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 51 Enthaltungen beschlossen. Demnach darf einer Person die Kontoeröffnung nicht aufgrund der Nationalität oder des Wohnsitzes verwehrt werden. Außerdem sollen Konditionen und Gebühren transparenter, Der Kontowechsel einfacher und ein Kontovergleich zentraler werden. Dem Entwurf zufolge soll im Heimatland des Interessenten bei einer entsprechenden Anzahl an Banken auch eine ausreichende Zahl an Basis-Girokonten angeboten werden. Und das nicht nur von Instituten, die ausschließlich Onlinedienste offerieren. Das erleichtert dem Verbraucher den Zugang zum eigenen Girokonto und fördert den Wettbewerb im Bankensektor. Ein fester Wohnsitz ist dem Gesetzentwurf zufolge nicht notwendig, sofern sich die Person legal in der EU befindet. Die Mitgliedstaaten dürfen lediglich einen Nachweis über das echte Interesse am Konto fordern. Wie diese Nachweise aussehen könnten, ist unklar.Geld einzahlen, auszahlen, überweisen - Das Basiskonto
Dem Parlament nach sollen Basiskonten dem Kunden ermöglichen, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen durchzuführen. Auch On- und Offlinezahlungen mit Karte sollen möglich sein. Ob ein Basiskonto überzogen werden darf, liegt im Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten.Zentraler Kontovergleich in jedem Land
Um einen schnellen Überblick über die Kontoangebote zu bekommen, soll in jedem Mitgliedstaat eine unabhängige Internetseite entstehen, auf der Gebühren und Zinssätze der Kreditinstitute verglichen werden können. Die Banken selbst sollen ihre Kunden darüber informieren, dass sie Basis-Girokonten anbieten. Außerdem soll der Kontowechselservice innerhalb eines Landes vereinfacht werden, indem jedes Institut einen entsprechenden Wechsel-Service offeriert. Die neue Bank soll also den Kontowechsel gemeinsam mit dem Kunden durchführen und muss den Auftrag binnen zwei Werktagen nach Erhalt durchführen. Sollte der Kunden finanzielle Verluste aufgrund zeitlicher Verzögerungen haben, hat die neue Bank diese Verluste zu erstatten. Die neuen Regelungen zum Basis-Konto müssen von den Mitgliedstaaten noch verabschiedet und danach binnen 24 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.In eigener Sache
Bei Global MasterCard haben alle Interessenten ab 18 Jahren schon jetzt die Möglichkeit, ein SEPA-fähiges Girokonto inklusive Prepaid MasterCard für weltweite Zahlungen und Geldabhebungen zu eröffnen.Hier finden sie weitere interessante News.