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Mehr Schutz mit dem P-Konto ab Dezember

Ab dem Dezember 2021 tritt eine neue Regelung in Kraft, welche Inhaber von einem P-Konto besser schützen soll. Durch das neue PKoFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes) steigt der Grund-Freibetrag auf 1.260 Euro an. Alle Änderungen finden Sie in unserem Blog.

Neue Regeln für das Pfändungsschutzkonto

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Wenn sich Schulden aufstauen und nicht mehr beglichen werden können, dann kann Ihnen ein Kontopfändung drohen. Dabei werden alle Kontoaktivitäten eingefroren. Sie kommen nicht an Ihr Geld ran – bis die offene Forderung beglichen ist. Wenn die Summe zu hoch ist, um diese sofort zu begleichen, dann hilft Ihnen ein Konto mit Pfändungsschutz.

Ihr Konto stellt Ihnen mit dem Schutz einen monatlichen Betrag frei (aktuell liegt der Grundfreibetrag bei 1.252,64 Euro pro Person), welcher nicht pfändbar ist. Wenn auf Ihrem Konto Geld bis zu dem Betrag eingeht, wird nichts an die Gläubiger abgeführt. Bedenken Sie hierbei, dass diese Konten meistens mit einem negativen Schufa-Eintrag verbunden sind.

Änderungen ab Dezember 2021

  • Der Grundfreibetrag wird von 1.252,64 Euro auf 1.260 Euro angehoben. Über diesen Freibetrag können Sie monatlich verfügen und dieser kann nicht gepfändet werden.
  • Wenn Sie Sozialleistungen oder Kindergeld erhalten, kann Ihr Freibetrag erhöht werden.
  • Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto besitzen. Auch ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein P-Konto umgestellt werden.
  • Wenn Sie Ihr Guthaben nicht komplett verbrauchen und wird dieses nicht automatisch gepfändet. Ab Dezember können Sie sogar drei Monate ihr Guthaben übertragen.
  • Ein Konto muss auch umgestellt werden, wenn dieses im Minus geführt wird.
  • Der Grundfreibetrag des P-Kontos erhöht sich jährlich automatisch. Vorher wurde der Freibetrag aller zwei Jahre angepasst.
  • Wenn in nächster Zeit kein pfändbares Einkommen in Aussicht ist, kann das Vollstreckungsgericht das gesamte Guthaben als unpfändbar festsetzen.
  • Soziale Leistungen, die nachgezahlt werden (durch Verzögerung werden mehrere Monate ausgezahlt), dann kann dieses Geld freigestellt werden.
  • Banken haben die Pflicht, den Schuldner über das noch verfügbare Geld (offenen Freibetrag) zu informieren.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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