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Inkassoschreiben sollte man nicht ignorieren

Wenn man einen Brief bekommt, dann ist es meistens Werbung oder eine Rechnung. Dieses Spiel kennen viele Verbraucher bereits seit Jahren. Besonders schlimm ist die Sache aber dann, wenn auf einmal ein Inkassoschreiben im Briefkasten liegt. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn einem die Forderung überhaupt nicht bekannt vorkommt. Hier ist große Vorsicht geboten.

Viele Menschen, die auf ein Konto ohne Schufa setzen, hatten in der Vergangenheit bereits mit Inkassounternehmen zu tun. Daher weiß auch fast jeder, wie groß der Schock ist, wenn auf einmal ein Schreiben eines Inkassounternehmens im Briefkasten liegt. Bei normalen Rechnungen, die man nicht bezahlt hat, schockiert einen oft die Höhe der Forderung. Statt einer Rechnungssumme von 50 Euro soll man auf einmal 120 Euro bezahlen. Viele Verbraucher stecken da den Kopf in den Sand und riskieren damit ein noch größeres Risiko. Daher gilt: Kommt einem die Forderung bekannt vor und weiß man, dass sie gerechtfertigt ist, sollte man auch bezahlen.

Unbekannte Forderungen ablehnen

Es gibt aber auch Fälle, in denen erhält man ein Inkassoschreiben, dessen Inhalt einem gänzlich unbekannt ist. Besonders wer in Finanznot ist und etwa auf ein Girokonto ohne Schufa setzt, sollte in so einem Fall auf keinen Fall bezahlen. Ist man sich nämlich sicher, dass das Schreiben gegenstandslos ist und keine solche Forderung gegen einen vorliegt, kann man es getrost beiseitelegen. Verbraucherschützer allerdings raten dazu, dass man sich einen kurzen Aufwand macht und dem Schreiben schriftlich (als Einschreibebrief oder als Fax mit Sendungsbericht) widerspricht. So ist man auch rechtlich auf der sicheren Seite und kann auch einen Einfluss darauf nehmen, ob die bestehende Forderung – ob rechtens oder nicht – an die Schufa weitergeleitet wird.

Indikatoren für falsche Inkassoschreiben

Zum Schutz aller Inhaber eines Girokontos ohne Schufa und aller anderen Verbraucher, hat der Westdeutsche Rundfunk sechs Angaben ausgemacht, die in jedem Inkassoschreiben zu finden sein müssen. Fehlt beispielsweise der Name oder die Firma des Auftraggebers, wird auf den Forderungsgrund verzichtet oder steht in dem Schreiben nicht, an welchem Datum der Vertrag geschlossen wurde, handelt es sich um ein unseriöses Schreiben. Vor Gericht sind Schreiben, die auf diese Informationen verzichten, nicht verwendbar. Ebenfalls in einem Inkassoschreiben aufgeführt sein muss, wie der geforderte Betrag genau aufgeschlüsselt ist (grundsätzliche Forderung, Mahngebühren, Inkassogebühren) sowie wie sich der Verzugszins im Detail errechnet. Auch die Gebühren des Inkassounternehmens müssen deutlich und transparent einsehbar sein. Ist das nicht der Fall, sollte man der Forderung schon grundsätzlich widersprechen.

Hilfe im Ernstfall

Das Schreiben eines Inkassounternehmens ist zweifelsfrei nicht zu unterschätzen. Auch wenn es mittlerweile viele unseriöse und auch betrügerische Schreiben gibt, sollte man diese keineswegs auf die leichte Schulter nehmen. Ist man sich etwa nicht sicher, ob es sich um eine korrekte Forderung handelt, sollte man sich lieber an eine Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatung wenden. Das gilt auch deshalb, weil Inkassoforderungen schnell in der Schufa-Score auftauchen. Besonders Inhaber eines Girokontos ohne Schufa wissen, wie schnell die Bonität sich verschlechtern kann. Statt einer sehr guten Bonität muss man auf Grund einer Inkassoforderung möglicherweise schon bei dem Abschluss des nächsten Handyvertrags mit Problemen rechnen. Da schadet es zweifelsohne überhaupt nicht, lieber vorzusorgen und Inkassoschreiben zu widersprechen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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