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Kompliziertes Sonderkündigungsrecht bei Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz gehört zu den schwierigsten Schicksalen, die man erleiden kann. Wer nicht gerade auf eine Schuldnerberatung und ein Girokonto ohne Schufa setzt, dem droht ein Leben in Schulden. Doch es kann sogar noch schlimmer werden: Je nach Situation kann man während der Privatinsolvenz sogar seine Wohnung verlieren. Rechtliche Schranken gelten in solchen Fällen nur eingeschränkt. Während einer Privatinsolvenz sinkt der Lebensstandard auf ein absolutes Minimum. Das bedeutet zumeist aber nicht, dass man seine Wohnung verlassen muss. Vom pfändungsfreien Teil seines Einkommens kann man gewöhnlich – sollte die Wohnung nicht zu groß und luxuriös sein – auch seine Miete bezahlen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht während einer Privatinsolvenz zudem nicht. Das bedeutet konkret, dass ein Vermieter einem nicht die Kündigung aussprechen kann, nur weil man in die Privatinsolvenz abgerutscht ist. Das gilt selbst dann, wenn man vor dem Insolvenzverfahren Mietrückstände angehäuft. Doch auch in diesen Fällen gibt es Ausnahmeregelungen. Eine Sonderkündigung ist eben nicht nur dann möglich, wenn die Mietzahlungen während eines Insolvenzverfahrens ausbleiben.

Privatinsolvenz schützt nicht vor Kündigung

© Photoeuphoria | Dreamstime Stock Photos

Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun in einem Urteil (VII ZR 19/14) klargestellt hat, ist eine Sonderkündigung dann möglich, wenn sich bereits vor der Privatinsolvenz ungerechtfertigte Mietrückstände angehäuft haben. Das gilt aber nur dann, wenn diese Forderungen sich seit der Insolvenzanmeldung erhöht haben. In einem solchen Fall hilft es auch nicht, wenn man durch ein Konto ohne Schufa oder eine Schuldnerberatung das Bemühen zeigt, seine Schulden zurückzuzahlen. Man hat es allerdings die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung mit dem Vermieter zu erzielen, um eine Kündigung dennoch zu vermeiden. Rechtlich jedoch ist man auch mit einem Girokonto ohne Schufa in einer schwierigen Situation, wenn man bereits vor der Privatinsolvenz mit der Miete in Rückstand geraten ist und auch während der Insolvenz Zahlungsschwierigkeiten hat.

Mietminderung muss gerichtlich bestätigt werden

Im konkreten Fall war die Situation noch komplizierter. Die Mietrückstände hatten sich zum einen bereits vor der Privatinsolvenz angehäuft. Im Rahmen dieser wurden die Rückstände allerdings noch größer, weswegen die Treuhänderin eine Freigabe zur Sonderkündigung ausgestellt hatte. Davon machte der Vermieter aber erst zwei Jahre später Gebrauch, wodurch weitere Rückstände entstanden sind. Das lag auch daran, dass der Mieter einseitig eine Mietminderung durchgeführt hatte, die seiner Meinung nach gerechtfertigt war. Das sahen auch mehrere Gerichte so, allerdings nicht in der Gänze. Die Mietminderung war nur teilweise rechtlich einwandfrei, weswegen die Vermieterin eine Nachforderung stellen konnte. Das hat dem Mieter in Privatinsolvenz schlussendlich das Genick gebrochen.

Außergerichtliche Einigung suchen

Bringt man Mietrückstände in die Privatinsolvenz ein, so sollte man allen voran das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Kann man diesen überzeugen, dass man dann Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung auf einem guten Weg ist, die Schulden wieder zurückzahlen zu können, kann man sich meist einigen. Bleibt man zudem während der Privatinsolvenz schadlos – überweist der Treuhänder also jeden Monat problemlos die Miete –, ist man auch rechtlich auf der sicheren Seite. Das gilt nur dann nicht, wenn man auch während der Privatinsolvenz in Schwierigkeiten kommt. Vorsichtig sollte man, wie der aktuelle Fall zeigt, auch bei Mietminderungen sein. Einseitig können diese schnell als unberechtigt abgewiesen werden. Dann droht eine Sonderkündigung.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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