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EuGH bestätigt Verbot von Extra-Gebühren grenzüberschreitender MasterCard-Zahlungen

Bereits im Dezember 2007 entschied die Europäische Kommission, dass Extra-Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des europäischen MasterCard-Kartenzahlungssystems wettbewerbswidrig sind und damit verboten werden. Jetzt, sieben Jahre später, bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Urteil. Für MasterCard heißt das: Kampf verloren, Interbankenentgelte verboten.

Rückblick

EuGH Urteil - MasterCard verliegt Kampf um Extra-Gebühren19. Dezember 2007 Die Europäische Kommission stellte in einem Urteil fest, dass die multilateralen Interbankenentgelte (MIF) innerhalb des MasterCard-Kartenzahlungssystems wettbewerbswidrig sind. Die Entscheidung betraf ausschließlich Kartenzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Euro-Zone. Die Entgelte werden als Bruchteil des Kartenumsatzes von den Karten ausstellenden Banken einbehalten. Schuldner sind die Händler, denen gegenüber diese Kosten eine „[…] Beschränkung des Preiswettbewerbs zu deren Lasten […]“ darstellen. Die Kommission argumentierte unter anderem damit, dass die MIF keine Bedeutung für das Funktionieren des Zahlungssystems hätten. Infolge des Urteils hatte MasterCard sechs Monate Zeit, die Interbankenentgelte förmlich aufzuheben. Bei Nichtbeachtung würde ein Zwangsgeld in Höhe von 3,5 Prozent des täglichen konsolidierten Gesamtumsatzes erhoben. MasterCard aber ließ nicht locker und reichte beim Europäischen Gerichtshof Klage auf Nichtigkeit des Kommissions-Urteils ein. Dieser Klage schlossen sich weitere Institute, darunter die Royal Bank of Scotland, Banco Santander sowie HSBC Bank plc, an. 24. Mai 2012 Der EuGH urteilte infolge der Nichtigkeitsklage MasterCards erneut für ein Verbot der Interbankenentgelte, indem es die Klage zurückwies. Das Gericht argumentierte damit, dass auch durch ein Wegfall der MIF kein Risiko bestünde, dass das Kartenzahlungssystem nicht funktioniere. Anders gesagt: Das MasterCard-Zahlungssystem funktioniert auch dann, wenn keine Interbankenentgelte erhoben werden. Auch dieses Urteil schien für MasterCard unakzeptabel, sodass erneut Rechtsmittel beim EuGH eingereicht wurden.

Aktuelles Urteil

11. September 2014 MasterCard verliert den Kampf um die Erhebung von Interbankenentgelten. Der Europäische Gerichtshof entschied erneut, dass die MIF wettbewerbswidrig seien und keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des MasterCard-Zahlungsnetzwerkes hätten. Urteil in der Rechtssache C-382/12 P MasterCard Inc. u. a. / Kommission

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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