Änderung der Speicherung von Insolvenzdaten
Seit diesem Jahr werden Schuldner durch das Privatinsolvenz-Verfahren bereits nach drei Jahren schuldenfrei. Viele Auskunfteien (wie die Schufa) erschweren Ihnen dennoch den Weg in ein normales Leben. Aber das könnte sich bald ändern.
Schufa muss die Speicherzeit kürzen
In den letzten Monaten gab es für Verbraucher mit finanziellen Problemen einige gute Nachrichten. Für besonders viel Aufsehen gesorgt hat die Veränderung der aktuellen Rechtslage in Deutschland.
Bevor sich der Bundestag Anfang des Jahres auf eine neue Gesetzeslage einigen konnte, endete die Privatinsolvenz in der Regel erst nach fünf Jahren, teilweise waren sogar sechs volle Jahre notwendig. Mittlerweile können Sie nach drei Jahren einen Neustart wagen. Nun gibt es weitere gute Nachrichten, denn Gerichte machen der Schufa das Leben schwer.
Parallelspeicherung steht in der Kritik
Konkret geht es um die sogenannte Parallelspeicherung von Daten zur Verbraucherinsolvenz. Ein jeder Betroffener muss damit zurechtkommen, dass die Daten zu einem Insolvenzverfahren nach dem Offenbarungseid in ein öffentlich zugängliches Register übertragen werden. Auf dieses haben grundsätzlich alle Unternehmen, genauso wie auch Privatpersonen Zugriff.
Man ist als Betroffener damit „gebrandmarkt“. Mit dem Eintrag strebt man einen gesellschaftlichen Nutzen an und das Kreditgeschäfte soll in der Privatinsolvenz verhindert werden. Diese Öffentlichkeit macht sich auch die Schufa zu dem Nutzen. Sie kopiert die Daten und nutzt sie für ihre eigenen Auskünfte.
Gerichte sehen Praxis der Schufa kritisch
Dass die Schufa die Daten einfach übernimmt, beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter müssen klären, ob es nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überhaupt zulässig ist, dass die Schufa die Daten einfach übernimmt.
Dies ist ausgesprochen fraglich, da für eine solche Datenübernahme im Normalfall das Einverständnis der betroffenen Person vorliegen muss – bei der Übernahme der Insolvenzdaten ist das offensichtlich nicht der Fall. Dieses Problem hat auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden erkannt, dass den EuGH mit der Klärung der Frage befasst hat. Eine Entscheidung der höchsten Instanz in dieser Sache ist in den nächsten Monaten zu erwarten und könnte eine Signalwirkung haben.
Privatinsolvenz könnte attraktiver werden
Das Insolvenzverfahren für Verbraucher könnte dadurch deutlich an Attraktivität gewinnen. Bislang dauert die Entschuldung nicht nur lange, sondern ist selbst nach der Restschuldbefreiung nicht beendet.
Durch die Speicherung der Daten von bis zu drei Jahren in der Schufa-Auskunft, wird ein wirtschaftlicher Neustart für Betroffene verhindert. Durch die Veränderung des Insolvenzrechts und die verkürzte Insolvenz innerhalb von nur drei Jahren, haben es Verbraucher deutlich leichter. Damit aber noch nicht genug, denn sollte der EuGH die Parallelspeicherung für unzulässig erklären, könnte der gesellschaftliche Neustart direkt nach der Insolvenz beginnen – viele Betroffene mit einem Girokonto ohne Schufa könnten aufatmen.
Was können Sie tun, damit Ihre Bonität verbessert wird?
Bei den meisten Verträgen hat die Schufa Ihre Hände mit im Spiel. Wenn es um eine Laufzeit und um Ratenzahlungen geht, sichern sich die Verkäufer mit der Schufa ab. Diese zeigt den Unternehmen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Raten ausfallen und Sie nicht bezahlen.
Leider gab es damals wie heute viele veraltete oder gar falsche Informationen, welche in der Schufa standen. Sie sollten daher einmal im Jahr eine kostenfreie Datenkopie bestellen. In dieser Auskunft sehen Sie, was die Schufa über Sie gespeichert hat. Falsche oder veraltete Einträge sollten Sie schnellstmöglich löschen lassen, denn diese können Ihren Score beeinflussen.
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