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Kürzerer Schufa-Eintrag nach der Insolvenz im Gespräch

Nach einer Privatinsolvenz müssen Verbraucher zusätzlich mit einem Schufa-Eintrag zurechtkommen. Kommt auch für diesen Kennwert eine Verkürzung?

Wenn Verbraucher in die Privatinsolvenz müssen, heißt es mit starken Einschränkungen zurechtzukommen. Obwohl die Einführung des Verfahrens im Jahr 1999 ein großer Gewinn für Betroffene war, hat sich an der Komplexität in den letzten Jahren wenig geändert. Im Jahr 2014 gab es immerhin eine gewisse Vereinfachung, viele Schwächen sind aber geblieben. Das betrifft unter anderem auch den Schufa-Eintrag, mit dem Verbraucher wegen einer Privatinsolvenz leben müssen. Genau dieser Eintrag sollte laut Rechtsexperten zukünftig weniger lang bestehen bleiben.

Privatinsolvenz hat mehr als zehn Jahre Folgen

Ein normales Privatinsolvenzverfahren gilt aktuell ganze sechs Jahre lang, mit der Vorbereitung des Verfahrens sind es meist noch einmal ein bis zwei Jahre mehr. Damit aber nicht genug, denn nach einer Privatinsolvenz bleibt auch noch für ganze drei Jahre ein Schufa-Eintrag bestehen, der Betroffene brandmarkt. Wer einen solchen Schufa-Eintrag hat, der kommt an keinen Kredit und oftmals nicht einmal einen Dispositionskredit beim Girokonto. Selbst die Wohnungssuche ist mit einem negativen Schufa-Eintrag wegen einer Privatinsolvenz nahezu unmöglich. Genau deshalb streben Rechtsexperten an, dass sich bei einer Novelle des Privatinsolvenzrechts auch die Laufzeit eines Schufa-Eintrags unbedingt verändern müsste.

Nur noch ein Jahr mit einem Schufa-Eintrag

Die Hoffnung von Rechtsexperten und auch Betroffenen ist es, dass bei der geplanten Novelle des Privatinsolvenzrechts auch über die Dauer des Schufa-Eintrags nach dem Verfahren gesprochen wird. Statt drei Jahren drängen Experten darauf, dass der Vermerk nur noch ein Jahr vorhanden bleibt. Dies würde den Neustart für Betroffene deutlich erleichtern und etwa auch dafür sorgen, dass sie sich wieder als Existenzgründer versuchen könnten. Besonders allerdings weisen die Experten darauf hin, dass es keine faire Situation wäre, dass man nach der Privatinsolvenz selbst bei der Wohnungssuche kaum eine Chance hat – selbst mit einem festen Job und Einkommen und ohne noch irgendwelche Rechtsschulden zu haben.

Folgen der Privatinsolvenz könnten geringer werden

Kommt es wie auch von Schuldnerberatern gewünscht, dürften die Folgen der Privatinsolvenz deutlich geringer werden. Bislang dauert das Verfahren mit folgendem Schufa-Eintrag meist knapp zehn Jahre, in Zukunft können es nur noch fünf Jahre sein. Neu soll nämlich auch die Privatinsolvenz bereits nach nur drei Jahren beendet werden können. Diese Regelung soll testweise ab 1. Oktober für alle Insolvenzverfahren bis 2025 gelten. Möglich erscheint allerdings eine Staffelung, sodass die Reduzierung auf drei Jahre erst ab 2022 gelten wird. Ob auch die Dauer des Schufa-Eintrags verkürzt wird, bleibt derweil noch offen. Wer mit finanziellen Problemen kämpft und etwa auf ein Girokonto ohne Schufa setzt, wird hoffen, dass der Gesetzgeber sich hier flexibel zeigt.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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