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Hohe Schadensersatzforderung an mittellosen Rentner

Viele Menschen geraten ohne eigene Schuld in die Privatinsolvenz. Wer auf ein Girokonto ohne Schufa setzt, der hat oft den einen oder anderen Schicksalsschlag hinnehmen müssen. Eine Trennung vom Partner, ein Todesfall im engeren Familienumfeld oder der Jobverlust sind häufige Gründe für Überschuldung. Es gibt aber auch eigenverschuldete Überschuldungen, das zeigt beispielsweise ein aktueller Fall aus Osnabrück. Grobe Fahrlässigkeit: So lautet der Vorwurf an einen 72-jährigen Rentner aus Osnabrück. Der Mann hatte im Dezember 2013 einen LKW bei einem großen deutschen Vermieter angemietet. Mit dem nötigen Führerschein ausgestattet, organisierte der Mann einen Umzug. Grundsätzlich ging auch alles gut, wäre da nicht eine Brücke gewesen, die dem Mann mit einer Höhe von nur 2,80 Meter zum Verhängnis wurde. Der LKW nämlich maß mit Dachaufbau 3,80 Meter und war damit deutlich größer als die Brücke selbst. Das hatte gravierende Folgen. Der komplette Dachaufbau wurde beschädigt. Inklusive der Aufräum- und Abschlepparbeiten belief sich der Schaden laut dem Vermieter auf 16.000 Euro. Die Selbstbeteiligung des Mannes lag allerdings nur bei 1.000 Euro. Gerade noch einmal Glück gehabt also?

Selbstbeteiligung deckt Dachaufbau nicht ab

© Chrisharvey | Dreamstime Stock Photos

Der Vermieter wollte sich allerdings nicht damit zufriedengeben, dass der Mann nur 1.000 Euro bezahlen muss. Dass der Mann nun über ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung nachdenken muss, liegt daran, dass eben nur der LKW, nicht aber der Dachaufbau des LKW Vollkasko versichert war. Der Vermieter zeigte sich im konkreten Fall dann auch hart und wollte sich auf keine Diskussionen einlassen – der Rentner sollte für den Schaden aufkommen. Dieser aber akzeptierte das nicht und behauptete, dass er sowieso nahezu mittellos ist. Er bot an, statt 1.000 Euro den doppelten Betrag zu bezahlen. Der Vermieter allerdings wollte sich maximal auf einen Vergleich bei 5.000 Euro einlassen – das lehnte wiederum der Rentner ab.

Über 7.000 Euro Schadensersatz für Vermieter

Doch nicht nur der Vermieter sah die Schuld klar beim Fahrer, sondern auch die Richterin. Sie ließ laut der Osnabrücker Zeitung schnell durchblicken, dass sie eine Strafe gegen den Rentner verhängen werde. Sie begründete ihre Haltung damit, dass es sowohl im LKW selbst Warnaufkleber gegeben hätte als auch Warnschilder vor der Brücke. Beide habe der Rentner ignoriert. Von den geforderten 16.000 Euro nahm sie allerdings dennoch Abstand und wies dem Rentner nur eine Teilschuld zu. Dennoch soll der 72-Jährige 60 Prozent der Schadenssumme, die von einem unabhängigen Gutachter allerdings auf 12.000 Euro reduziert wurde, begleichen. Insgesamt 7.315,80 Euro schuldet der Rentner von nun an also dem Vermieter. Darüber hinaus muss er sich auch noch an den Prozesskosten beteiligen. Mittelloser Rentner steht vor Privatinsolvenz Ob der Vermieter das Geld allerdings je sehen wird, darf angezweifelt werden. Der mittellose Rentner hat nach eigenen Angaben kein Vermögen und kann maximal 1.000 Euro zusätzlich aufbringen. Sollte der Mann Privatinsolvenz anmelden, müsste der Vermieter seine Forderung wohl abschreiben, denn die monatliche Rente des Mannes liegt deutlich unter der Pfändungsfreigrenze. Vielleicht versucht der Rentner, seine Schulden aber auch zurückzubezahlen. Ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung könnten dabei helfen. So würde auch der Vermieter noch zu seinem Recht kommen und müsste den Schaden nicht komplett allein tragen.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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