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In der Ehe sind verschiedene finanzielle Konstellationen möglich

Nach einer Scheidung auf einmal Privatinsolvenz: Das kommt häufiger vor als man denken mag. Zwei Einkommen, insgesamt geringe Ausgaben und andere positive Effekte sorgen dafür, dass man in einer Beziehung finanziell meist besser dasteht. Wer nach der Scheidung nicht auf eine Schuldnerberatung und ein Girokonto ohne Schufa angewiesen sein will, der sollte einiges über das Insolvenzrecht in Deutschland wissen. Wenn es in der Ehe nicht mehr läuft, dann muss eine Lösung her. Von Zeit zu Zeit ist eine Scheidung dabei die einzige verbleibende Möglichkeit. Das Problem ist nur, dass eine Scheidung auch finanzielle Folgen hat, die so weit gehen können, dass eine Schuldnerberatung und ein Girokonto ohne Schufa zwingend erforderlich werden. Damit man schon vorher weiß, ob ein Konto ohne Schufa notwendig ist oder nicht, sollte man sich frühzeitig informieren. Das bedeutet konkret, dass man sich mit dem deutschen Scheidungsrecht auseinandersetzen sollte. Hier gibt es nämlich drei Szenarien, die jeweils ein komplett unterschiedliches finanzielles Schicksal mit sich bringen können.

Der Normalfall – die Zugewinngemeinschaft

© Jyothi | Dreamstime Stock Photos

Nicht zwingend auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung angewiesen sollte man sein, wenn es sich um eine sogenannte Zugewinngemeinschaft geht. Der Begriff macht schon relativ deutlich, worum es geht. Leben zwei Menschen über mindestens drei Jahre in einer Ehe zusammen, legt das Gericht mit dem Stichtag der Eheschließung und dem Stichtag der Scheidung fest, welches Vermögen das Ehepaar hinzugewonnen hat. Hat ein Partner also vor der Ehe 10.000 Euro gehabt und nach der Ehe 100.000 Euro, so beträgt der Zugewinn 90.000 Euro. Hat der andere Partner dagegen mit demselben Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung nur 50.000 Euro, entsteht eine Differenz von 50.000 Euro. Der vermögendere Partner muss den weniger vermögenden in diesem Fall ausbezahlen und 25.000 Euro überweisen. Bei Ehen, die weniger als drei Jahre halten, fällt die Zugewinngemeinschaft meistens komplett weg.

Der Ausnahmefall – die Gütertrennung

Wer auf Nummer Sicher gehen will, durch falsche finanzielle Entscheidungen des Partners nicht auf eine Schuldnerberatung und ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa angewiesen zu sein, der sollte sich für die sogenannte Gütertrennung entscheiden. Diese kann in einen Ehevertrag aufgenommen werden und regelt dann, dass das Vermögen komplett getrennt behandelt wird. Das heißt konkret, dass es irrelevant ist, wie sich das Vermögen der beiden Eheleute während der Ehe verändert. Relevant ist am Ende nur, wer was am Ende der Ehe hat – und genau das darf der jeweilige Partner dann auch behalten. Einen finanziellen Ausgleich irgendeiner Art gibt es nicht.

Die Rarität – die Gütergemeinschaft

Die dritte Möglichkeit ist mitunter die, welche die meisten Probleme mit sich bringt, wenn es um das Thema Schulden geht. Entscheidet man sich für die Gütergemeinschaft, geht das gesamte Vermögen der beiden Eheleute in die Ehegemeinschaft mit ein. Das bedeutet konkret, dass das Vermögen auch bei einer Scheidung im Verhältnis 50 zu 50 geteilt wird. Schwierig ist das immer dann, wenn einer der Partner Schulden hat, denn dann sitzt auch der andere Partner mit im Boot. Am Ende kann es so zu einer Situation kommen, in der beide Partner auf eine Schuldnerberatung und ein Produkt wie das Konto ohne Schufa setzen müssen – nicht gerade ein tolles Schicksal. Es macht durchaus Sinn, dass die Gütergemeinschaft kaum vorkommt.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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