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Kurzarbeitergeld wird stufenweise erhöht

Gute Nachrichten für betroffene Verbraucher: Das Kurzarbeitergeld in Deutschland steigt auf bis zu 87 Prozent des bisherigen Netto – allerdings mit Einschränkungen.

Schon seit Wochen wurde debattiert, ob das Kurzarbeitergeld in seiner Höhe für die aktuelle Krise angemessen ist. Die meisten betroffenen Verbraucher, von denen viele auch auf ein Produkt wie das Konto ohne Schufa setzen müssen, finden die Zahlung von 60 Prozent (ohne Kinder) beziehungsweise 67 Prozent (mit unterhaltspflichtigen Kindern) des bisherigen Netto zweifelsfrei zu niedrig. Darauf hat die Bundesregierung nun reagiert und eine leichte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bekannt gegeben.

Temporäre Ausnahmeregelung bis Ende 2020

Dabei soll es sich allerdings nicht um eine grundsätzliche Regelung in Hinblick auf das Kurzarbeitergeld handeln. Vielmehr will die Bundesregierung konkret auf die Coronakrise reagieren und hat sich entsprechend auf eine temporäre Ausnahmeregelung bis Ende des Jahres 2020 verständigt. In diesem Jahr können Verbraucher von erhöhten Sätzen beim Kurzarbeitergeld profitieren, welche sie aufgrund der beispiellosen Krise beziehen müssen. Ebenfalls beschlossen wurde, dass Kurzarbeiter mit einem anderen Job ohne Abzüge während der Kurzarbeit etwas dazuverdienen dürfen. Dies gilt so lange bis das bisherige Netto erreicht wird. Bislang wurde jeglicher Zuverdienst, die nicht schon vor der Krise existierten, dem Kurzarbeitergeld angerechnet und waren damit für die meisten Verbraucher wenig sinnvoll – obwohl es aktuell viele sinnvolle Möglichkeiten gibt, zu helfen.

Bis zu 77 Prozent des Netto ab dem vierten Monat

Bei der neuen Regelung der Bundesregierung handelt es sich um eine sogenannte Stufenregelung. Konkret ist die Höhe des Kurzarbeitergeldes damit davon abhängig, wie lange ein Mitarbeiter in Kurzarbeit ist. In den ersten drei Monaten bleiben die Sätze dabei gleich, erst ab dem vierten Monat in Kurzarbeit gibt es eine positive Änderung beim Kurzarbeitergeld. Dann sollen Verbraucher 70 beziehungsweise 77 Prozent des bisherigen Nettogehalts erhalten. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für diejenigen, die bereits seit einigen Monaten in Kurzarbeit sind. Viele profitieren damit bereits im Mai oder spätestens im Juni von der neuen Regelung mit erhöhtem Kurzarbeitergeld und haben zumindest ein bisschen mehr Geld auf dem Konto.

Erhöhung auf 80 / 87 Prozent bei Langzeitkurzarbeit

Eine weitere stufenweise Erhöhung folgt ab einer Bezugsdauer von sieben Monaten. Wer über eine längere Zeit in Kurzarbeit ist, der soll ab dem siebten Monaten 80 beziehungsweise 87 Prozent des bisherigen Monatsgehalts von der Agentur für Arbeit bekommen. Diese Regelung gilt genauso wie die andere stufenweise Erhöhung allerdings nur dann, wenn die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist. Wenngleich manch einer sich mehr erhofft hätte: Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ist grundsätzlich eine positive Neuigkeit für Betroffene!


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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