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Nebenberuflich selbstständig machen – so geht´s

Von einem auf den nächsten Tag selbstständig und der eigene Chef sein, kann eine große Verantwortung sein und nicht wenige sind daran gescheitert. Wenn Sie aber neben Ihrem Beruf in die Selbstständigkeit starten, bekommen Sie ein Gefühl dafür und haben ein sicheres Gehalt.

Mehr selbst – weniger ständig

Wenn Sie den Schritt wagen wollen, sich selbstständig zu machen, dann haben Sie meist eine gute Idee und wollen diese anderen Menschen präsentieren und verkaufen. Aber wird das auch funktionieren? Viele Anzeigen auf Facebook und Co. wollen sie locken, dass Sie das eine Konzept haben, aber die Wahrheit sieht anders aus. Es gibt kein Konzept, was auf jeden passt. Finden Sie Ihren Stil, arbeiten Sie hart daran und haben Sie Erfolg. Denn denken Sie daran, die Leute warten nicht auf Sie.

Tipp: Gerade am Anfang könnte es sein, dass viele Menschen Angst davor haben, wann die Nächsten Aufträge kommen und ob im nächsten Monat noch die Kosten getragen werden können. Daher ist der nebenberufliche Einstieg eine gute Möglichkeit in die Selbstständigkeit zu kommen.

Nebenberuflich in die Selbstständigkeit

Beim Einstieg in eine nebenberufliche Selbstständigkeit wird viel abverlangen, aber sollte Ihre Idee nicht den gewünschten Effekt erzielen, haben Sie immer noch Ihr Gehalt. Wann Sie mit Ihrem Projekt starten, ist Ihnen überlassen. Es bedarf einen zeitlichen Aufwand, ob nach der Arbeit, während des Erziehungsurlaubs oder in den Pausen in der Studienzeit. Das bedeutet nicht, dass Sie ohne Plan rangehen sollten. Überlegen Sie sich vorher genau:

  • Welche Zielgruppe will ich ansprechen?
  • Was will ich den Leuten bieten?
  • Wie werden diese auf mich aufmerksam?
  • Was macht mich oder mein Produkt einzigartig oder was können Sie besser als andere Unternehmen?
  • Wie finanziere ich mein Projekt?
  • Usw.

Wenn Sie Hilfe bei Ihrem Business-Plan haben, dann kommen Sie hier zu unserem Blog mit den wichtigsten Inhalten des Business-Plans. Wichtig ist dabei, dass Sie für das Projekt brennen und sich nicht verstellen müssen.

Gut zu wissen: Es gibt keine rechtlichen Hindernisse sich als Kleinunternehmer nebenberuflich selbstständig zu machen.

Wann werde ich hauptberuflich selbstständig?

Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen und hauptberuflich angestellt, dann sollten folgende Punkte beachten:

  1. Sie benötigen einen Gewerbeschein. Es gelten dieselben Anforderungen wie bei der hauptberuflichen Selbstständigkeit.
  2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber im Vorfeld über Ihr Vorhaben. Das ist keine Pflicht. Aber der Arbeitsschwerpunkt liegt im angestellten Arbeitsverhältnis. Grundsätzlich wird Ihr Chef keine nebenberufliche Tätigkeit ablehnen. Aber es gibt Ausnahmen und teilweise können in den Arbeitsverträgen besonders definierte Regelungen entstehen.
    1. Wichtig ist, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit: keinen negativen Einfluss auf Ihren Hauptjob hat, keine Konkurrenz entsteht, Haupt- und Nebenberuf klar getrennt sind und sowohl der Urlaub als auch bei Krankheit keine Selbstständigen Tätigkeiten unternommen werden. Sollte einer der Punkte nachweislich missachtet werden, kann Ihnen das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
    2. Als Absicherungen können Sie sich eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Was bedeutet Arbeitsschwerpunkt?

Es gibt keinen einheitlichen Zeitraum. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen maximal 18 Stunden in der Woche neben Ihrem Angestelltenverhältnis arbeiten. Auch die Einnahmen aus der Selbstständigkeit dürfen Ihr Lohn und Gehalt nicht überstiegen!

Wichtig: Wenn Sie Angestellte haben, dann dürfen Sie diese nur geringfügig Beschäftigen.

Was muss ich bei den Versicherungen beachten?

Versicherungen sind ein großes Thema bei der Selbstständigkeit. Wenn Sie sich voll selbstständig machen würden, dann haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Aber im Fall der nebenberuflichen Tätigkeit werden die Beiträge mit bei Ihrem Hauptlohn durch die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen. Es empfiehlt sich die Krankenkasse über die Änderungen der beruflichen Tätigkeit zu informieren.

Wichtig: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie auch als Selbstständiger und Freiberufler eine Krankenversicherung abschließen.

Für die nebenberuflichen Selbstständigen gilt: Sie haben also keine zusätzlichen Sozialversicherungskosten, solange Sie nebenberuflich selbstständig sind und der Hauptlohn aus, der nicht selbstständigen Tätigkeit kommt.

Welche steuerlichen Vorteile oder Nachteile sind zu beachten?

Auch wenn Sie vorher keine Steuererklärung gemacht haben: Sobald Sie Einnahmen aus der Selbstständigkeit erzielen, müssen Sie eine machen. Sie können auch einen Steuerberater beauftragen, diese Aufgabe für Sie zu erledigen. Aber hier gibt es einen Unterschied zwischen Kleinunternehmerstatus und die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Ausnahme: Für Selbstständige, die einen Freien Beruf ausüben, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. (Hauptsächlich künstlerische, lehrende und ärztliche Tätigkeiten)

Zusätzlich können für Unternehmer, die nur sehr geringe Umsätze erzielen, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, um von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Diese muss beim Finanzamt beantragt werden (Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 Umsatzsteuergesetz).

Wichtig: Es werden alle erzielten Einnahmen versteuert, dass betrifft sowohl die aus der Selbstständigkeit als auch aus abhängiger Beschäftigung.

Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?

Eine der wichtigsten Regelungen für die nebenberufliche Selbstständigkeit ist die Kleinunternehmerregelung. Dadurch haben Sie einen geringen bürokratischen Aufwand und Sie müssen als Gründer keine Umsatzsteuervoranmeldung machen.

Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen und müssen in Ihren Rechnungen darauf hinweisen. Auch die Vorsteuer können Sie sich nicht vom Finanzamt „zurückholen“. (Beispielsweise bei der Anschaffung eines neuen Laptops)

Was steht im §19 UStG Absatz 1:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 20.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Was bedeutet "Scheinselbstständigkeit"?

Legen Sie die Arbeitszeiten nicht selbst fest, die Arbeit beschränkt sich auf einen Kunden / Auftraggeber, es existieren keine eigenen Geschäfts-/Büroräume oder Preise werden nicht selbst festgelegt, dann handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit.

Sollten Sie keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können hier hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen.

Welche Rechtsform wähle ich? Eintrag ins Handelsregister?

Die einfachste Möglichkeit ist als Kleingründer ein Einzelunternehmen zu führen. Das können Sie auch mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Sollten Sie mehrere Mitglieder finden, welche Ihre Meinung teilen und sich zusammenschließen, entsteht dadurch eine GbR.

Fakten zu den Rechtsformen:

  1. Einzelunternehmer bzw. Solo-Selbstständige: Wenn Sie als Freiberufler selbstständig tätig werden, müssen Sie sich nur bei Ihrem Finanzamt melden und als Gewerbetreibender zusätzlich beim Gewerbeamt. Sie benötigen kein Startkapital und müssen sich auch nicht ins Handelsregister eintragen. Die doppelte Buchführung ist ebenfalls nicht notwendig, wenn Sie unter 50.000 Euro Gewinn und 500.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften. Hier tragen Sie das Risiko allein – auch privat. Entscheidungen treffen Sie und es geht schneller als in einer GbR.
  2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gilt als die einfachste Form der Unternehmensgründung. Sind Sie mindestens zu zweit und verfolgen Sie einen gemeinsamen Zweck, dann können Sie eine GbR gründen. Es wird kein Vertrag oder Kapital benötigt. Auch ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht nötig. Aber Sie haften hierbei mit Ihrem Privatvermögen und Sie haften auch für den Partner!
    Gut zu wissen: Wenn Sie mehr als 250.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften, wandelt sich die GbR in eine OHG. Damit ist ein Handelsregistereintrag notwendig. Aber dies gilt nur für Gewerbetreibende – nicht für Freiberufler.
  3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Hierfür benötigen Sie ein Startkapital von 25.000 Euro. Diese Form ist den meisten Gründern zu teuer. Mit diesem Stammkapital haften Sie und Ihr privates Vermögen wird nicht beachtet. Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform und hat ein gutes Image (gerade durch den Eintrag ins Handelsregister). Als GmbH sind Sie der Buchführung und Bilanzierung, sowie der Gewerbesteuer verpflichtet.
    Tipp zur Gewerbeanmeldung: Umfassen Sie Ihr Tätigkeiten-Feld weitläufig, um im Nachgang Änderungen und Anpassungen zu vermeiden.

Bin ich bereit für die Selbstständigkeit?

Infografik-Sollte-ich-ein-StartUp-gründen-klein

Diese Frage kann Ihnen leider niemand außer Ihnen selbst beantworten. Aber eine kleine Hilfe haben wir für Sie in der Infografik zusammengefasst.

Was gibt es zu beachten, wenn ich arbeitslos, Student oder einen Minijob habe?

Nebenberuflich selbstständig bei Arbeitslosigkeit:

Sie können nebenberuflich selbstständig tätig werden, wenn Sie keinen Haupterwerb nachgehen und beispielsweise Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht länger als 15 Stunden pro Woche an Ihren Projekten arbeiten. Einen Teil des Verdienstes als Selbständiger ist vom ALG I-Bezugs anrechnungsfrei. Alles, was über dem Freibetrag liegt, wird mit dem ALG I verrechnet!

Gut zu wissen: Wenn Sie sich in die Vollzeitgründung stürzen, können Sie bei der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss beantragen.

Nebenberuflich selbstständig und Hartz 4:

Auch hier können Sie sich nebenberuflich selbständig machen. Wenn Sie einen Anschub benötigen, dann können Sie bei der Agentur für Arbeit das Einstiegsgeld beantragen.

Wichtig: Beachten Sie, dass es auch hier bestimmte Grenzen gibt, welche sich aber individuell anpassen. Lassen Sie sich dazu beraten.

Nebenberuflich selbstständig bei Minijob:

Die Selbständigkeit kann hierbei nur „nebenberuflich“ ausgeführt werden. Das bedeutet, Sie müssen unter der Verdienstgrenze des Minijobs liegen (aktuell unter 450 Euro). Liegt das selbständige Einkommen über dem Minijob, gilt die Tätigkeit nicht mehr als eine nebenberufliche.

Nebenberuflich selbstständig als Student oder Azubi:

Achten Sie hierbei unbedingt auf die Verdienst-Obergrenzen, wenn Sie Bezug von BAföG oder einer Familienversicherung über die Eltern haben. Wenn Sie sich als Auszubildender nebenberuflich Selbstständig machen wollen, dann müssen Sie dies Ihrem Ausbildungsbetrieb anzeigen.

Nebenberuflich selbstständig in Elternzeit:

Hier kann es zu Problemen mit dem Arbeitsbetrieb kommen, bei dieser Form sollte der Arbeitgeber zustimmen. Damit ist eine Kürzung des Elterngeldes, bis auf einen Sockelbetrag von 300 Euro, anrechnungsfrei.

Fazit

Wenn Sie selbstständig tätig werden wollen, dann ist ein nebenberuflicher Einstieg eine gute Möglichkeit. Entscheiden Sie sich für Ihre Rechtsform (meist der Einzelunternehmer) und melden Sie Ihr Gewerbe (wenn man keinen freien Beruf ausübt) an. Diese Punkte sind meist schnell erledigt. Stellen Sie Ihren roten Faden auf – im besten Fall als Business-Plan. Dieser muss nicht jedes Detail verraten, aber wichtige Punkte wie Stärken/Schwächen, Erfahrungen (Branche und kaufmännisch), Geschäftsidee usw. sollten wiederzufinden sein.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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