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Frau verklagt SCHUFA wegen fehlgeschlagener Autofinanzierung – ohne Erfolg

Eine Frau wollte einen Autokauf finanzieren. Da es sich hier um ein Kreditgeschäft handelte, wurden bei der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA Auskünfte eingeholt. Diese Auskunft führte dazu, dass die Kauffinanzierung nicht zustande kam. Daraufhin wandte sich die Dame an die Auskunftei, die ihr eine Bonitätsauskunft sowie mehrmals eine „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ zukommen ließ. Die erteilte Auskunft schien der Klägerin gesetzlichen Anforderungen nach unzureichend, sodass sie Klage beim Amtsgericht einreichte, ohne Erfolg. Nachdem das Amtsgericht die Klage gegen die SCHUFA abwies, ging die Frau beim Landgericht in Berufung. Ziel war es, von der SCHUFA eine Auskunft darüber zu erhalten, welche Merkmale in welcher Gewichtung zur Berechnung des entscheidenden Scorewertes herangezogen werden.

Klage ohne Erfolg

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revision der Klägerin zurück, verpflichtete die SCHUFA aber dazu, darüber Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen, kreditrelevanten Daten gespeichert und in die Scoreberechnung einbezogen wurden. Diese Auskunft wurde bereits erteilt. Zudem machte die SCHUFA eine Aufstellung, welche Scorewerte in den letzten zwölf Monaten an Dritte übermittelt wurden und welche Daten in die Berechnung eingeflossen sind.

Scorewert gehört zum Geschäftsgeheimnis

Alle darüber hinausgehenden Auskünfte seien laut Bundesgerichtshof hier nicht relevant. So forderte die Klägerin beispielsweise konkrete Angaben zu Vergleichsgruppen. Diese Angaben zählen in keiner Weise zu den Elementen des Scoringverfahrens gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz, über die eine Auskunft erteilt werden muss. Gleiches gilt für die Gewichtung der Elemente zur Berechnung des Scorewertes.  Ferner gehört das zum Geschäftsgeheimnis der SCHUFA, der sogenannten Scoreformel, was zu schützen gilt. Die Klägerin soll vielmehr aus den erteilten Auskünften eigene Rückschlüsse ziehen und darauf reagieren können.

SCHUFA nur bei kreditrelevanten Verträgen

Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei, die personenenbezogene Daten zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit dieser Person sammelt und speichert. Hierfür berechnet sie Scorewerte auf Basis hochmathematischer Formeln, die wiederum die Wahrscheinlichkeit wiedergeben sollen, ob und inwieweit der Betroffene seine Verbindlichkeiten vertragsgemäß erfüllen wird. Vertragspartner der SCHUFA wie etwa Sparkassen oder Banken können beispielsweise im Rahmen einer anstehenden Finanzierung eine SCHUFA-Auskunft einholen und erhalten neben anderen Daten auch diesen Scorewert mitgeteilt. Hinweis: Die SCHUFA wird nur herangezogen, wenn kreditrelevante Daten im Spiel sind, wie etwa die Aufnahme eines Kredits oder die Beantragung einer Kreditkarte MIT Kreditlimit. In allen anderen Fällen, wie etwa die Beantragung der Global MasterCard, die nur auf Guthabenbasis geführt wird, ist die Einholung einer SCHUFA-Auskunft nicht notwendig.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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