11.12.2014
In Irland ist die Privatinsolvenz einfacher
[caption id="attachment_602" align="alignright" width="97" class=" "] © Scott Patterson | Dreamstime Stock Photos[/caption] In Deutschland wurde das Insolvenzrecht erst vor einigen Monaten revolutioniert. Hierzulande ist man aber deutlich weniger weit gegangen wie etwa in Irland. Dort kann eine Privatinsolvenz nun bereits nach drei Jahren abgeschlossen sein – zuvor waren es zwölf gewesen. Viele Deutsche, die während der Privatinsolvenz nur schwer an ein Konto ohne Schufa kommen, können davon nur träumen. Zwölf Jahre – so lange mussten Schuldner in Irland früher warten, ehe sie sich wieder auf ein neues Leben einlassen konnten. Die Wohlverhaltensphase dauerte auf der Insel damit sogar länger als im bereits damals sehr restriktiven Insolvenzrecht in Deutschland. Das allerdings hat sich in den letzten Jahren gravierend geändert. Die letzte Revolution des Verfahrens ermöglicht es Menschen mit einem Hauptwohnsitz in Irland, bereits nach drei Jahren Wohlverhaltensphase wieder voll durchzustarten. Danach winkt eine vollkommene Schuldenbefreiung. Es kann zwar Einschränkungen geben, leichter ist in Deutschland ist der Weg zurück in die finanzielle Eigenständigkeit allerdings allemal. Deutsches Insolvenzrecht – Veränderung mit Tücken In Deutschland dagegen hat die letzte Veränderung des Privatinsolvenzrechts wenig bewirkt. Zwar ist es auch hierzulande möglich, dass Schuldner bereits nach drei Jahren wieder durchstarten – Betroffene und Experten halten die Voraussetzungen aber gleichermaßen für utopisch. Dazu kommt, dass die Schufa-Daten es für viele Menschen unmöglich machen, in der Wohlverhaltensphase ein Girokonto trotz negativer Schufa zu eröffnen. Das macht ein perfektes Verhalten im Rahmen der Wohlverhaltensphase noch einmal schwieriger, denn wer über kein Konto mehr verfügt, der neigt zur Resignation. Oft scheitert die schnelle Entschuldung bereits daran. Das allerdings ist nicht die einzige Hürde, denn im neuen Insolvenzverfahren müssen innerhalb von drei Jahren 35 Prozent der Forderungen und die gesamten Verfahrenskosten beglichen werden. Möglich ist das für kaum eine Person, die von der Privatinsolvenz betroffen ist. Nach fünf Jahren zurück in die finanzielle Eigenständigkeit [caption id="attachment_659" align="alignleft" width="125" class=" "] © Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos[/caption] Eine kleine Verbesserung hat die Änderung des Privatinsolvenzrechts, die vor knapp einem halben Jahr durchgeführt wurde, allerdings doch gebracht. Wer nach fünf Jahren die Verfahrenskosten zurückzahlen kann, der hat die Wohlverhaltensphase überstanden. Das gelingt schon deutlich mehr Schuldnern, denn während der Privatinsolvenz dank einem Girokonto ohne Schufa bereits etwas ansparen konnte, der schafft es meistens, die Verfahrenskosten in Höhe einer niedrigen vierstelligen Summe aufzubringen. Dadurch sparen sich Schuldner zumindest noch ein sechstes Jahr, in dem sie einzig allein für ihre Gläubiger leben und arbeiten. Probleme nach der Privatinsolvenz Leider hat die Reform auch nach sechs Monaten nicht nur positive Stimmen hervorgerufen. Als problematisch wird immer wieder die Phase nach der Insolvenz beschrieben. Viele Menschen kommen in dieser nicht wieder richtig auf die Beine. Das liegt auch daran, dass kaum einer ein Girokonto trotz Schufa-Eintrag bei einem stationären Institut bekommt. Auch Handyverträge und ähnliches gibt es nur schwerlich. Das Problem: Ein staatliches Auffangsystem für Menschen, welche die Privatinsolvenz überstanden haben, gibt es nicht. Stattdessen ist jeder auf sich selbst gestellt. Global MasterCard hilft in einem solchen Fall. Denn mit einem Girokonto ohne Schufa- und Gehaltsnachweis lässt sich deutlich schneller wieder auf die eigenen Beine kommen. Der Antrag funktioniert schnell und einfach, die Gebühren sind fair. Viel mehr kann man sich nach einem belastenden Privatinsolvenzverfahren kaum wünschen.Hier finden sie weitere interessante News.