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Nachweise beim P-Konto im Blick behalten

Für viele Menschen in Deutschland ist der Pfändungsschutz ein ganz entscheidender Aspekt. Doch worauf muss man unbedingt achten?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein integraler Bestandteil, um vor Gläubigern geschützt zu sein und besser über die Runden zu kommen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass rund um das Konto keine Probleme auftauchen. Die Umwandlung in ein P-Konto oder die Eröffnung eines solchen ist allerdings trotzdem oft schwieriger, als viele Verbraucher hoffen – obwohl es so ein Konto bei allen Banken in Deutschland geben muss. Einfacher ist die Wahl eines spezialisierten Produktes wie dem Girokonto ohne Schufa, bei dem die Einrichtung von einem P-Konto sehr simpel ist.

Nachweise beim P-Konto im Blick behalten

Generell sollte man beim Pfändungsschutzkonto allerdings schon bei der Eröffnung einige Aspekte unbedingt im Blick haben. Grundsätzlich ist für die Eröffnung kein Nachweis zwingend erforderlich, denn ein Pfändungsschutzkonto darf in Deutschland jeder Mensch eröffnen, ohne dafür einen speziellen Grund haben zu müssen. Wer so auf ein P-Konto setzt, der erhält automatisch einen Freibetrag von etwa 1.175 Euro, der automatisch für jeden Single gilt. Doch wer gleichzeitig auch noch eine Familie hat, kann einen größeren Anteil des monatlichen Einkommens vor der Pfändung schützen lassen – dafür sind dann allerdings Nachweise notwendig.

Nachweise für Kinder und Ehepartner notwendig

Wer einen größeren Freibetrag heben kann, der sollte diesen unbedingt nutzen. Notwendig sind hierfür allerdings anders als beim automatischen Freibetrag verschiedene Nachweise. Ausgestellt werden die Nachweise vom Arbeitgeber, der Familien- oder auch der Sozialkasse. Nachgewiesen werden muss hier, dass der Betroffene für die jeweilige Person unterhaltspflichtig ist. Zudem sollte man im Blick behalten: Nur der Nachweis für unterhaltspflichtige Kinder gilt automatisch bis zur Volljährigkeit dieser – bei Ehepartnern kann eine Aktualisierung des Nachweises notwendig sein. Wie genau hier die Regeln aussehen, unterscheidet sich von Bank zu Bank.

Verzögerungen bei Nachweisen unbedingt vermeiden

Wichtig ist hierbei, dass man sich zwingend bei der eigenen Bank informiert, welche Regeln es rund um das P-Konto gibt. Während bei einigen Banken keine Aktualisierung notwendig ist, fordern andere diese bereits nach wenigen Jahren. Versäumt man die Aktivierung, kann das Konto automatisch wieder auf den ursprünglichen Freibetrag umgestellt werden – eine Katastrophe für Betroffene. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt genau hiervor und verweist auf verschiedene Fälle, in denen genau dies passiert ist. Deshalb ist es wichtig, dass man sich mit den Bedingungen rund um das P-Konto auseinandersetzt und entsprechend frühzeitig neue Nachweise organisiert. So kann man sich vor einer unangenehmen Überraschung schützen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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