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Neues Gesetz soll das P-Konto verbessern

Das sogenannte Pfändungsschutzkonto gilt zehn Jahre nach der Einführung als Erfolg – eine Überarbeitung soll dennoch in Kürze kommen.

Gerade in aktuellen Zeiten rückt ein Thema wieder in den Fokus, das zuvor länger in Vergessenheit geraten war. Die Rede ist vom sogenannten Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto, genannt. Genauso wie die Überschuldung oder auch die Privatinsolvenz ist ein solches Thema in wirtschaftlich guten Zeiten nicht ganz so relevant – zumindest im Mainstream. Doch mit der Krise rund um das Coronavirus ändert sich das immer mehr, da eine relevante Zahl an Verbrauchern auf einmal mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Entsprechend wird im Bundestag aktuell auch über eine Verbesserung des Gesetzes gesprochen.

Zwei Neuerungen mit dem Fortentwicklungsgesetz

Unter dem sperrigen Namen Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz möchten die regierenden Parteien das P-Konto für Verbraucher noch besser machen und somit damit helfen, Menschen mit Schulden mehr Würde und bessere Chancen zu bieten. Im Fokus stehen dabei insbesondere zwei Neuerungen. Konkret geht es einmal um die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto aufzusplitten und nur mit dem Guthaben bzw. den Einnahmen des Betroffenen als P-Konto zu führen – das ist bislang noch nicht möglich. Zum anderen soll es möglich werden, dass das Guthaben länger angespart wird. Die Grenze liegt hier bislang bei einem Monat, zukünftig sollen es drei sein.

Anschaffungen für den Haushalt werden einfacher

Besonders im Fokus steht bei der zweiten Änderung dabei, dass Verbraucher es einfacher haben, relevante Anschaffungen zu tätigen. Die Anschaffung von Geräten für den Haushalt wird durch die Änderung deutlich einfacher, denn wer drei Monate sparen kann, der kann trotz niedriger Freigrenzen beispielsweise auch einmal eine Waschmaschine oder ein anderes Haushaltsgerät kaufen. Gerade viele Verbraucher, die auf das Girokonto ohne Schufa als P-Konto setzen wissen, wie hilfreich diese Änderung schlussendlich ist. Auch die Verbesserungen mit Blick auf das Gemeinschaftskonto helfen gerade Menschen, die bislang keine Möglichkeiten hatten, ein gemeinsames Konto zu führen, weil sonst das gesamte Einkommen von einer Pfändung betroffen gewesen wäre.

Pfändungsschutzkonto ist sehr verbreitet

Dass die Änderungen nun wieder in den Fokus rücken hat auch damit zu tun, dass das Pfändungsschutzkonto ein sehr wichtiger Baustein der Sozialpolitik ist. Es ermöglicht Verbrauchern auch in finanziell schwierigen Zeiten ein Leben in Würde. Der kleine finanzielle Spielraum – die aktuelle Freigrenze für Singles liegt gerade einmal bei 1.180 Euro – ermöglicht es Verbrauchern über ein wenig Geld zu verfügen und nicht alles für den Schuldendienst oder eine Pfändung aufbringen zu müssen. Dass Schätzungen davon ausgehen, dass es in Deutschland insgesamt knapp zwei Millionen Pfändungsschutzkonten gibt, sollte dabei nicht überraschen. Verbesserungen für das für viele Betroffene essenzielle Produkt schaden entsprechend zweifelsfrei nicht.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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