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in fünf Schritten eine Verbraucherinsolvenz eröffnen

Das Verbraucherinsolvenzverfahren, umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt, wird gerne als ein sehr einfaches Verfahren dargestellt. Einfach Privatinsolvenz anmelden – das gibt es aber nicht. Im Prinzip sind für den Weg hin zur Restschuldbefreiung immer insgesamt fünf Schritte notwendig. Nur wer all diese geht, kann darauf hoffen, irgendwann wieder voll durchstarten zu können.

In Deutschland kämpfen viele Menschen mit einem Produkt wie dem Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung darum, irgendwann wieder finanziell auf eigenen Beinen stehen zu können. Doch nicht immer reicht das. Oft sind die finanziellen Verbindlichkeiten zu hoch, um noch die finanzielle Kehrwende zu schaffen. In eben diesem Fall ist die Privatinsolvenz oft die einzig sinnvolle Alternative. Diese ist zwar keineswegs einfach, verspricht aber zumindest mittelfristig eine endgültige Entschuldung. Doch die Verbraucherinsolvenz wird gerne schon bezüglich der Beantragung völlig unterschätzt. Zur Anmeldung sind deutlich mehr Schritte notwendig als die meisten Menschen denken. Wir wollen deshalb einen kurzen Überblick darüber geben, was für eine erfolgreiche Verbraucherinsolvenz notwendig ist.

Die Chance auf eine außergerichtliche Einigung wahrnehmen

Einfach einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen – das geht in Deutschland nicht. Vielmehr ist es zwingend notwendig, dass man eine außergerichtliche Einigung sucht. Diese muss durch eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt begleitet werden. Grundsätzlich geht es bei diesem Schritt darum, dass ein Verbraucher versucht, den Gläubigern einen Plan zur Entschuldung vorzulegen. Nur wenn dieser Plan abgelehnt wird, kann ein Antrag auf die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden. Übrigens: Ein Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung können dabei helfen, eine positive Einigung zu finden.

Antrag auf die Eröffnung des Verfahrens stellen

Mit einer Bestätigung über die gescheiterte Einigung (mit Unterschrift der Schuldnerberatung oder des Rechtsanwalts) kann bei einem Insolvenzgericht ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Dabei ist besonders der Antrag auf Restschuldbefreiung sehr wichtig, der ein Ende der Überschuldung nach einigen Jahren überhaupt erst möglich macht. Bei der Eröffnung des Verfahrens sind zudem alle Dokumente über das Vermögen, das Einkommen und die Zahlungsverpflichtungen vorzulegen. Auch ein weiterer Schuldenbereinigungsplan muss präsentiert werden.

Ausgang des Schuldenbereinigungsplans abwarten

Danach wird der neue Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern vorgelegt (sogenanntes gerichtliches Einigungsverfahren). In diesem Fall müssen nicht mehr alle Gläubiger zustimmen, sondern nur die Mehrheit. Zudem müssen die Gläubiger konkret widersprechen. Sollten die Gläubiger den Plan mehrheitlich annehmen, wird der Antrag auf die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zurückgenommen. Stattdessen werden die Schulden nach dem Plan getilgt. Unabhängig von der Entscheidung, können Verbraucher in dieser Situation weiterhin auf ein Produkt wie das Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen.

Offizielle Eröffnung des Verfahrens einleiten

Sofern der Schuldenbereinigungsplan scheitert, folgt die offizielle Eröffnung des Verfahren. Dabei muss das Gericht den Antrag auf Restschuldbefreiung und auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens annehmen. Danach werden noch vorhandene Vermögenswerte gepfändet und danach an die Gläubiger verteilt. Erst danach beginnt die Wohlverhaltensphase.

Die Schulden in der Wohlverhaltensphase abbauen

Nach Eröffnung des Verfahrens folgt die Wohlverhaltensphase. In dieser übernimmt ein Insolvenzverwalter die Kontrolle, dem Verbraucher bleibt ein Pfändungsfreibetrag von knapp über 1.000 Euro im Monat (vorausgesetzt das Nettoeinkommen liegt darüber). Nach spätestens sechs Jahren endet die Wohlverhaltensphase – danach folgt die Restschuldbefreiung. Vorausgesetzt, der Verbraucher hat sich zwischenzeitlich nichts zu Schulden kommen lassen.

 


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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