Ihr Konto in 1 Minute beantragen

Business
Global-Konto

  • Vollwertiges Geschäftskonto
  • Für Firmen mit HR-Eintrag
  • Mit Prepaid MasterCard®
  • Ohne Kreditreformauskunft
  • Kein Liquiditätsnachweis

Premium
Global-Konto

  • Konto ohne SCHUFA
  • Ohne Einkommensnachweis
  • SEPA-fähiges Konto
  • Mit Prepaid MasterCard®
  • Volle Ausgabenkontrolle

Insolvenzverschleppung ist eine ernstzunehmende Straftat

Bei Zahlungsunfähigkeit einer Firma muss man als Geschäftsführer eigentlich zwingend Insolvenz anmelden. Tut man dies nicht, muss man mit einer Strafe rechnen. So auch in einem aktuellen Fall, der in Rahden vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Dort hat ein Mann – mittlerweile privatinsolvent – viel zu spät einen Insolvenzantrag für seine Firma eingereicht. Nun droht ihm sogar eine Freiheitsstrafe. Über einen längeren Zeitraum war die Firma nicht mehr zahlungsfähig, berichtet die Kreiszeitung in ihrer Onlineausgabe. Der Geschäftsführer, ein 38-jähriger Mann, habe dennoch nicht Insolvenz angemeldet, heißt es weiter. Genau hier beginnt der Fall, der derzeit vor dem Rahdener Amtsgericht verhandelt wird, spannend zu werden. Rechtlich gesehen muss eine Insolvenzanmeldung nämlich immer sofort dann erfolgen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht mehr sichergestellt ist. Der Angeklagte allerdings sieht bei sich keine Schuld. Sein Steuerberater habe ihn falsch beraten, sagt er vor Gericht aus. Als er sich einen neuen Berater gesucht habe, sei auch sofort der Privatinsolvenzantrag erfolgt, gibt er zu Protokoll.

Mann musste mittlerweile Privatinsolvenz anmelden

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Die entscheidende Frage ist, ob der 38-jährige Mann tatsächlich nicht wusste, ob er in der benannten Situation Insolvenz anmelden musste. Finanziell spielt das mittlerweile keine Rolle mehr, denn der ehemalige Geschäftsmann musste mittlerweile Privatinsolvenz anmelden. Hilfe bei einer Schuldnerberatung oder durch ein Konto ohne Schufa hat er sich allerdings scheinbar nicht gesucht. Beratung scheint ihm entsprechend nicht mehr zu liegen, worauf auch sein Strafverteidiger plädiert. Auch vom Insolvenzrecht und der Geschäftsführung per se habe er schlichtweg zu wenig Wissen, heißt es weiter. Seine Fähigkeiten lägen eher im praktischen Bericht, heißt es abschließend. Doch Unwissen schützt nach deutschem Recht keineswegs vor Strafe.

Insolvenzantrag deutlich zu spät abgegeben

Der 38-Jährige hat seinen Privatinsolvenzantrag erst im April abgegeben. Seine Firma war aber bereits viele Wochen zuvor nicht mehr zahlungskräftig. Auch deswegen plädiert die Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe. Sie sieht sogar den Tatbestand des Betrugs als erfüllt. Die Verteidigung dagegen plädiert auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Freiheitsstrafe. Wie auch immer das Urteil ausfällt, eine Bürde hat der frühere Geschäftsmann durch die Privatinsolvenz allemal vor sich. Mit einem Girokonto ohne Schufa kann man sich zwar auch aus dieser zurückkämpfen, ein hartes Leben hat man oft dennoch vor sich. Das gilt auch deshalb, weil der gescheiterte Unternehmer für den Moment ohne Job ist. Mit einem eigenen Verdienst hat man es dank dem Pfändungsschutz, den das Girokonto ohne Schufa von Global MasterCard bietet, deutlich einfacher, während der Privatinsolvenz ein anständiges Leben führen zu können.

Mögliche Rückkehr in die Selbstständigkeit

Ob der gescheiterte Unternehmer aus seinen Fehlern die richtigen Lehren zieht, bleibt noch abzuwarten. Eine zweite Chance hat er, wie auch allen anderen Unternehmer, dank eines Kontos ohne Schufa allerdings allemal. Das bekannte Produkt von Global-MasterCard etwa bietet sich nicht nur für Privatleute an, sondern bietet auch das richtige Grundgerüst für einen Start in die Selbstständigkeit oder in eine freiberufliche Tätigkeit. Dadurch, dass keine Schufa-Auskunft und auch kein Gehaltsnachweis erforderlich sind, kann man auch dann mit einem Konto ohne Schufa durchstarten, wenn man zuvor bereits schmerzlich eine Pleite durchmachen müssen. Das Motto, dass jeder eine zweite Chance verdient hat, gilt beim Girokonto ohne Schufa ohne Zweifel.

Hier finden sie weitere interessante News.


Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

Impressum - Datenschutzerklärung - Rechtliche Hinweise