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In Wülfrath kann kaum jemand von den neuen Regelungen zur Privatinsolvenz profitieren

Seit etwas mehr als einem halben Jahr ist das neue Insolvenzrecht in Deutschland nun in Kraft. Doch was bedeutet die neue Rechtslage eigentlich für Schuldner? Haben sie Vorteile? Können sie von der Regelung profitieren? Die Westdeutsche Zeitung hat Schuldnerberater in Nordrhein-Westfalen befragt und kommt zu einem schockierenden Ergebnis. Profitieren kann eigentlich niemand. Alles sollte einfacher werden, alles sollte schneller gehen. Dem ist allerdings in der Praxis überhaupt nicht so. Auch heute müssen Menschen trotz einem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung noch damit rechnen, mindestens fünf Jahre in der sogenannten „Wohlverhaltensphase“ verbringen zu müssen. Für die neue Regelung fehlt vielen Menschen schlicht das Geld. Wer sich nach drei Jahren von den Schulden „freikaufen“ will, der muss nach der neuen Regelung 35 Prozent der Restschuld tilgen und noch einmal 40 Prozent an den Insolvenzverwalter abgeben. Bei einer Grundschuld von 100.000 Euro müssten entsprechend 75.000 Euro aufgebracht werden – in der Praxis ist das Irrsinn, denn viele Schuldner sind arbeitslos oder haben einen schlecht bezahlen Job, der es gar nicht möglich macht, das Geld für die Entschuldung aufzubringen. Niemand kann von der Regelung profitieren

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Die DRK-Schuldnerberaterin Dagmar Peetz, die von der Westdeutschen Zeitung zum Thema befragt wurde, zeigt sich entsprechend resigniert. „Hier gibt es niemanden, der davon profitieren könnte“, so die Schuldnerberaterin aus Wülfrath. Der Grund liegt wie auch in vielen anderen Orten an der Einkommenssituation der Schuldner. Auch wer eisern jeden Monat Geld auf einem Konto ohne Schufa spart, der kann nicht ohne weiteres nach drei Jahren 75 Prozent seiner Schulden zurückzahlen. In der Realität ist das nur dann möglich, wenn Menschen einen gut bezahlten Job haben – das wiederum trifft aber nur auf die wenigsten Schuldner zu. Zudem ist die Arbeitssuche meist schwieriger, wenn man sich in der Privatinsolvenz befindet und man zugleich die Schufa im Rücken hat – da hilft auch ein Girokonto ohne Schufa oft nicht. Profitieren vom zweiten Teil der Neuregelung Als deutlich sinnvoller erachtet Peetz dagegen den zweiten Teil der Neuregelung. Anstatt nach sechs Jahren Wohlverhalten können Schuldner jetzt schon nach fünf Jahren die Privatinsolvenz beenden. Nötig ist dafür nur die Begleichung der Verfahrenskosten, die sich gewöhnlich auf 1.000 bis 3.000 Euro belaufen. Wer auf einem Konto ohne Schufa auch während der Privatinsolvenz eisern spart, sollte die Möglichkeit haben, diesen Betrag aufzubringen. Schwierig ist das allerdings insbesondere dann, wenn die Schuldner arbeitslos sind. Die geringen Hartz IV-Sätze lassen es nur selten zu, Geld auf einem Girokonto ohne Schufa anzusparen. Privatinsolvenzrecht geht an der Realität vorbei So kommt es, dass das Insolvenzrecht trotz Innovationen wie einem Girokonto ohne Schufa oder leistungsfähigen Schuldnerberatungen auch weiterhin an der Realität vorbeigeht. Von der neuen Verkürzungsregelung können wenn überhaupt Gutverdiener profitieren, alle anderen haben keine Chance, schon nach drei Jahren Wohlverhaltensphase wieder in ein normales Leben zurückzukehren. Einzig die Rückzahlung der Verfahrenskosten nach fünf Jahren erscheint realistisch, allerdings nur dann, wenn ein Job vorhanden ist und eisern auf einem Girokonto ohne Schufa gespart wird. Wem das nicht gelingt, der muss auch weiterhin sechs Jahre warten, ehe das normale Leben weitergehen kann. Die neue Regelung geht entsprechend an der Realität weit vorbei.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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