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Muss man eine Inkassoforderung aus dem Ausland bezahlen?

Überraschung in der Post: Ein Inkassoschreiben aus dem Ausland. Wie sollte man vorgehen und welche Gefahren drohen rund um die Schufa?

Ein Inkassoschreiben ist für viele Verbraucher ein echtes Ärgernis und nicht selten eine böse Überraschung. Nicht umsonst sind Menschen immer wieder sehr verunsichert, wenn sie ein solches Schreiben erhalten. Doch besonders problematisch ist es für viele, wenn es sich auch noch um ein Inkassoschreiben aus dem Ausland handelt. Dann nämlich weiß kaum mehr jemand, wie er oder sie vorgehen sollten. Ratsam ist es, sich in dieser Situation Hilfe zu suchen und beispielsweise bei einem Anwalt anzufragen, wie man mit dem Schreiben umgehen sollte. Dies ist besonders deshalb wichtig, weil nicht jedes Inkassoschreiben gleich ist. Einen allgemeinen Ratgeber zu schreiben ist nicht einfach, einige Tipps gelten allerdings generell.

Kann ich ein Inkassoschreiben aus dem Ausland einfach ignorieren?

Egal ob man auf ein Konto ohne Schufa setzt und Konsequenzen durch die Schufa fürchtet oder einfach Angst vor einer hohen Forderung hat – den Kopf in den Sand stecken ist nie die richtige Wahl. Experten raten deshalb auch stark davon ab, ein Inkassoschreiben einfach zu ignorieren und nicht darauf einzugehen. Zwar muss keineswegs jede Forderung berechtigt sein, man sollte sich allerdings informieren. Dabei gilt es zuerst zu klären: Ist das Schreiben aus dem Ausland berechtigt oder nicht? Wer beispielsweise vor wenigen Jahren im Ausland zu schnell gefahren ist oder falsch geparkt hat, kann durchaus auch eine Inkassoforderung aus dem Ausland bekommen. Dasselbe gilt dann, wenn man bei einem Händler im Ausland eingekauft hat. Anstatt das Schreiben zu ignorieren, sollte man daher zuerst prüfen, ob einem die dort genannte Forderung bekannt vorkommt.

Wann sollte man die Forderung aus dem Inkassoschreiben begleichen?

Eine pauschale Antwort darauf, ob man eine Inkassoforderung aus dem Ausland begleichen sollte, gibt es nicht. Dies liegt schon daran, dass die jeweilige Forderung keineswegs in jeder Situation begründet ist. Wenn einem die Forderung völlig unbekannt oder klar falsch vorkommt, sollte man definitiv nicht zahlen, sondern einen Widerspruch formulieren und an das jeweilige Inkassounternehmen schicken. Wer allerdings der Meinung ist, dass die entsprechende Forderung durchaus ihre Richtigkeit hat, sollte lieber bezahlen. Zwar ist es, zum Beispiel bei Strafzetteln aus dem Ausland, teilweise so, dass die Eintreibung über ein Inkassounternehmen nicht rechtens ist, doch gegen die jeweilige Forderung anzukämpfen kann sehr mühsam sein. Bei kleineren Forderungen raten Experten deshalb dazu, lieber zu bezahlen – zumindest dann, wenn die jeweilige Forderung auch sicher berechtigt ist. Vor einer Zahlung sollte man sich aber unbedingt von einem Anwalt beraten lassen.

Kann ein ausländisches Inkassounternehmen für einen Schufa-Eintrag sorgen?

Gerade wer auf ein Konto ohne Schufa setzt, fürchtet sich meist vor einem Schufa-Eintrag. In dieser Hinsicht gibt es allerdings gute Nachrichten, denn eine Inkassoforderung aus dem Ausland kann nicht zu einem Schufa-Eintrag führen. Die Inkassounternehmen aus dem Ausland haben in den allermeisten Fällen keinen Vertrag mit der Schufa, genauso wenig die Unternehmen oder Organisationen, die hinter der Forderung stehen. Demnach kann auch nicht einfach ein Schufa-Eintrag erfolgen, auch wenn dieser oft angedroht wird. Zumindest in dieser Hinsicht muss man sich also keine Sorgen machen, wenngleich man ein Inkassoschreiben aus dem Ausland dennoch auf keinen Fall ignorieren sollte. 


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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