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Leichte Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen bringt wenig

Die Pfändungsfreigrenze bei einer Privatinsolvenz werden angehoben – dadurch dürfen Verbraucher ab sofort mehr Geld behalten.

Von einer Pfändung betroffen zu sein, ist alles andere als ein leichtes Schicksal. Dies weiß auch so manch ein Inhaber von einem Produkt wie dem Konto ohne Schufa. Zum Glück dürfen sich Betroffene nun darüber freuen, dass die Freigrenze für Pfändungen deutlich angehoben wird. Die Erhöhung bedeutet konkret, dass eine Einzelperson bei der Mindestfreigrenze zukünftig 40 Euro mehr erhält – Geld, dass viele Betroffene dringend gebraucht werden.

Pfändungsfreigrenze wird auf 1.178,59 Euro erhöht

Die neue Mindestfreigrenze bei der Pfändung liegt mit der Anpassung bei 1.178,59 Euro und damit knapp 40 Euro über dem bisherigen Wert von 1.139,99 Euro. Die Freigrenze wird regelmäßig erhöht und der Inflation angepasst, sodass von einer Pfändung betroffene Verbraucher nicht auf einmal von noch weniger Geld leben müssen. Dies ist auch bitter notwendig, denn die Pfändungsfreigrenzen sind in Deutschland vergleichsweise niedrig angesetzt. Immerhin erhalten Verbraucher mit einem höheren Gehalt nicht nur die Mindestfreigrenze, sondern dürfen ab bestimmten Schritten einen größeren Teil des Gehalts behalten – auch die Freigrenzen für die jeweiligen Gehaltsschritte wurden erhöht, sodass wirklich jeder Betroffene mehr Geld auf dem Konto haben sollte.

Zusätzliches Einkommen muss dennoch versteuert werden

Doch so gut wie die Erhöhung auf den ersten Blick klingt, ist sie gar nicht. Von den 40 Euro zusätzlich bleiben den meisten Verbrauchern vermutlich maximal 25 Euro übrig, denn da es sich selbstredend um einen Brutto-Betrag handelt, fallen darauf noch sowohl Steuern als auch Sozialbeiträge an. Wer von einer Erhöhung in einer höheren Gehaltsstufe profitiert, muss sogar einen noch größeren Anteil der Erhöhung an den Staat abgeben. Entsprechend sollte man die positive Entwicklung des Freibetrags nicht überbewerten, denn eine echte Entlastung für diejenigen, die von einer Pfändung betroffen sind, ist diese leider nicht. In der Privatinsolvenz bleibt für Betroffene auch weiterhin nicht viel Geld zum Überleben.

Erhöhung kann nicht mit den steigenden Wohnkosten mithalten

Besonders schwierig ist die nach Steuern doch nicht allzu große Erhöhung mit einem Blick auf die Wohnkosten. In den meisten deutschen Metropolen sind die Mieten in den letzten Jahren massiv gestiegen, sodass das kleine Plus auf dem Konto bei vielen wohl kaum reichen wird, um die sonstigen stark gestiegenen Kosten auszugleichen. Auch die leicht gestiegenen Freibeträge für unterhaltspflichtige Personen des Schuldners (443,57 Euro für die erste Person und 247,12 Euro für die zweite Person) werden hierbei wohl keinen großen Unterschied machen – eine Gehaltspfändung bleibt damit eine sehr komplexe Situation für Betroffene.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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