FAQ Pfändungsschutzkonto
In diesem Blog-Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zum Pfändungsschutzkonto. Von der Einrichtung bis hin zur Rückwandlung in ein normales Girokonto antworten wir auf die am häufigsten gestellten Fragen. Hier finden Sie die Lösung bei Pfändungen – Global-Konto mit Pfändungsschutz sei Dank.
Alles was Sie zum Thema: Global-Konto als P-Konto
Inhaltsverzeichnis
- Alles was Sie zum Thema: Global-Konto als P-Konto
- Es ist eine Pfändung eingegangen – kann ich verfügen?
- Akzeptiert PayCenter Pfändungsaussetzungen durch den Gläubiger?
- Ich habe selbst eine Überweisung an den Gläubiger getätigt. Warum ist die Pfändung noch aktiv bzw. der Restbetrag noch falsch?
- Wann und wo kann ich mein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umstellen?
- Wie lange dauert die Umwandlung in ein P-Konto?
- Kann ich mein Firmenkonto in ein P-Konto umwandeln?
- Ich habe bereits ein P-Konto bei einer anderen Bank. Kann ich mein PayCenter-Konto dennoch umwandeln?
- Wie hoch ist mein Freibetrag?
- Wie kann ich meinen Freibetrag erhöhen?
- Darf ich meine Freibetragsbescheinigung selbst ausfüllen?
- Benötigen Sie Dokumente im Original?
- Wann wird mein eingereichtes Dokument/meine Freibetragsbescheinigung/meine E-Mail bearbeitet?
- Wie lange ist mein Freibetrag noch gültig?
- Wie hoch sind die gesetzlichen Freibeträge?
- Wie viel ist von meinem Freibetrag in diesem Monat noch übrig?
- Sozialleistungen sind nicht pfändbar. Warum wurden sie trotzdem abgeschöpft?
- Warum werden sowohl mein Gehalt als auch mein Konto gepfändet?
- Gilt bei PayCenter die „Pfändungstabelle“?
- Auf meinem Konto gehen unpfändbare Beträge ein, da bereits eine Lohnpfändung vorliegt. Wieso wird trotzdem abgeschöpft?
- Kann ich mein P-Konto wieder zurückwandeln?
- Muss ich mein Kontoguthaben auf dem P-Konto immer sofort vollständig verbrauchen?
- Erhalte ich am Monatsanfang eine Umbuchung?
- Auf meinem Konto ging versehentlich eine falsche Überweisung ein – was kann ich tun?
- Wird das P-Konto in der Schufa vermerkt?
Es ist eine Pfändung eingegangen – kann ich verfügen?
Wenn Sie bereits ein Pfändungsschutzkonto führen, können Sie über Ihren monatlichen Pfändungsfreibetrag verfügen. Wenn Sie noch kein P-Konto führen, müssen Sie Ihr bestehendes Konto innerhalb von vier Wochen online in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Ansonsten sind keine Verfügungen möglich.
Akzeptiert PayCenter Pfändungsaussetzungen durch den Gläubiger?
Ja. Wir akzeptieren Aussetzungen und Ruhendstellungen genauso wie Aufhebungen und Betragsänderungen per Fax oder Post direkt durch den Gläubiger.
Ich habe selbst eine Überweisung an den Gläubiger getätigt. Warum ist die Pfändung noch aktiv bzw. der Restbetrag noch falsch?
Wenn Sie den Gläubiger nicht über uns oder über das Online-Modul bedient haben, benötigen wir direkt durch den Gläubiger eine Aufhebung oder Betragsänderung.
Wann und wo kann ich mein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umstellen?
Sie können Ihr vollständig eröffnetes Konto jederzeit im Onlinebereich unter „Pfändungsschutz“ in ein P-Konto umwandeln. Dazu reicht ein Klick und in wenigen Sekunden ist Ihr Pfändungsschutz aktiv. Nach Pfändungseingang haben Sie dazu weitere vier Wochen Zeit.
Wie lange dauert die Umwandlung in ein P-Konto?
Wenige Sekunden – Ihr Konto wird sofort in ein P-Konto umgewandelt.
Kann ich mein Firmenkonto in ein P-Konto umwandeln?
Nein, leider können nur Privatpersonen ein P-Konto führen.
Ich habe bereits ein P-Konto bei einer anderen Bank. Kann ich mein PayCenter-Konto dennoch umwandeln?
Nein, gesetzlich darf jede Person nur ein P-Konto führen. Lösen Sie bitte zuerst das andere Konto auf oder wandeln Sie es in ein reguläres Konto zurück.
Wie hoch ist mein Freibetrag?
Sie finden Ihren aktuellen Pfändungsfreibetrag im Online-Bereich unter „Pfändungsschutz“.
Wie kann ich meinen Freibetrag erhöhen?
Der Freibetrag kann über die Freibetragsbescheinigung erhöht werden. Sie finden ein Formular als Download im Online-Bereich unter „Pfändungsschutz“. Drucken Sie es aus, lassen Sie es durch eine geeignete Person oder Stelle ausfüllen und schicken Sie es uns im Original und per Post an eine unserer Adressen. Diese finden Sie im Impressum.
Darf ich meine Freibetragsbescheinigung selbst ausfüllen?
Nein, Freibetragserhöhungen müssen durch eine geeignete Person oder Stelle bescheinigt werden. Hierzu zählen der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte sowie Steuer- und Schuldnerberatungen.
Benötigen Sie Dokumente im Original?
Ja, bitte reichen Sie alle Unterlagen aus Sicherheitsgründen immer im Original und per Post ein. Die Adresse von PayCenter ist:
PayCenter GmbH
Max-Lehner-Straße 1a
85354 Freising
Wann wird mein eingereichtes Dokument/meine Freibetragsbescheinigung/meine E-Mail bearbeitet?
Wir bearbeiten eingehende Dokumente, E-Mails und Faxe im Normalfall taggleich, sofern sie innerhalb unserer Öffnungszeiten zugestellt werden.
Wie lange ist mein Freibetrag noch gültig?
Ihr Standard-Freibetrag ist immer aktiv. Freibetragserhöhungen aufgrund von Unterhaltspflicht, Kindergeld, etc. sind zwei Jahre ab Ausstellung der Bescheinigung gültig und müssen anschließend erneuert werden. Um Ihr genaues Datum zu erfahren, kontaktieren Sie bitte unser Kompetenz-Team.
Wie hoch sind die gesetzlichen Freibeträge?
Die Beträge des Freibetrags sowie der Freibetragserhöhungen bei Unterhaltspflicht werden durch das Bundesamt für Justiz alle zwei Jahre in der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung herausgegeben.
Wie viel ist von meinem Freibetrag in diesem Monat noch übrig?
Dies können Sie herausfinden, wenn Sie von Ihrem monatlichen Pfändungsfreibetrag Ihre bisherigen Geldeingänge abziehen.
Sozialleistungen sind nicht pfändbar. Warum wurden sie trotzdem abgeschöpft?
Grundsätzlich sind bei einem Pfändungsschutzkonto alle Beträge pfändbar, die nicht durch den Freibetrag geschützt sind. Die Zahlungen lagen also wahrscheinlich über Ihrem persönlichen Freibetrag. Bitte lassen Sie sich eine Bescheinigung zur Freibetragserhöhung ausfüllen, sodass die Sozialleistungen innerhalb der Freigrenze des P-Kontos liegen. Wir können die Abschöpfungen dann wieder für Sie freigeben.
Warum werden sowohl mein Gehalt als auch mein Konto gepfändet?
Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch wir als Ihre Bank können als Drittschuldner gepfändet werden.
Gilt bei PayCenter die „Pfändungstabelle“?
Die Lohnpfändungstabelle beruht auf § 850c Abs. 2 ZPO, der nach § 850k Abs. 1 ZPO für P-Konten nicht relevant ist. Deswegen gelten für Pfändungsschutzkonten andere, starrere Freibeträge, als für Löhne und Gehälter.
Auf meinem Konto gehen unpfändbare Beträge ein, da bereits eine Lohnpfändung vorliegt. Wieso wird trotzdem abgeschöpft?
Wie bereits oben erwähnt ist die Lohnpfändungstabelle nicht für das P-Konto relevant. Wenn bereits eine Lohnpfändung vorliegt, soll jedoch keine doppelte Pfändung vorgenommen werden. Sie können sich direkt an das Amtsgericht oder die Vollstreckungsbehörde wenden, um Ihren P-Konto-Freibetrag auf die Höhe der monatlichen Geldeingänge Ihres Arbeitgebers festsetzen zu lassen.
Kann ich mein P-Konto wieder zurückwandeln?
Wenn keine Pfändung (mehr) vorliegt, könnten Sie eine Umwandlung beantragen. Allerdings macht das grundsätzlich keinen Sinn bzw. haben Sie durch das Global-Konto keine Nachteile, wenn der Pfändungsschutz noch aktiv ist. Solange keine Pfändung vorliegt, können Sie das Konto uneingeschränkt nutzen. Wenn das P-Konto noch gepfändet ist, ist eine Aufhebung grundsätzlich nicht möglich!
Muss ich mein Kontoguthaben auf dem P-Konto immer sofort vollständig verbrauchen?
Sie haben für die Verfügung des Guthabens immer bis zum Ende des Folgemonats Zeit.
Erhalte ich am Monatsanfang eine Umbuchung?
Eine Umbuchung nach § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO erhalten Sie, wenn im Vormonat Abschöpfungen stattfanden und diese nicht aus einer Umbuchung zu Beginn des Vormonats resultierten. Beträge, die bereits umgebucht wurden, können nicht erneut umgebucht werden. Als einfache Formel empfehlen wir:
Umbuchung im Folgemonat = Abschöpfungen im laufenden Monat – Umbuchung zu Beginn des laufenden Monats.
Auf meinem Konto ging versehentlich eine falsche Überweisung ein – was kann ich tun?
Der Gläubiger muss bei seiner Bank einen Antrag auf Rücküberweisung stellen. Wenn uns dieser Antrag durch seine Bank zugestellt wird, überweisen wir den Betrag mit Ihrer Erlaubnis zurück an den Auftraggeber.
Wird das P-Konto in der Schufa vermerkt?
Bei vielen anderen Bank wird ein Eintrag in der Schufa vermerkt. Dieses Negativmerkmal kann schnell zu Problemen führen. PayCenter fragt nicht bei der Schufa ab und es werden auf keine persönlichen Daten weitergegeben. Das gilt auch für die Meldung des Global-Konto als P-Konto.
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