Kritik an der Schufa bleibt weiter erlaubt
Von Verbrauchern wird die Schufa immer wieder kritisiert und auch kommerzielle Anbieter dürfen das weiterhin – ein Gericht hat dies bestätigt.
Sieg und Niederlage in einem Urteil: Das Landgericht München hat der Schufa in einem Prozess gegen einen Juristen aus Bonn zwar grundsätzlich Recht gegeben, allerdings nur mit Blick auf das Markenrecht. Viel interessanter an dem neuen Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, dürfte ein anderer Aspekt sein: Kritische Äußerungen gegenüber der Schufa sind dem Gericht zur Folge nämlich ausdrücklich auch weiterhin erlaubt – die Schufa war dagegen vorgegangen.
Zwischenzeitlich verboten, jetzt wieder erlaubt
Konkret hatte sich der Prozess zwischen der Schufa und dem Juristen um zwei Dinge gedreht: einmal die Verwendung der Domain schufa-anwalt.de in Verbindung mit einem entsprechenden Namen sowie Logo. Zum anderen aber auch um kritische Äußerungen gegenüber der Bonitätsauskunft auf der entsprechenden Webseite. Dabei hatte es die Schufa geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung von kritischen Äußerungen zu erwirken – der Anwalt durfte zwischenzeitlich keine kritischen Worte mehr gegenüber der Schufa auf die Webseite bringen. Nun allerdings hat das Landgericht München I anders entschieden und erlaubt Kritik gegen die Schufa wieder. Auf Name, Logo und Domain muss der Anwalt aber verzichten, da bei der Verwendung dieser die Markenrechte der Schufa verletzt werden.
Fehlende Transparenz darf weiter kritisiert werden
In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil erteilt das Landgericht München I dem Wunsch der Schufa, bestimmte Kritik pauschal zu verbieten, eine Absage. Konkret ging es um verschiedene Formulierungen, welche der Anwalt auf der Webseite verwendet hatte. Unter anderem hatte der Jurist geschrieben, dass die Entstehung eines Schufa-Eintrags äußerst „intransparent und bisweilen auch sehr vorschnell“ vonstattengehe. Die Schufa kritisierte, dass es sich hierbei um eine unwahre Tatsachenbehauptung handle. In Anbetracht der allgegenwärtigen Kritik gegenüber der fehlenden Transparenz zur Berechnung der Bonität – die Schufa behandelt ihre sogenannten Scoring-Methoden als Geschäftsgeheimnis – sieht das Gericht hier allerdings keine unwahre Tatsachenbehauptung und lässt Kritik dieser Art auch weiterhin zu.
Scoring darf weiterhin kritisch betrachtet werden
Generell ließ das Gericht kritische Äußerungen gegenüber der Schufa auch weiterhin zu, insgesamt fünf Aussagen wurden nach der einstweiligen Verfügung wieder erlaubt. Unter anderem hatte der Anwalt geschrieben, dass die Löschung von falschen Schufa-Einträgen oft „sehr schwer wäre“. Außerdem kritisierte er, dass die Berechnung der Bonität „für einen Externen nicht nachvollziehbar“ wäre. Solche kritischen Äußerungen gegenüber der Schufa bleiben damit erlaubt, was viele Inhaber von einem Girokonto ohne Schufa sicherlich gut nachvollziehen können. Wirklich verstehen kann in Deutschland nämlich kaum jemand, wenn die Bonität auf einmal schlechter wird.
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