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Neues Gesetz sorgt für mehr Verbraucherschutz beim Hausbau

Nicht gerade selten bekommt man mit, dass der Traum vom Eigenheim zu einem finanziellen Albtraum wird. Wer sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllt, der ist auf Baufirmen angewiesen. Doch in der Branche gibt es viele schwarze Schafe, die entweder schlampig arbeiten oder später Nachforderungen stellen. Ein Gesetz soll dem nun einen Riegel vorschieben. Schulden und eine Privatinsolvenz gehören nicht gerade zur Seltenheit, wenn Menschen versuchen, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Oft setzen Bauherren schon früh auf ein Girokonto ohne Schufa, um zumindest die täglichen Finanzen im Griff zu behalten. Problematisch ist allerdings dennoch, dass die Kosten, die beim Bauen entstehen, teilweise so hoch sind, dass man sie aus dem normalen Einkommen überhaupt nicht begleichen kann. Das gilt besonders dann, wenn man von einem Bauunternehmer über den Tisch gezogen wird. Viele sogenannte Unternehmer locken Hausbauer mit besonders geringen Preisen – und präsentieren dann im Nachhinein eine Rechnung mit hohen Nachforderungen.

Pfusch am Bau und hohe Nachforderungen

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Doch hohe Nachforderungen sind nur eine Seite der Medaille. Meistens kann man gegen diese rechtlich vorgehen oder die Kosten zumindest mit einem Konto ohne Schufa langsam abstottern. Viel schwieriger wird es bei Pfusch am Bau. Viele Bauunternehmen arbeiten auch so, wie sie bezahlt werden. Wählt man einen besonders billigen Anbieter, geht man das Risiko ein, dass das Haus nicht zu einem Traumhaus, sondern zu einer Bruchbude wird. Gegen Pfusch am Bau ist man bislang vertraglich auch keineswegs so gut geschützt, wie man denkt. Zwar kann man als Bauherr verlangen, dass Nachbesserungen vorgenommen werden, oft ist es dafür aber längst zu spät. Die Folgekosten können in die hunderttausende gehen. Die Haftung des Bauunternehmens erlischt zudem irgendwann. Auch eine Insolvenz des Unternehmens kann für Verbraucher ein Desaster sein.

Neue Gesetzesregelung hilft Verbrauchern

Verbraucherschützer kritisieren derweil schon lange die großen Risiken, mit denen Bauherren in Deutschland leben müssen. Auch deshalb soll ein neues Gesetz für einen deutlich besseren Verbraucherschutz sorgen und den Bauunternehmen eine Art Maulkorb verpassen. Das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ sieht vor, dass Bauunternehmen bis ins Detail vorlegen müsse, für welche Leistungen sie bezahlt werden, wie der Tagesspiegel berichtet. Auch ein verbindlicher Termin muss festgelegt werden, sodass der Verbraucher nicht das Risiko eingeht, sein bisheriges Eigenheim zu früh zu verkaufen oder den Mietvertrag zu früh zu kündigen. Ist das neue Eigenheim dennoch nicht fertig, stehen dem Bauherrn Entschädigungszahlungen zu. Das ist besonders dann wichtig, wenn es finanziell eng wird und man bereits auf ein Konto ohne Schufa setzt.

Druckmittel in Höhe von zehn Prozent

Eine weitere Regelung sieht vor, dass bei Mängeln nicht nur die Bauunternehmen, sondern unter Umständen auch die Hersteller haften. Somit sind Verbraucher auch bei einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmens zumindest etwas besser geschützt. Viel wichtiger aber ist eine dritte Regelung in der Gesetzesnovelle, die vorsieht, dass Bauherrn zehn Prozent der Kaufsumme einbehalten können, bis das Haus abgenommen wird. So haben sie immer ein Druckmittel für mögliche Nachbesserungen, ohne dafür erneut in Vorkasse zu gehen. Das neue Gesetz soll ab 2017 gelten und verhindern, dass Bauherrn auch zukünftig immer mit dem Risiko leben zu müssen, trotz einem Konto ohne Schufa irgendwann Privatinsolvenz anmelden zu müssen.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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