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Neue Regelung zur Privatinsolvenz kaum genutzt

Die neue Regelung der Privatinsolvenz sollte dafür sorgen, dass Menschen schneller aus den Schulden kommen. Zum Beispiel mit einem Girokonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung. Doch wie sieht eigentlich die Realität aus?

Die Privatinsolvenz ist mittlerweile deutlich flexibler als in vielen anderen Ländern der Welt – in den meisten gibt es sogar gar keine Regelung dieser Art. Auch in Deutschland war Flexibilität in dieser Hinsicht lange eine Wunschvorstellung. Die Privatinsolvenz dauerte bis vor wenigen Jahren immer genau sechs Jahre und endete gewöhnlich mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Daran hat sich theoretisch nichts geändert, doch mittlerweile gibt es zwei weitere Optionen: Ein Ende der Privatinsolvenz nach drei sowie ein Ende der Privatinsolvenz nach insgesamt sechs Jahren. Dafür gibt es allerdings hohe Hürden. Was an sich nach einer guten Änderung klingt, hat in der Praxis allerdings leider nur eine sehr begrenzte Wirkung wie erste Zahlen zeigen.

Privatinsolvenz endet fast nie nach nur drei Jahren

Wie mehrere Schuldnerberatungen und auch andere Stellen berichten, endet die Privatinsolvenz für Verbraucher in den allerwenigsten Fällen bereits nach drei Jahren. Wenngleich die Neuregelung es möglich macht, die Insolvenz in der Hälfte der Zeit hinter sich zu bringen, nutzt diese Option kaum ein Betroffener. Der Grund dafür ist eine sehr hohe Hürde – zu hoch sagen Experten. Grundsätzlich ist ein Ende der Privatinsolvenz nach drei Jahren daran gekoppelt, dass Verbraucher mehr als ein Drittel ihrer Gesamtschulden (35 Prozent) sowie die Verfahrenskosten begleichen. Je nach Schuldenhöhe sind das insgesamt knapp 40 bis 50 Prozent der gesamten Schulden. Wer allerdings in Deutschland Privatinsolvenz anmeldet, hat meist Schulden, die sich so schnell nicht in den Griff bekommen lassen. Vielmehr setzen Leute mit kleineren Schulden eher auf die Unterstützung von einer Schuldnerberatung und Produkten wie dem Girokonto ohne Schufa.

Verbraucher hatten im Juli 2017 erstmals die Chance

Dadurch, dass die Neuregelung der Privatinsolvenz im Juli 2014 in Kraft getreten ist und nur für neue Verfahren gilt, ist sie erstmals im Juli 2017 relevant geworden. Im Zeitraum seit dem letzten Sommer sind die Zahlen allerdings absolut ernüchternd. Laut der Auskunftei Bürgel haben das Verfahren bislang fast gar keine Verbraucher genutzt. Das Problem bleibt die zu hohe Hürde, da kaum ein Verbraucher nach nur drei Jahren mehr als ein Drittel seiner Schuld zu tilgen in der Lage ist und darüber hinaus auch noch die Verfahrenskosten bezahlen kann. Schon grundsätzlich schaffen es manche Verbraucher während der Privatinsolvenz nicht, ernsthafte Rückzahlungen an die Gläubiger zu tätigen – besonders Arbeitslose und Verbraucher aus einem sozialschwachen Milieu haben es schwer.

Quote liegt insgesamt bei weniger als einem Prozent

Die Zahlen zur neuen Regelung sind allerdings auf der einen Seite auch einige gewisse Aufmunterung. Immerhin 4.111 Verbraucher haben es zwischen Juli und Dezember 2017 innerhalb der Dreijahresfrist geschafft, ihre Schulden zu 35 Prozent zurückzuzahlen und die Privatinsolvenz damit hinter sich zu bringen. Bei einem Blick auf die absolute Zahl zeigt sich auf der anderen Seite aber der doch stark begrenzte Erfolg der Regelung. Insgesamt gab es knapp 50.000 neue Privatinsolvenzverfahren – die neue Regelung wurde als von weniger als einem Prozent der Betroffenen genutzt. Im Vergleich nutzen sogar signifikant mehr Menschen eine Schuldnerberatung und ein Produkt wie das Girokonto ohne Schufa zum Schuldenabbau.

 


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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