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Mietern darf für drei Monate nicht gekündigt werden

Wegen des Coronavirus geraten viele Verbraucher in finanzielle Nöte. Wer die Miete nicht mehr bezahlen kann, ist allerdings vorerst geschützt.

Die aktuelle Krise rund um das Coronavirus sorgt dafür, dass viele Menschen in finanzielle Nöte geraten. Manch einer kann keine Einnahmen mehr erzielen, weil bestimmte selbstständige Arbeiten nicht mehr möglich sind, andere müssen in Kurzarbeit oder haben sogar ihren Job verloren. Dass die Finanzen da schnell zu einem Problem werden, mag nicht überraschen. Doch droht jetzt auch noch die Kündigung der Wohnung, wenn die Zahlung der Miete nicht mehr möglich ist?

Neues Gesetz schützt Mieter vor einer Kündigung

Nein, denn aufgrund der Coronakrise hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, dass Gewerbetreibende und Mieter gleichermaßen schützt. Auch bei dem Ausfall von Mieten ist es demnach nicht möglich, dass Mieter gekündigt werden. Kündigungen sind im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 demnach unwirksam, sofern sie vom Vermieter ausgesprochen werden. Das gilt sogar dann, wenn der Mieter die Miete in allen drei Monaten überhaupt nicht bezahlen kann. Einzig bei anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine (auch fristlose) Kündigung weiterhin möglich. Ausbleibende Mietzahlungen allerdings sind kein Grund mehr dafür, dass Vermieter ihren Mietern kündigen können.

Miete ist nur aufgeschoben, nicht aufgehoben

Wer nun allerdings hofft, dass die Miete für die drei Monate der Coronakrise einfach komplett erlassen wird, hat sich getäuscht. Die Regelung sieht nicht vor, dass die Miete ausgesetzt wird – auch dann nicht, wenn echte Bedürftigkeit besteht. Die Miete muss weiterhin bezahlt werden, unabhängig von der eigenen Notsituation. Wenn dies dennoch nicht möglich ist, wird diese gestundet. Das bedeutet konkret, dass die Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Einen Mieterlass gibt es durch das Coronavirus also nicht, selbst dann, wenn man etwa als Gewerbetreibender keine Einnahmen mehr erzielen kann oder wegen einer spontanen Kündigung durch Corona kein Einkommen mehr hat.

Regelung hilft vermutlich nicht jedem

Zwar ist es sicherlich gut, dass Menschen in der aktuellen Situation nicht gekündigt werden können. Doch ob die Regelung am Ende allen helfen wird, steht zumindest infrage. Die „verschobenen“ Zahlungen helfen denjenigen nicht, die durch das Virus ihre Existenzgrundlage verloren haben. Vielmehr handelt es sich um die Schulden der Zukunft, zumal unklar ist, ob Vermieter bei ausgebliebenen Mietzahlungen nicht einfach nach Ablauf der aktuellen Frist kündigen, um die säumigen Mieter loszuwerden. Betroffene sollten daher zum einen eine Einigung mit dem Vermieter anstreben und zum anderen mit einer Schuldnerberatung sprechen und idealerweise auch auf ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa setzen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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