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Gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz bei falschen Schufa-Einträgen?

Viele Kunden von Global MasterCard, die mittlerweile auf ein Konto ohne Schufa setzen, haben schlechte Erfahrungen mit negativen, falschen oder ungerechtfertigten Schufa-Einträgen gemacht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin macht nun Hoffnung darauf, dass man für einen falschen oder ungerechtfertigten Eintrag sogar Schadensersatz erhalten kann.

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Schufa-Einträge sind seit jeher ein Ärgernis. Viele Menschen, die mittlerweile auf ein Konto ohne Schufa setzen, haben mit dem System abgeschlossen und schlichtweg keine Lust mehr, sich mit der Schufa herumzuärgern. Das hat mehrere Gründe, denn viele Schufa-Einträge in Deutschland sind entweder nicht richtig oder schlichtweg veraltet. Hatte man früher kaum eine Chance, gegen Schufa-Einträge vorzugehen, ist die Situation heute deutlich angenehmer für Privatpersonen. Zwar hat man weiterhin keinen Rechtsanspruch auf eine Erklärung der Schufa-Score, man kann allerdings falsche Einträge löschen lassen. Um zu verhindern, dass man durch negative Einträge Nachteile hat, sollte man entsprechend auch regelmäßig eine Schufa-Selbstauskunft anfordern. Eine solche macht es möglich, falsche oder veraltete Einträge zu identifizieren. Rechtsanspruch auf Löschung falscher Einträge Schon seit Längerem existiert dabei sogar ein Anspruch auf die Löschung von falschen oder veralteten Schufa-Einträgen. Sind die Informationen, die der Schufa vorliegen, nachweislich nicht korrekt, muss die Schufa Holding AG diese löschen. Um diesen Rechtsanspruch durchzusetzen, sollte man sich schriftlich an die Schufa wenden. Weigert sich die Auskunftei, kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten. Ein solcher hilft dabei, die Ansprüche durchzusetzen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Schufa sich weigert, einen Eintrag trotz klarer Beweislage zu löschen. Doch warum überhaupt dieser Aufwand? Lohnt sich die Löschung eines Schufa-Eintrags überhaupt? Die Antwort darauf ist ein klares ja. Wenn man nicht gerade mit einem Girokonto ohne Schufa dem System entkommen will, sollte man sich zwingend um die Löschung falscher Einträge kümmern. Anspruch auf Schadensersatz bei falschen Einträgen [caption id="attachment_661" align="alignleft" width="236"]© Jyothi | Dreamstime Stock Photos © Jyothi | Dreamstime Stock Photos[/caption] Interessant ist dahingehend auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin. Dieses hat entschieden, dass bei einem falschen Eintrag bei der Schufa nicht nur ein Rechtsanspruch auf Löschung, sondern unter Umständen auch ein Anspruch auf Schadensersatz hervorgeht. Wie die Plattform anwalt.de berichtet, hat die Entscheidung vom 25. September 2014 Signalwirkung für viele andere Klagen. Bislang wurde Klägern in ähnlichen Fällen noch nie Recht gegeben. In der Klage gegen die Landesbank Berlin (LBB), welche die Schuld für den falschen Eintrag von sich wies, stellte das Landgericht aber fest, dass der falsche Schufa-Eintrag durchaus auf ein Verschulden der Bank zurückzuführen ist. Zumindest habe die Bank zumindest „grob fahrlässig“ gehandelt, obwohl das Kundenverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet war. Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach wirtschaftlichem Schaden Momentan allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, denn die LBB ist in Berufung gegangen. Unklar ist zudem, wie hoch ein möglicher Schadensersatz im konkreten Fall ausfällt. So lässt sich ein wirtschaftlicher Schaden auf Grund eines negativen Schufa-Eintrags oft nicht absehen – so auch im Fall des Klägers vor dem Landgericht Berlin. Sofern man allerdings einen konkreten wirtschaftlichen Schaden, etwa ein höherer Zins bei einer Kreditaufnahme oder Zusatzkosten durch ein teureres Girokonto, nachweisen kann, könnte man durchaus einen konkreten Schadensersatz geltend machen. Wem das allerdings zu aufwendig ist, der hat immer noch die Möglichkeit, dem Schufa-System dank einem Konto ohne Schufa bei Global MasterCard komplett zu entkommen.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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