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Keine rationalen Entscheidungen bei Überschuldung

Überschuldung und Privatinsolvenz gehen meist mit Schicksalsschlägen einher. Besonders schlimm werden dabei oft Selbstständige getroffen, denn sie können einen Schicksalsschlag in den meisten Fällen kaum wegstecken. Dafür kommt es bei Selbstständigen in solchen Situation oft zu kapitalen Fehlern – und auch Straftaten.

Der Fall über einen 41-jährigen Selbstständigen, über den der Alb Bote berichtet, ist sinnbildlich für die schwierige Situation, in der sich viele Selbstständige befinden, wenn es hart auf hart kommt. 5.500 Euro soll ein Angeklagter den Sozialkassen vorenthalten haben. Dieses Verfehlen hat der Angeklagte vor Gericht auch sofort zugegeben und darauf verwiesen, dass er zum Zeitpunkt der Tat in einer schwierigen Lage gewesen sei. Er habe sein Haus verloren, sein Sohn sei ins Krankenhaus gekommen und auch finanziell lief es alles andere als gut. Anstatt in dieser Situation aber auf eine Schuldnerberatung und Produkte wie das Konto ohne Schufa zu setzen, entschied sich der 41-Jährige für eine Straftat. Er beschäftigte bis zu drei – die Staatsanwaltschaft konnte das Verfehlen allerdings nur in einem Fall nachweisen – Mitarbeiter schwarz. Darauf kam der Zoll allerdings sehr schnell.

Milde Strafe trotz früheren Vergehen

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Der Mann, der lieber auf ein Konto ohne Schufa gesetzt hätte, kam dennoch mit einer relativ milden Strafe davon. Auch wenn er den Sozialkassen einen hohen finanziellen Schaden eingebrockt hat, erhielt er eine relativ milde Strafe. Das Gericht verzichtete auf eine Geldstrafe und sah auch von der Verhängung von gemeinnütziger Arbeit als Strafe ab. Stattdessen erhielt der Mann eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass er seine Schulden bei den Sozialkassen zurückzahlen muss. Gelingen könnte ihm das zwar, aber nicht mehr mit der eigenen Firma. Der Mann hat sein Unternehmen an seine Lebensgefährtin überschrieben und ist dort nun als Mitarbeiter eingetragen – ganz offiziell.

Dumme Vergehen bei Schulden

Der gerade einmal 41 Jahre junge Angeklagte musste in seinem Leben schon viel durchmachen. Besonders die Überschuldung erwies sich dabei als ernstzunehmendes Problem, denn wie in vielen anderen Fällen hat diese dafür gesorgt, dass der Mann straffällig geworden ist. Anstatt sich die Hilfe einer Schuldnerberatung oder eines Girokontos ohne Schufa zu suchen, hat der 41-Jährige auf relativ blauäugige Art und Weise entschieden, die Sozialkassen um ihr Geld zu bringen. Auch der Mitarbeiter, der zweifelsfrei schwarz beschäftigt wurde, stand so ohne Schutz. Unüblich ist dieses Verhalten für Unternehmer, die in finanzielle Nöte geraten sind, allerdings nicht. Anstatt sich mit einem Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung Hilfe zu suchen, entscheiden sich viele für einen Irrweg, der auf den ersten Blick wie der schnellere Ausweg aus der Misere wirkt.

Keine rationalen Handlungen bei Schicksalsschlägen

Besonders häufig kommt es zu dummen Entscheidungen, wenn sich Betroffene nicht nur mit der Überschuldung, sondern auch noch mit einem Schicksalsschlag herumschlagen müssen. Wer gerade eine Trennung durchmachen oder sogar einen Todesfall in der Familie verkraften musste, der kann mit einer Überschuldung oft nicht richtig umgehen. Das führt dazu, dass Betroffene sich lieber für eine Straftat oder ein dummes Geschäft entscheiden, als die sinnvolle Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Rational wäre diese Entscheidung – genauso wie die für ein Girokonto ohne Schufa mit eingebauter Schuldenbremse – zweifelsohne immer.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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